Verkürzung des Genesenstatus! FRAGE

Hallo zusammen. Ich frage für eine Freundin, ich selbst bin 3x geimpft.

Frage 1 : Der genesenstatus wurde ja von 6 auf 3 Monate verkürzt. Gilt das nun auch für Nachweise von November/ Dezember? Also verlieren diese ihre Gültigkeit obwohl 6 Monate drin steht?

Frage 2: vor 2-3 Tagen bekam jemand vor Gericht Recht, der gegen die Verkürzung geklagt hat. Begründung: Die Verkürzung sei Verfassungswidrig.
Das Urteil ist aber nicht allgemein für jeden gültig, jeder der dies möchte muss quasi einzeln für sich dagegen klagen.
Kann mit jemand sagen, wie man das macht? Muss ich dazu zum Anwalt oder kann ich selbst ein Schreiben aufsetzen und bei Gericht (welches Gericht) einreichen.

Vielleicht ist da jemand, auch juristisch etwas bewandert und kennt sich aus.

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Juristisch kenn ich mich nicht aus, aber die Verkürzung gilt rückwirkend, also auch für Nachweise aus November/Dezember. Bin selbst betroffen... eigentlich gültig bis Mai aber jetzt bis Februar und habe nun sicherheitshalber einfach booster Termin im Februar gemacht (war vor Infektion 2x geimpft)

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Hi. Du bist doch aber mit 2 * Impfung und 1 * Genesung geboostert. Willst du dich jetzt trotzdem nochmal imfpen lassen?

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Da der Genesenenstatus im Februar abläuft, bin ich dann nur noch 2x geimpft bzw. Kommt es aufs Bundesland an. Geimpft und Genesen gilt nicht überall als Geboostert.

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Hallo, ich arbeite in einer Arztpraxis. Selbst wir sind da ständig überfragt. Außerdem ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Du kannst auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung schauen was da steht oder du rufst auf dem Rathaus an beim Ordnungsamt. Die müssen das eigentlich auch wissen. Tut mir leid dass ich dir nicht mehr helfen kann. Grüße und viel Erfolg

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In der Corona App steht das drin, wie lange der Status noch gilt.

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Ich hab keine Probleme. Zeigt alles wunderbar an, wie es soll.

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Gilt auch rückwirkend, ja.


Zuständig ist soweit ich weiß das Verwaltungsgericht. Man benötigt keinen Anwalt, ich würde aber nicht ins Blaue hinein scheiben, wenn ich gar keine Ahnung habe, sonst fehlen vermutlich entscheidende Angaben. Man kann aber direkt zu Protokoll der Geschäftsstelle Klage einrechen - also persönlich vor Ort.

Mal googeln im Justizportal des Bundeslandes, da steht das sicher ausführlicher drin.

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"Ich frage für eine Freundin..."
;-)

Das ist toll, wenn man eine Freundin hat, die sogar eine Klage vorbereitet...
Aber was für ein Aufwand für drei Monate.

Empfiehl deiner Freundin doch deinen Weg: wenn sie jetzt schon genesen ist, kann sie sich oben drauf impfen lassen und hat denselben Status.

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Ja, und es hätte zusätzlich den Vorteil, besser geschützt zu sein und Andere besser zu schützen.
Ich verstehe auch nicht, warum geklagt werden soll ...
Außerdem gibt es ja Gründe, warum der Genesenenstatus auf 3Monate verkürzt wurde.

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Kannst du bitte auch den Grund erklären, warum er dann im Bundestag weiterhin 6 Monate gilt?
Ich bin geimpft und nicht genesen- mich persönlich betrifft es nicht. Aber ich kann total verstehen, dass man jemandem der genesen ist nicht mehr mit „es hat ja Gründe warum verkürzt wurde“ kommen braucht, wenn es für die Politiker selbst eine andere Regel gibt…

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Ich würde mich da als deine Freundin nicht allzu drüber ärgern.
Dann ist sie halt nur drei Monate genesen. Wer weiß, was bis dahin wieder für Regelungen gelten.
In anderen Ländern wurde der Status auf 12 Monate verlängert, und hier gibt es mittlerweile viel Kritik an der kurzfristigen Entscheidung des RKI.

Wenn ich mal irgendwann genesen sein sollte, falls ich mich infiziere, dann sind es halt drei Monate.
Ich würde da nie auf die Idee einer Klage kommen 🤷🏻‍♀️