Coronamassnahmen, Frage zu Grenzübertritt Schweiz Deutschland

Vorab: gegoogelt habe ich und "zuständige Stellen" angeschrieben (ohne Antwort....), dennoch bin ich unsicher:
Ich wohne in der Schweiz, meine Tochter lebt und studiert in Karlsruhe.
Theoretisch dürfte ich sie ja besuchen? "Einfach so" oder mit einen schwerwiegenden Grund? (Besuch würde dazu dienen sie im Lebensalltag zu unterstützen, als Asperger Autistin benötigt sie doch ab und zu etwas Hilfestellung, momentan entgleitet die Situation, bei Verlängerung der Massnahmen und ohne Möglichkeit regelmässig hinzufahren wird sie das Studium und selbstständige Wohnen abbrechen müssen).
Benötige ich "Beweisdokumente", wenn ja welche. Wohnsitzbestätigung, medizinische Berichte, oder genügt "Selbstauskunft". Denn "Belege in dem Sinne was die Situation anbelangt habe ich keine. Abklärungsberichte usw. sind vertrauliche Dokumente.
Möchte mir gerne sicher sein, bevor ich losfahre. Grenzbeamte sind leider keine Auskunftsstelle, ihre Weisungen sind sehr willkürlich, wohne praktisch an der Grenze und hier herrscht wirklich Chaos.
Blickt jemand im Regeldschungel durch?

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Ich komme jetzt nicht aus BW, aber laut der dortigen Verordnung darfst du als Verwandter 1. und 2. Grades bis 72 Stunden einreisen, ohne in Quarantäne zu müssen. Ich glaube auch, dass du dich nicht unter Einreiseanmeldung.de nicht anmelden musst. Wie lang willst du denn bleiben?

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Ich bin bisher einmal im Monat zu ihr gefahren, morgens hin, abends zurück. Für Arzttermine oder so auch mal 2mal im Monat, immer ohne Übernachtung.
Ich habe Arbeitskollegen, die wurden über die Feiertage an der Grenze zurück gewiesen, weil sie die Dringlichkeit des Besuches bei ihren Kindern (Umgang) oder ihren Eltern nicht beweisen konnten. Deshalb bin ich so unsicher.

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Ich finde die Situation deiner Tochter rechtfertigt solche Besuche. Die Verordnung ist teilweise ungenau bzw. nicht abschließend formuliert, mMn ist das um genau solche Dinge offen zu halten.
Ob und welche Beweise man bringen müsste weiß ich nicht.
Wird an der Grenze wirklich jeder gefragt wo es hingehen soll und wenn denen die Begründung nicht ausreicht muss man umdrehen?
Im Zweifelsfall würde wohl nur ein ärztliches Attest o. Ä. helfen.
Wenn man über die Grenze kommt würde ich einfach fahren. Wenn dann irgendwelche Beschwerden kommen kann man sich immernoch um "Beweise" kümmern.

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Hallo,

Ich glaube nicht das es da Probleme gibt, mein Chef war mit seiner Familie und Freunden (mehr als 3 Haushalte) gerade 2 Wochen in der Schweiz in Urlaub und konnte ohne Kontrolle zurück reisen, muss nichtmal testen oder in Quarantäne. Da wirst Du doch Deine Tochter besuchen dürfen.

VG
Sunny