kann mir hier jemand erklären, was es mit diesem begriff auf sich hat und welche unterschiede zur "richtigen" ehe bestehen?
wir würden zwar gern heiraten, aber aus familären gründen wäre das grad nicht richtig und finanziell muss auch noch bissl was zurückgelegt werden damit es DIE hochzeit wird.
nun zum hintergrund. wir wollen uns gegenseitig "absichern" - klingt vielleicht doof - aber wenn mal was passiert, steht ja nirgens, dass man zusammengehört hat.
danke für alle antworten
eheähnliche Gemeinschaft?
Wofür braucht ihr das denn, das es irgenwo steht?
Kinder? -> Jugendamt und verfügung machen.
Eigentum? -> Notar.
Ansonsten ist es latte.
wir dachten, weil dieser begriff in sämtlichen formularen auftaucht. zum beispiel beim landeserziehungsgeld.
da werden unterschiede gemacht.
kinder haben wir schon geklärt.
also zum notar - da das hilft ja schon!
danke
Die Unterschiede sind- ihr wohnt zusammen, habt eine Kasse, steht füreinander ein.
Eheähnliche Gemeinschaft = Bedarfsgemeinschaft.
Wenn man aus familiären Gründen nicht heiratet ok aber aus finanziellen das ist für mich nicht ganz zu verstehen den die Eheschließung vor dem Notar kostet ca 70 €!
Man muss ja kein großes Fest machen und kann das dann bei der kirchlichen Trauung nachholen
Der Beitrag wurde von den Administratoren ausgeblendet.
Stimmt!!
Standesamt meinte ich, uuuuuups
Die Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebensgemeinschaft (eheähnlich) sind vor allem in renten-, erb- und steuerrechtlicher Hinsicht ganz erheblich.
Diese Seite gibt eine Übersicht:
http://www.janvonbroeckel.de/jura/ehevergleich.html
Der ertrags- und einkommensschwächere Partner stellt sich mit der Ehe absicherungstechnisch in jedem Fall besser.
Hallo!
Eine eingetragene Lebensgemeinschaft (Lebenspartnerschaft) ist KEINE eheliche Gemeinschaft. In deinem Link geht es um eine nichteingetragene Lebensgemeinschaft.
LG
Der Link bezog sich auf die Frage der TE - Unterschiede eheähnliche Gemeinschaft und Ehe und genau das wird auf dieser Seite beantwortet.
Die rechtlichen Unterschiede zwischen einer eingetragenen Lebensgemeinschaft und einer eheähnlichen Gemeinschaft sind im Gegesatz dazu marginal, deswegen mag man mir meine Begriffsungenauigkeit in meinem ersten Beitrag nachsehen.
"und welche unterschiede zur "richtigen" ehe bestehen?"
Unterschiede gibt es einige.
Steuerliche z.B.
Oder auch den, dass du nicht über deinen Lebensgefährten krankenversichert werden kannst (bzw er über dich).
Du hättest kein Recht auf Auskunft oder darauf, Entscheidungen zu treffen, wenn er z.B. im Krankenhaus im Koma liegt.
Du wärst nicht automatisch erbberechtigt.
Das sind jetzt nur mal ein paar Sachen, die mir spontan einfallen...es gibt sicher noch mehr.
Hallöle
eine kleine Anmerkung. Deine Liste ist meiner Ansicht nach richtig aber ich glaube, dass das Auskunfts- und Entscheidungsrecht im Krankenhaus auch über eine Patientenverfügung geregelt werden kann. Da könnte man z. B. auch einem Nachbarn, Arbeitskollegen oder Freund die entsprechenden Rechte einräumen.
Kann man...es war ja auch nur von den ursprünglichen Unterschieden die Rede.