Enge Kontaktperson S.-H.

Hallo,
vielleicht kann mir ja jemand was dazu sagen:
Pflegende Person 70 Jahre
Behindertenausweis
Kein Pflegegrad
Steht mir als enge Kontaktperson eine Impfung zu, wenn ja welche Unterlagen benötige ich ?
Vielen Dank

1

Meine Mann konnte sich Impfen lassen ist als Pflegender über meine Mama eingetragen und musste einen schein von der Kasse vorlegen. Sonst hätte er nicht geimpft werden können. Normal steht es dem engen KOntakt nicht zu.

Bei meinem Bruder lebt der Schwiegervater im Haus... und die werden nicht geimpft.. beides NRW

10

Hey,

das kommt wohl auf den Arzt an. Meine Schwiegermutter (68 J.) hat Multiple Sklerose und wir leben mit ihr in einem Haus. Sie hat noch keinen Pflegegrad bekommen, da sie ihr körperliche Pflege noch selbst schafft (alles was wir für sie tun zählt leider nicht)

Sie hat bei ihrer Neurologin nachgefragt ob wir als direkte Bezugspersonen auch geimpft werden und siehe da, wir stehen auf der Warteliste. Meine Schwiegermutter wird diese Woche geimpft, mal sehen wann wir dran sind.

LG
Tanja

12

Danke für den Hinweis- ihre Schwiegermutter ist dann Prio 3 oder 2 🤔

weiteren Kommentar laden
2

Hallo,
leider nein. Ohne Pflegestufe bekommen die 2 Kontaktpersonen keine Impfung.

Liebe Grüße Irene

11

Das stimmt so nicht ganz

Siehe meine Antwort weiter oben. Ist auch immer eine Einschätzung des Arztes....

3

Danke für die beiden Antworten - hat jemand noch ander Erfahrungen ?

4

Ich hab noch diesen Hinweis gefunden - das heißt es gibt wohl noch eine Alternative ?
Wobei die Punkte sich auf die möglichen Erkrankungen beziehen, die ja aufgrund des Alters nicht relevant sind - Berechtigung Prio 2 der pflegebedürftigen Person (70) #augen

Für den Nachweis der Pflegebedürftigkeit bitte den entsprechenden Bescheid der Pflegekasse in Kopie vorlegen.
Alternativ kann auch der Erkrankungsnachweis über eine gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 a bis j vorliegende Erkrankung
bzw. ein gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 k festgestelltes (sehr) hohes Risiko für einen schweren SARS-CoV-2-Infektionsverlauf
der pflegebedürftigen Person vorgelegt werden.

Vielleicht kann mir das ja einer erklären #bitte

5

In diesem Bogen für die Kontaktperson gibt es ja verschiedene Optionen zum Ankreuzen, eine ist ein Risiko nach ärztlicher Einschätzung. Das könnte sonst der Arzt ausfüllen und ein Beiblatt machen mit den Diagnosen. Bei uns im Impfzentrum (auch SH) haben die das gar nicht genau angeschaut. Ich hatte so viel Papierkram mit, den gar keiner wollte.

6

Danke für die Rückmeldung - ich würde ja nur das ankreuzen:
Ich bin Kontaktperson einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegedürftigen Person
mit einem Alter von ≥ 70 Jahren (gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 a Var. 1)

Beweis: Kopie Ausweis der pfegenden Person / ausgefüllte: Erfassung von Kontaktpersonen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 a und b der Coronavirus-Impfverordnung plus meinen Ausweis.

Aber ob das reicht ?

weitere Kommentare laden
9

Guten Abend
In Nrw ist es so das ein Pflegegrad vorliegen muss damit das pflegebedürftig erfüllt ist. Also entweder Pflegegrad und über 70 Jahre oder Pflegegrad plus eine Vorerkrankung aus Prio 2 für beides gilt nicht in einer Einrichtung lebend

13

Ab 10. 5 wird in Sh die Gruppe drei geimpft.
Ansonten lese ich den Antag so, das nachgewiesen werden muß das eine schwere Erkrankung vorliegt. also ärztliche Bescheinigung.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Impfzentren/Downloads/Nachweis_Kontaktpersonen.pdf?__blob=publicationFile.