ablauf einstweilige verfügung

hallo,

- fristlose kündigung wohnung zum 31.01.

- anwalt einer bekannten sagt wir sollen zum amtsgericht einstweilige verfügung beantragen
- dort will ich morgen hin.

nun folgende fragen:
- wir sind beide mieter, mein mann und ich - kann ich diese allein beantragen? oder muss mein mann mit.

wie läuft das denn ab, ich beantrage die einstweilige verfügung, und wie geht es dann weiter.

weil vermieterin will am 01.02 die schlösser austauschen ohne vorhandenen räumungstitel..

wer kann helfen.... und mir das erklären

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Heisst das, die Kündigung ist fristlos und tatsächlich rechtswirksam?

Ich habe hier gerade einmal einen ähnlichen Fall, da scheitert es bereits am Detail der Kündigung und es wird Widerspruch eingelegt. Das genügt laut Anwalt vorerst.
Im zweiten Fall geschah monatelang nichts, dann wurde geschrieben, gewarnt, gekündigt (zu Recht, Mietrückstände) und dann zwangsgeräumt.

Und meines Wissens nach darf der Vermieter nicht einfach die Mietsache unzugänglich machen, sondern muss selbst einen gerichtlichen Weg gehen: Den Räumungstitel. Erst dann kann die Wohnung zwangsgeräumt werden.
Sprich: Tauscht die Vermieterin die Schlösser einfach aus, kannst Du evtl. Polizei und einen Schlüsseldienst kommen lassen und die Schlösser zurück tauschen. Das müsste sie dann auch bezahlen (wahrscheinlich aber erst nach einer offiziellen Verhandlung).

Die einstweilige Verfügung solltest Du alleine beantragen können, Du bist ja eingetragene Mieterin und es sollte ausreichen. Man korrigiere mich, falls das falsch ist.

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kündigung beruht auf mietschulden.. Was wäre wenn wir diese morgen begleichen würden.. Wäre die fristlose kündigung dann unwirksam? Und hinfällig? was hilft uns hier genau eine einstweilige verfügung? Mietschulden waren offen jetzt noch ne restsumme.. Könnten von einer freundin die summe gestellt bekommen.. Muss die vermieterin die kündigung dann zurück nehmen?

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Die Kündigung ist hinfällig, wenn die miete Sir gezahlt wird. Eine einstweilige Verfügung braucht ihr nicht. Die vermieterin muss erst klagen und einen Räumungstitel erwirken. Die Kosten würden allerdings zu euren lasten gehen.

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Wenn kein Gerichtsurteil vorliegt darf das Schloss nicht ausgewechselt werden. Ihr müsst dann die Polizei rufen. Schreibt dem Vermieter, dass ihr die Mietschulden bis... bezahlt und ihr die Polizei rufen werdet, wenn versucht wird das Schloss auszutauschen.

Das gilt aber nur, wenn noch kein Urteil da ist. Liegt ein Urteil vor, dann darf nur der Gerichtsvollzieher die Wohnung öffnen und nicht der Vermieter.

Schickt den Brief an den Vermieter möglichst noch heute ab.

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PS
Wenn es ein Urteil gibt, dann geh damit zum Gericht und versuch eine Aufhebung zu erreichen. Dann muss aber die volle Miete bezahlt sein.

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Ich frage mich gerade, warum hier alle so gegen die Vermieterin gehen.
Ehrlich gesagt kann ich sie verstehen, es gab und gibt Mietschulden und erst nachdem sie ihnen kündigt und das Schloß austauschen lassen möchte, werden die Restschulden beglichen? Komisch.

Und für mich ist es auch eine faule Ausrede zu sagen, dass sie euch nicht sie Summe genannt hat, die noch aussteht. Ihr müsst doch wohl selber wissen,wie viel ihr noch zu zahlen habt?

Klar kann ich auch euch verstehen, man hat vielleicht mal Engpass mit dem Geld etc., aber da spricht man dann mit dem Vermieter, denn schließlich schuldet ihr ihm etwas und nicht er euch.

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Ich bin nicht gegen die Vermieterin, sondern gegen Selbstjustiz.

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Stimmt schon, aber ich kann auch einige Vermieter verstehen, die sich nicht anders zu helfen wissen.
Die Gesetze sind zum Teil einfach ungerecht.

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Warum zum kuckuck nehmt ihr euch in der Situation nicht eine eigene Anwältin? Anwalt einer Bekannten meint... Das ist doch wie stille Post!

Wenn ihr kein ausreichendes Einkommen habt, dann hol einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht.

Wild-West-Methoden wie Schlösser auswechseln ohne Räumumgsurteil sind strafbare Nötigung. In diesem Fall: Polozei rufen!

Gruß

Manavgat