Gibt es Ausnahmen für die 1 Person Regel?

Hallo.
Ich bin die meiste Zeit alleine mit meinen 3 Kindern. Da ja jetzt auch Kinder zu den Personen gezählt werden, dürfte ich also theoretisch nur eins meiner Kinder von Freunden, Familien oder Nachbarn betreuen lassen. Oder gibt es da eine Ausnahmeregelung, wenn Arzttermine oder so anstehen?

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Eine einzelne Person von deinen Freunden, Nachbarn oder Familie darf ja auf die 3 aufpassen.

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Musst du bei deinem Bundesland nachlesen. Ist überall etwas anders.

In Schleswig Holstein gibt es Ausnahmen, wenn es um die Betreuung von Kindern geht, glaube ich.

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Hier in Schleswig Holstein gibt es die Ausnahme, dass wenn Familienangehörige die Kinder betreuen müssen, die 1 Personen Regel nicht gilt. Aber es bleibt bei höchstens zwei Haushalten.

Es ist also wieder Bundesland abhängig.

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Ist doch kein Problem, eine Person kommt zu euch und betreut die 3 Kinder und wenn du heim kommst kannst du sogar noch Kaffe mit der Person trinken, ist doch alles erlaubt 🤷.

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Wenn die Person aber auch Kleinkinder hat dann muss sie diese ja auch mitbringen. Dann sind es schon wieder mehr als eine Person. Oma und Opa fallen leider weg als Betreuungsperson.

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In Bayern kann man zu Kinderbetreuung auch eine kontaktfamilie haben. Das heißt ich kann ganz legal meine beiden Kinder zu Oma und Opa bringen während ich arbeite.

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Ist bei uns in Hessen auch so, Kinderbetreuung ist erlaubt.

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In Hessen gibt es die gesetzliche Regelung "1+Hausstand" in privaten Räumen nicht.

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Es i st nicht mal raus ob die 1 Personen Regel in jedem Bundesland auch im privaten Raum gilt oder ob es wieder nur im öffentlichen Raum gilt und im privaten Raum einem Empfelung ist.

Du muss schauen was in der Verordnung aus deinem Bundesland steht

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Genau, ihr müsst es andersrum machen, die Betreuungsperson muss zu euch nach Hause kommen zum Betreuen.

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Bitte alle abwarten, was ihre Landesregierungen publizieren. Die Änderungen laufen schon wieder fröhlich. #schwitz
Baden-Württ ganz aktuell:
Anders als im Bund-Länder-Treffen beschlossen, werden dabei Kinder bis 14 Jahren in Baden-Württemberg aber nicht mitgezählt. Die Begründung: So will man den Bedürfnissen von Familien mit kleinen Kindern oder Alleinerziehenden gerecht werden. Zudem kann sich eine Familie mit einer weiteren zu einer Betreuungsgemeinschaft zusammentun, in der die Kinder wechselseitig betreut werden. Die neuen Beschlüsse sollen ab dem 11. Januar gelten.

LG Moni