Kontakte - Personen - Haushalte . . . .

Aktuell bzw. geplant für Weihnachten ist doch momentan:

max. 10 Personen aus 2 Haushalten, korrekt?

In unserem Fall wären wir nur 4 Personen, aber aus 3 Haushalten:

- meine Schwägerin - lebt allein
- meine Mutter - lebt im Seniorenheim
- und mein Mann und ich - wir leben bei uns :-))

Das geht dann nicht, oder? Wer kontrolliert das?

Ansonsten müssten wir splitten, und das Ganze zweimal durchführen . . . .
einmal mit Schwägerin und einmal mit Mama. #schmoll

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Ganz ehrlich? Ich würde so oder so beide einladen. Corona hin oder her, aber an Weihnachten jmd allein lassen, geht gar nicht. Du schmeißt ja keine riesen Party, sondern ihr feiert lediglich zu 4.! Weihnachten.

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Ich glaub über Weihnachten gilt die 2-Haushaltsregel nicht da greift nur die 10 Personenregel über 14 Jahre...

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Wenn Ihr 11 seid, lost Ihr dann aus, wer nicht kommen darf?

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Splitten.

Dann läd man Oma Grete, Tante Trude, Onkel Hugo und deren 3 Kinder eben an einem anderen Tag ein.
So ist das eben. Irgendwo muss ja die Grenze liegen.

Kinder bis 14 zählen im Übrigen nicht mit, nur die Erwachsenen.

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Mein aktueller Stand (ohne Sicherung) ist, dass es an Weihnachten und an Silvester etwas gelockert werden soll.

Vorher noch mal verschärft, damit an hl/den Feiertagen ein wenig mehr Spielraum ist was Kontakte betrifft.

Falls es bei zwei Haushalten bleiben würde: wäre es für euch denkbar mal mit deiner Mutter und einem anderen Tag mit deiner Schwägerin zu feiern? hl. Abend 1. Feiertag 2. Feiertag

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Hier auch nochmal ein Link dazu

https://www.google.de/amp/s/www.rnd.de/politik/corona-regeln-an-weihnachten-und-silvester-das-sind-die-bisherigen-plane-fur-die-zeit-vom-23-dezember-2020-bis-1-januar-2021-F4VNTRZM6JATVTECCGWJPFMLEY.html%3foutputType=amp


Gut ist auch die App "Darf ich das" da sind auch meist recht Aktuell alle Regeln für die Landkreise zusammen gefasst..

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Jetzt wartet doch erstmal ab, was heute beschlossen wird. Wird doch eh wieder für jedes Bundesland Extrawürste geben.....dann kann man immer noch planen.
LG Moni

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Vorhin in den Nachrichten hiess es 10 Personen, egal wie viele Haushalte, Kinder zählen nicht.

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Huhu,

eben kommt die Pressekonferenz...
Schwägerin sowie Mutter dürfen euch an Weihnachten also (ganz offiziell) gleichzeitig besuchen.🙂👍

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Naja Stand heute wäre es ganz normal erlaubt, denn die 2 Haushalte Regel ist ja bis 30.11. befristet, danach gilt wieder geradlinige Verwandtschaft + Geschwister jeweils mit Kernfamilie erlaubt.

Wenn die verlängert wird dann wäre es eben nicht erlaubt. Muss natürlich jeder für sich entscheiden wie weit er sich da aus dem Fenster lehnt. Soweit ich informiert bin sind Verstöße gegen die Verordnung aktuell "nur Ordnungswidrigkeiten" und keine Straftat.

Finde das auch bescheuert denn mit diesem splitten hat man ja eigentlich nicht wirklich einen Vorteil außer man würde streng auf 14 Tage Pause zwischen Treffen achten, heute hier morgen dort da können sich sozusagen auch gleich alle treffen.

Denkt dran beim splitten erst die alten Leute zu treffen und im Anschluss die Jungen, so haben die Risikogruppen immerhin ein paar weniger in der Infektionskette.

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Aktuell ist, und das war für die TE ja relevant, ein Treffen bis zu 10 Erwachsenen (+ Kinder bis 14 J.) an Weihnachten erlaubt.
Sie müsste also gegen keine Verordnung verstoßen.

Thema Splitten:

Deinen Grundgedanken kann ich schon verstehen...Wenn ich zwischen den Jahren jeden Tag auf ner anderen Party tanze, ist das sicherlich nicht zielführend.
Hier sollte man schon abwägen, wo die Prioritäten liegen. (Enge Familie: ja. Glühweinparty beim Nachbarn: nicht unbedingt.)

Und was wäre die Alternative?
Dass man sich trotz Verordnung mit der gesamten Verwandtschaft von mehr als 10 Erwachsenen samt Kinderschar unterm Weihnachtsbaum drängt? -Sicher nicht.

Ich sehe den Vorteil beim Splitten vor allem darin, dass man sich mit weniger Menschen nicht allzu nah auf die Pelle rücken muss, und somit eine Ansteckung erschwert wird.

Man muss die gesamte Verwandtschaft auch nicht unbedingt alle an Weihnachten "abarbeiten".
Mit meinem Vater und seiner Lebensgefährtin werden wir uns an Weihnachten z.B. gar nicht treffen, sondern erst irgendwann im neuen Jahr.
-Geht auch.