schnellere Scheidung wenn SS?? Wie und was??

Hallöchen!
Ich lebe getrennt von meinem Mann und könnte vielleicht SS sein. Von einem anderen Mann...
Mir hat mal wer gesagt das man dann schneller gescheiden werden könnte. Wie würde das funktionieren , gibt es vorgaben wie weit man dazu sein muss muss ich was vorlegen vor Gericht und wie sieht es mit dem Versorgungsausgleich aus? Kann man den auch nach der Scheidung noch machen??
GLG
Ich

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sollte vielleicht noch erwähnen das das Trennungsjahr abgelaufen ist...

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da hat der, der Dir das gesagt hat, wohl keine Ahnung gehabt. Warum sollte man schneller geschieden werden, wenn man schwanger ist ? Das ist Quark...

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Ist es nicht. Meine Scheidung war innerhalb von 1 Monat durch, weil ich hochschwanger war.

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Stimmt leider nicht...ich war auch schwanger und meine Anwältin sagte mir das das kein Grund ist :-(
Was ich aber gemacht habe ...ich war sehr nervig, habe immer wieder nachgefragt wie weit die Scheidung ist...sass öfter bei ihr in der Kanzlei...ab da ging es schneller #schein

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Na die armen Mitarbeiter der Kanzlei!!! :-)
Ich arbeitete auch mal bei einem Anwalt für Familienrecht und kann Dir sagen, dass es sicherlich nicht plötzlich schneller ging nur weil Du dort rumgenervt hast!!! ;-)

Lg

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Hmm...schade...nimm mir doch nicht meine ganzen Hoffnungen;-)

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Hallo,

also ich kann dir bestätigen, dass da in meinem Falle geklappt hat mit der schnelleren Scheidung.
Ich war etwa ein halbes Jahr getrennt lebend von meinem Ex und mit dem Zeugungsvater zusammen. Mein Anwalt hat lediglich gesagt, dass wir die ersten 12 SSW abwarten und dann eben einen vorzeitigen Antrag stellen, doch es nicht sicher ist, ob das auch durchgeht. Zwischenzeitlich war es nun mal so, dass mein Ex es mitbekommen hat, dass ich schwanger bin und er ebenfalls einen Antrag gestellt hat, sodass es dann schneller ging, aber doch nicht so schnell wir normal üblich.

Schließlich, solltest du ss sein und dein noch Ehemann wäre dann der gesetzliche Vater und müsste ggf. auch Unterhalt bezahlen...

Bei dir, nachdem das Trennungsjahr abgelaufen ist dürfte es doch mit Sicherheit keine Probleme geben eine Scheidung zügig durchzuführen. Man sagt etwa ab Scheidungsantrag bis zu Scheidung vergehen etwa 6 Wochen (bei uns eben mind. 10 oder so).

Bei uns wurde der Versorgungsausgleich nach dem Gerichtstermin gemacht, etwa 4-6 Wochen später. Die Scheidung wurde auch am Termin gleich rechtskräftig gesprochen.

LG und alles Gute

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Hallo,

wir waren 10 Jahre getrennt, die Scheidungseinreichung war im Februar und im Oktober hatten wir dann Scheidungstermin. Wir haben beide Rechtsmittelverzicht eingereicht, so war die Scheidung sofort rechtskräftig, sonst ja erst nach 4 Wochen. Zum Glück, weil eine Woche nach Termin kam meine Tochter zur Welt und war somit nicht mehr ehelich geboren.

Bei uns war es von den Formalitäten recht einfach, weil wir beide voll berufstätig waren, kein Eigentum und keine gemeinsamen Kinder hatten.

LG

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Versorgungsausgleich macht man vorher quasi in den 12 Monaten!!! Weil genau das am meisten Zeit braucht...Danach gehts ratz fatz....ca. 5-6 Wochen...


wenn das Kind nicht von Deinem Mann ist, könnte das denke ich noch schneller gehen, da muss aber Dein noch Ehemann mit ziehen...

Nina

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Dein Rechtsanwalt muss den Richter über die SS von einem anderen Mann informieren, dann wird noch vor Geburt ein Termin bestimmt!

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Mein Mann war auch noch verheiratet als cih schwanger wurde, Seine Anwältin hat einen Antrag gestellt, dass der Scheidungstermin vorverlegt wird.
Die Situation ist zwar ein bisschen anders als bei dir aber bei uns hats geklappt.
der Versorgungsausgleich wurde ausgegliedert und nach der Scheidung gemacht

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So ein Quatsch wie viele sagen ist das gar nicht !
Du kannst über deinen Anwalt einen Dringlichkeitsantrag stellen lassen sofern es denn wirklich eilt. In dem Fall würde der Versorgungsausgleich im Nachhinein geregelt werden.
Mein trennungsjahr ist seit August um und wir sind noch imme rnicht gescheiden. Er ist im August wieder Vater geworden, ich werde im Juli Mama.
Wie schnell es dann geht ist allerdings ermessenssache des Gerichts. Da ich nicht vor habe zu heiraten, zumal mein Freund und Papa des Babys noch nicht einmal das Trennungjahr um hat, ist bei uns also keine solche eile geboten.

LG