Erlaubt oder nicht?

Guten Morgen zusammen,

Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Regeln falsch verstehe oder nicht.
Es geht um NRW. Da gelten jetzt ab Pfingsten ja neue Regeln.

Nun bin ich im Juni auf eine Veranstaltung eingeladen (sowas wie Hochzeit, Kommunion, Geburtstag etc)
Es findet in einer Event-Location statt mit Catering.
Eingeladen >50 Gäste, viele verschiedene Hausstände.

Ich verstehe die Regelung so, dass das nicht erlaubt ist, da es sich um eine Veranstaltung mit geselligem Charakter handelt und die nicht erlaubt ist.
Verstehe ich das falsch?

Mein persönliches Gefühl ist absagen, schon allein aus Angst vor Ansteckung. Ich isoliere mich ja sonst auch so gut es geht.
Aber abgesehen davon, dass mein persönliches Angstempfinden das schon nicht zulässt, ist es nicht sogar verboten?
Ich wundere mich....welche offizielle Event-Location richtet sowas denn aus, wenn es verboten ist? Die begeben sich doch auf gaaanz dünnes Eis.
Oder bin ich auf dem Holzweg, und jemand kann mich aufklären?

VG
Grinsekatze

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Bis zu zehn Menschen solle sich sowohl im privaten Umfeld als auch im öffentlichen Raum treffen dürfen. Weiterhin wichtig ist der Mindestabstand. So sind Treffen im Freien generell besser. Aber auch eine Zusammenkunft in gut gelüfteten Räumen ist erlaubt. In der Öffentlichkeit gelten ebenfalls weiterhin der Mindestabstand sowie an bestimmten Orten die Maskenpflicht.

steht hier:
https://www.ruhr24.de/service/coronavirus-nrw-lockerungen-juni-kontaktverbot-kontaktbeschraenkung-armin-laschet-zr-13776399.html

Welche Regeln gelten für Hochzeiten?
Standesamtliche Trauungen einschließlich der Zusammenkunft unmittelbar vor dem Ort der Trauung sind auch mit Gästen zulässig. Voraussetzung: Unter Beachtung des Kontaktverbots müssen die Gäste einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und insbesondere einen direkten Kontakt (Händeschütteln, Umarmen etc.) vermeiden. Entsprechendes gilt für kirchliche und andere religiöse Trauungen.
Da Veranstaltungen und Versammlungen mit geselligem Charakter bis auf weiteres untersagt sind, gilt dies auch für die Feier/Hochzeitsparty im Anschluss.

https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus

Also ist es wohl auch im Juni nicht erlaubt.

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Genau so habe ich das auch verstanden.
Dann bin ich ja doch nicht auf dem Holzweg.
Es bleibt meine Verwunderung über den Versnstalter, dass er so eine Feier ausrichtet.

VG

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Das Blöde ist, dass die neuen Vorgaben noch nicht in der Verordnung stehen, wenn ich das richtig sehe.
Alles, was man findet, sind nur solche Texte in den Medien.
Dieses gesamte Thema mit den Verordnungen ist echt nervig und mitunter auch verwirrend, finde ich.

Aber diese Aussage hier ist jedenfalls klar.

Warum ein Veranstalter das nun trotz allem durchziehen will, ist mir auch schleierhaft, er muss ja mit Konsequenzen rechnen (denke ich jedenfalls).

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Hallo,

In NRW ist es seit Beginn der Beschränkungen so, dass im privaten Raum sich so viele Leute treffen können wie sie wollen. Der private Raum unterliegt einem besonderen Schutz. Theoretisch müsstest du nicht mal die Polizei rein lassen, es sei denn sie haben einen richterlichen Beschluss. Die Beschränkungen waren nur im öffentlichen Bereich gültig. Die Kontaktbeschränkungen im privaten sind nur Empfehlungen.

Die Frage ist ob der Raum wo sie feiert als Privatbereich durchgeht.

Wenn du nicht hinwillst, dann sage doch einfach ab und lass andere doch machen was sie wollen. Es ist deren Entscheidung ob sie hingegen und nicht deine.

LG Morgain

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Ja natürlich werde ich absagen. Egal ob rechtlich erlaubt oder nicht. Finde solch eine Feier zum momentanen Zeitpunkt unverantwortlich.

Dennoch habe ich bei den Überlegungen zu der Einladung auch die rechtliche Seite bedacht.
Das passte nämlich nicht zu dem, was ich verstanden hatte.

VG

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Ach so...und einen Saal, den man anmietet, wird wohl nicht als privater Raum durchgehen.

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Bei uns in Ba-Wü sollen ab 9. Juni Hochzeits- und ähnliche Feiern bis 99 Personen erlaubt sein. Kann das sein, dass das bei euch auch so geplant ist? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Restaurantbesitzer hohe Strafen riskiert.

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Diese Event- Location hat ja auch einen Besitzer, den meine ich mit Restaurantbesitzer.

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Bei uns sind ab diesem Wochenende die Neuregelungen.
Und die lauten wie oben zitiert.
Da gibt es keine anderen Pläne außer den oben genannten.

VG

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Hochzeitsfeiern sind Nrw nicht erlaubt: Welche Regeln gelten für Hochzeiten?

Standesamtliche Trauungen einschließlich der Zusammenkunft unmittelbar vor dem Ort der Trauung sind auch mit Gästen zulässig. Voraussetzung: Unter Beachtung des Kontaktverbots müssen die Gäste einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und insbesondere einen direkten Kontakt (Händeschütteln, Umarmen etc.) vermeiden. Entsprechendes gilt für kirchliche und andere religiöse Trauungen.
Da Veranstaltungen und Versammlungen mit geselligem Charakter bis auf weiteres untersagt sind, gilt dies auch für die Feier/Hochzeitsparty im Anschluss.

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Hi,
wie bereits schon oben beschrieben, sind solche Feiern derzeit in NRW nicht erlaubt. Wir sind auch auf Hochzeit eingeladen für Anfang September. Die Veranstalter haben nun die Zusage/Absage-Frist verlängert bis Anfang August, da noch nicht klar ist, ob überhaupt in diesem Umfang gefeiert werden darf. Schade, dass die Veranstalter deiner Feier sich bisher nicht so umsichtig zeigen, immerhin geht es ja um die Gesundheit aller und auch Bußgelder für alle.... an deiner Stelle würde ich auf mein Gefühl hören und da absagen, mir persönlich wäre das zu heikel... LG

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Auch innerhalb des Erlaubten hilft ja das Denken. Und da sollte bei dem von dir beschriebenen Szenario schnell klar sein, dass das Wahnsinn ist. Lieber lassen!