ev abgegeben und Auto

hallo ich musste am dienstag leider die eidesstattliche versicherung beim gerichtsvollzieher abgeben.... er fragte mich zum punkt kfz. da ich nicht lügen wollte habe ich es gesagt wie es ist.

es gehört meinem vater, mein vater hat es gekauft - auf ihn läuft auch der kaufvertrag, er hat auch den brief, da ich an ihn abzahle, ich habe es aber auf mich zugelassen, somit auch auf mich beim finanzamt gemeldet, ich zahle kfz steuer und kfz versicherung.

der gerichtsvollzieher hat es so auch eingetragen, es ist ein golf bj 99 und somit 14 jahre alt. der gerichtsvollzieher sagte mir so ein altes auto will niemand haben.

mache mir aber nun doch gedanken ob der gläubiger nicht doch bei meinem vater ankommt und sagt er soll das auto verkaufen... nein ich werde es nicht verkaufen da ich es brauche um auf arbeit zu kommen...

mir ist es unendlich peinlich, ja ich habe schulde habe leider viele viele fehler gemacht und konnte nie mit geld umgehen,jetzt wo ich es begriffen habe war es leider zu spät ich zahle nun kleckerweise und so gut es geht meine schulden ab aber natürlich kann ich nicht alle gläubiger gleichzeitig bedienen...

meine frage ist halt wegen dem auto.....

kann ich dem gerichtsvollzieher glauben das niemand an das auto dran geht... wenn ja wer würde denn sowas pfänden doch sicher der GV oder?

dieser sagte ja halt ach so ein altes will niemand....

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Es geht hier nicht darum, ob Du ein Auto besitzt oder nicht. Es geht darum, dass das Auto ein Wertgegenstand sein könnte, was es in Deinem Fall garantiert nicht mehr ist. Hättest Du eine 50.000€ Karre vor der Türe stehen, dann würde man Dir sagen, Du sollst diese verkaufen und gefälligst davon Deine Schulden zahlen.

Aber bei einem Schätzwert von 1000 bis 2000 € (falls tatsächlich jemand dieses Auto dafür kauft) ist es unsinnig, das zu verlangen. Dazu kommt, dass Du ohne Auto ja offenbar nicht zur Arbeit kommst, diese dann möglicherweise auch noch verlierst und gar kein Geld zum Schulden zurück zahlen mehr verdienst.

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Hallo
Mein Mann hat zwar ein Motorrad aber bei ihn können sie das auch nicht pfänden weil er es für die Arbeit braucht. Da dürfte also nichts passieren.

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Hallo!

Ich denke, dass der GV sicherlich schon öfters derartige Fälle hatte und ganz sicher einschätzen kann, ob das Auto pfändbar ist oder nicht.Sonst hätte er diese Aussage auch gar nicht erst getätigt. ;-)

ABER: Ein alter Golf ist durchaus ein begehrtes Sammlerobjekt, ganz besonders, wenn er "unverbastelt" ist und aus erster oder zweiter Hand kommt. Natürlich kommt es auch noch auf die Maschine an (wieviel PS), ob es vielleicht ein Sondermodell ist, etc. Das alles sollte dich aber nicht stören, denn pfändbar ist nur Eigentum und das Auto ist nicht dein Eigentum. Es gehört deinem Vater. Somit kann es auch nicht gepfändet werden. Außerdem benötigst du es für die Arbeit und dein Job ist wiederrum nötig, um mit dem Verdienst deine Schuldner (wenn auch kleckerweise) zu bedienen.

Aber lass dich mal beraten. Vielleicht wäre eine Privatinsolvenz ja auch etwas für dich. Du hättest zwar 7 harte Jahre vor dir aber wärst dann schulenfrei und könntest ein neues Leben beginnen. Allerdings kenne ich mich nicht irklich damit aus, weß auch nicht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Aber da gibt es (kostenlose) Fachleute. Aber so oder so solltest du dich an einen wenden. Aber das nur so als Tip.

Alles Gute!

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Nein, im Augenblick sollte man mit der PI noch warten, weil sie im Zuge von EU Recht drastisch verkürzt wird

Pina

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.....aber doch nur unter der Voraussetzung, dass 35% der Schulden getilgt werden. Oder gibt es einen weiteren Gesetzentwurf?

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Wenn der Gerichtsvollzieher das Auto nicht pfänden will, hast Du nichts zu befürchten, denn alle Deine Gläubiger müssen über ihn pfänden. Auf seine Aussage ist also Verlass, denn er kann nicht umgangen werden (es sei denn, das Finanzamt wäre der Gläubiger, dann würde das Finanzamt selber pfänden) .

Eine Pfändung bei Deinem Vater ist ausgeschlossen, er ist ja nicht der Schuldner.

Wenn Du das Auto benötigst, um zu Deiner Arbeitsstelle zu kommen, kann es nicht gepfändet werden, da es keinen hohen Wert zu haben scheint (gibt es keine Busverbindungen?): http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__811.html

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<<<kann ich dem gerichtsvollzieher glauben das niemand an das auto dran geht>>>

In Deinem Fall : Ja !

Es ist wirklich so, wie der gute Mann gesagt hat: bei einem 14 Jahre alten Auto wird sich niemand die Mühe machen.

Zudem dürfte es auch im Interesse der Gläubiger sein, dass Du mobil bist, um Geld zu verdienen, damit irgendwann evtl. zumindest ein Teil des Geldes bezahlt werden kann.

Also keine Sorge. Augen nach vorne und zuversichtlich in die Zukunft schauen. Irgendwann hast Du es geschafft WENN Du am Ball bleibst !

Alles Gute
TJ

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vielen lieben dank an alle die mir geantwortet haben ich dachte nachdem ich meinen beitrag erfasst habe das ich es hätte lieber nicht machen sollen da wohl bestimmt böse worte kommen.

ich bin bemüht meine jugendsünden abzuzahlen, nein ich will keine pi ich will es, auch wenn nur kleckerweise alleine schaffen. es wird zwar noch ein weilchen dauern aber ich bin gewillt es zu schaffen.

wegen busverbindung, das problem ich muss früh den kurzen zur kita bringen, das liegt nicht auf dem weg, ich müsste erst mit dem bus "hochfahren" dann eine halbe stunde später fährt der bus erst wieder in "meine richtung" und dann wäre das alles zeitlich nicht machbar vorallem muss ich ja auch an die betreuungszeiten denken und mehr beantragen kann ich nicht, da es wieder mehr kostet. somit ist es mit auto alles besser machbar.

vielen dank