Anspruch auf Notbetreuung

Hallo zusammen!
Ich muss das jetzt mal fragen. Das brennt mir schon lange unter den Nägeln.

Ich habe eine Freundin, der ihr Mann ist Arzt. Er ist also systemrelevant. Da sich meine Freundin momentan noch bis Juni in elternzeit befindet, möchte sie dennoch ihre große Tochter in die notbetreuung geben.

Darf sie das überhaupt in Anspruch nehmen, obwohl sie nicht arbeitet und elternzeit hat?

Danke fürs lesen

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Ich würde sagen Nein. Warum auch ??
Sie ist doch Zuhause und arbeitet nicht. Ich finde das sollte dann den Eltern zustehen ,die die hilfe wirklich nötig haben . Und das sehe ich hier nicht gegeben

Lg

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Vergessen

Sie kommt aus bayern

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Hallo,

Einen Anspruch auf Notbetreuung hat man nur wenn man keine andere Betreuungsmöglichkeit hat und arbeiten muss. Dazu muss man ein Formular ausfüllen und vom Arbeitgeber bestätigen lassen.

Also nein, sie hat keinen Anspruch.

Alles Gute
Sunny

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Wo steht dies? In der Allgemeinverfügung für Bayern steht dies aber nicht als Voraussetzung!

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Dann soll deine Freundin doch im Kindergarten anrufen und sagen ob sie ihr Kind nehmen wegen Überforderung oder kein bock

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Ich habe nur die Frage gestellt...

Ich bin ja auch der Meinung, dass sie keinen Anspruch hat aber die ist felsenfest davon überzeugt

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Bei uns in NRW würde sich das aus den zu erbringenden Nachweise ergeben.
1 Elternteil muss systemrelevant sein, der andere Elternteil muss eine Arbeitgeberbescheinigung einreichen, dass er auf der Arbeit unabkömmlich ist und HO nicht möglich ist.

LG

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Huhu

für mich heißt es NOT betreuung und NOT ist NOT das wäre bei ihr ja nicht gegeben da sie zuhause ist.

denke das die Einrichtungen schon danach schauen


LG

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Hallo,

wie das in Bayern ist, weiß ich nicht, aber in vielen Bundesländern reicht es inzwischen aus, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. HIer in NRW dürfte sie ihr Kind bringen.

Ob das nun sinnvoll vermag ich nicht zu beurteilen. Ich finde es wichtig, dass Alleinerziehende, egal welcher Berufsgruppe sie angehören, ihre Kinder in die Notbetreuung bringen dürfen sowie Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist.

Wenn die Freundin in Elternzeit noch arbeitet, hätte ich da durchaus Verständnis für, aber so... Jedem das Seine. mehr vermag ich dazu nicht zu sagen.

VG

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in der Verordnung steht.. nur alleinerziehend oder wenn beide Personen Schlüsselpersonen sind https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/offizielle_information_land_nrw_betretungsverbot_kita_betreuung_bei_schlusselpersonen_14.03.2020.pdf

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Es geht um Bayern, nicht um NRW.

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Ich denke es ginge schon, vom Wortlaut der Verordnung her. Ist halt genauso nebulös und schwammig wie überall in Deutschland.

Letztlich kocht da jeder Träger sein eigenes Süppchen und interpretiert die Verordnung auf seine Weise.

Das Ergebnis einer völlig desolaten Kitapolitik.

Halte uns mal auf dem Laufenden, ob es geklappt hat.

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Die Vorgaben für Nds sind da recht eindeutig, schade dass es nicht überall so ist

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NRW hat auch ganz eindeutige Regelungen, ergänzt von einer sehr umfassenden FAQ des MKFFI.

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Was gesunden Menschenverstand angeht, hat sie keinen Anspruch. Jedoch, hier in Bayern dürfen ab nächster Woche in die Notbetreuung:

Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden (eine Tätigkeit in den systemrelevanten Berufen ist nicht erforderlich)

Bei zwei Elternteilen reicht es, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Sektor beschäftigt ist.

Das reicht. Deine Freundin darf ihr Kind schicken. Es würde mich aber wundern, wenn der Arzt-Vater damit einverstanden ist. Wir haben viele Ärzte in Freundeskreis und alle, ausnahmslos, waren gegen Schulöffnungen und wurden es ohne Notwendigkeit ihr Kind nicht schicken.

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Richtig.. es reicht wenn einer in einem Bereich arbeitet... aber es müssen beide arbeiten.. also wenn sie nicht gehindert werden können sie die Betreuung in Anspruch nehmen

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Aber sie ist ja zu Hause!

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In Bayern ist es möglich. Dort reicht wenn ein Elternteil im systemrelevaten Bereich its.

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Ja, aber der andere Elternteil muss auch arbeiten.

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Nein muss es nicht siehe hier.

https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/faq-coronavirus-betreuung.php

Der Mann ist in der Gesundheitsfürsorge da reicht ein Elternteil.

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