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ich glaube, dass dein Sohn das Recht darauf hat, seinen leiblichen Vater kennen zu lernen. Vielleicht nicht jetzt sondern erst in ein paar Jahren. Wenn du dir sicher bist, dass tatsächlich der Iraner der Vater ist, dann würde ich es deinem Sohn auch so sagen.

Auch wenn der bisherige Vater ein kompletter Versager zu sein scheint, es ist absolut unrecht, dass er glaubt, Vater zu sein. Auch finanziell...

Wie kannst du mit den Iraner in Kontakt kommen. Wie findest du ihn?

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Ich würde zunächst mit dem angegebenen Vater reden und ihm Deine Zweifel mitteilen. Da er wegen den Unterhaltsschulden ein Interesse hat, festzustellen, dass er ggf nicht der Vater ist, könnte ich mir vorstellen, dass er in einen Vaterschaftstest einwilligt. Du solltest Dir allerdings dann auch schon im Klaren sein, ob Du den Iraner als Vater angeben willst. Falls nämlich nicht, stellt sich doch die Frage, wie sich das Jugendamt verhalten wird wegen seiner Unterhaltsforderung. Wenn Du nicht angeben willst, wer der Vater ist, hat das Jugendamt nämlich keinen Schuldner mehr, gegen den es seine Forderung durchsetzen könnte. Da könnte es unangenehm werden für Dich, Weil Du durch Dein Verhalten dazu beigetragen hast. Also solltest du diesen Punkt klären vorher.

Klar ist, dass Dein Sohn ein Recht hat, seinen Vater zu kennen.

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Hallo,

" Ich habe 6 Jahre lang Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bezogen, da mein Ex ja nicht zahlte, was sie aktuell von ihm wiederholen möchten, ich bekomme nun keinen Unterhalt mehr."

Jemand zahlt für ein Kind, bzw. kann nicht zahlen und hat somit Unterhaltsschulden und dies womöglich zu Unrecht.

Du bekommst derzeit keinen Unterhaltsvorschuss mehr, da diese ja nur sechs Jahre besteht.

Kann es sein, das du aktuell eine neue Einnahmequelle/Unterhaltsquelle suchst?

Zwei Väter kamen in Frage und ich schätze der nicht zahlungsfähige Zahlvater wußte nicht, das auch noch jemand Anderes in Frage kam.

Ist keine hilfreiche Antwort, aber so was würde ich als Charakterschwe**** betiteln,
da du ja im Grunde jemanden angegeben hast, was uU auch eine Personenstandsfälschung § 169 StGB dar stellen könnte.
Das mehr als ein Mann in Frage kam, wußtest du und hast es bewußt in Kauf genommen, den Flaschen anzu geben.

Du hattest die Wahl als Vater unbekannt zu wählen, oder aber Mister unbekannt und deinen Ex. Dann hätte man zumindest deinen Ex zum Vaterschaftstest bestellen können.

Bisher hast du irgendwoher Geld bekommen und die Quelle ist versiegt.

Irgendwie scheint mir, das das der Hauptbeweggrund ist und du fragst ja hier was das für dich für rechtliche Folgen haben könnte.

Was dein Ex für finanzielle Folgen hatte und haben wird, das sollte dich interessieren - hat es aber jahrelang nicht.
Dein Sohn soll nicht mit einer Lüge aufwachsen? Soso.....soll nicht....Fakt ist, das er mit einer Lüge aufwächst und dies seit 7,5 Jahren.
Ab wann soll das "soll nicht" denn anfangen?

Ich würde das mal ganz schnell in Ordnung bringen - auch wenn meine Antwort sicher nicht hilfreich war.

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Dein Ex hat die Vaterschaft anerkannt, ohne sich vorher zu erkundigen. Auch leichtsinnig. Ich glaube, da kommt er auch so schnell nicht wieder raus. Er könnte einen Vaterschaftstest machen und im Falle, er sei es nicht, dann eine Klage erheben.

Geh zum Jugendamt und lass dich dort beraten, wie es ist im Falle, es wurde der falsche Vater angegeben, da du es nicht wusstest.

Alles Gute.

LG

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Lass es ruhen!

Im Iran haben Väter alle rechte und Mütter keine. Du machst dir keinen Begriff davon wie das enden könnte.

Wenn dein Kind erwachsen ist,dann kannst du es ihm sagen.

Du hättest auch UVG bekommen, wenn der KV im Ausland ist.

Gruß

Manavgat

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Das Dumme ist nur, dass der "Zahlvater" sich dadurch verschuldet hat und es auch bleibt, solange er keinen Grund hat die Vaterschaft anzufechten.

Das würde ich versuchen zu klären.

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Absolut!
Wenn ich Angst vor dem iranischen Mann hätte, dann würde ich ihn beim Amt nicht als Vater angeben, sondern als unbekannte ONS. Man hat jedoch die moralische Pflicht den Scheinvater zu "entlasten".

Grüße
Luka