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Hallo...genau deswegen wollen viele Arbeitgeber keine Paare bzw Freundschaften innerhalb einer Firma....weil eben viele privat und Beruf nicht wirklich trennen können. Sicherlich war es moralisch verkehrt dich zu kündigen....aber wirtschaftlich gesehen richtig. Kaum jemand schafft es von einer Leiharbeit in Vollbeschäftigung übernommen zu werden....warum dann jemand nehmen, bei dem nicht klar ist, wann er wieder kommt? Und die Tage vorm Krankengeld hast du der Firma sehrwohl Kosten verursacht....dazu kommt, dass dich ja jemand ersetzen muss und nicht planbar ist wie lange. Dass du jetzt privat und Beruf endgültig vermischen willst, indem du deinen Partner verantwortlich machst, zeigt nur, dass die Entscheidung der Firma richtig war....denn es wäre nur eine Frage der Zeit gewesen, dass du einen Sonderstatus aufgrund deiner Partnerschaft erwartest.

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Ich kenne die Rechtslage in Deutschland nicht. Aber eine Kündigung via Freund auszuhändigen ginge in der Schweiz m.E. nicht. Zumindest wäre es mehr als unprofessionell.
Unter Umständen ist deine Kündigung ausserdem zur Unzeit erfolgt und daher nichtig, würde ich mal abklären.

Nutze die Zeit für Bewerbungen, schliesslich bist du noch krank geschrieben und kannst dich jetzt umschauen.

lg thyme

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Wie kommst du denn darauf?

In der Schweiz können Kündigung ebenso durch persönliche Übergabe zugestellt werden. Das ist weder selten noch ungewöhnlich, wenn Fristen zu wahren sind und die Zustellung mit der Post zu riskant erscheint.

Und zurück zur deutschen Rechtslage: eine Kündigung zur Unzeit ist nur dann nicht wirksam, wenn wenn der Arbeitgeber einen den Arbeitnehmer besonders beeinträchtigenden Kündigungszeitpunkt absichtlich oder aufgrund einer Missachtung seiner persönlichen Belange gewählt hat.

Eine einfache Erkrankung ist hierfür niemals ausreichend.

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Kündigung zur Unzeit
Die Übergabe per Boten ist sicher nicht üblich. Schon nur deswegen, weil so die Fristen nicht belegbar und daher anfechtbar sind. Ausserdem ist es sehr schlechter Stil.


Eine Kündigung zur Unzeit liegt bei folgenden Tatbeständen vor (vgl. OR 336c Abs. 1):

Kündigung während der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden durch Krankheit oder durch Unfall ganz oder teilweise an der Arbeitsleistung verhindert ist, und zwar im ersten Dienstjahr während 30 Tagen, ab dem zweiten bis zum fünften Dienstjahr während 90 Tagen und ab dem sechsten während 180 Tagen.
Bei uns in der Branche wären es gemäss GAV 3 Monate im Krankheitsfall.

lg thyme

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Der einzige, der hier keinen Arsch in der Hose hat, bist Du.
Wegen einem gequetschten Finger 3 Monate bezahlte Ferien machen und auf die schützende Hand des Freundes hoffen, der aber auch "nur" Disponent ist ohne Personalverantwortung.
Etwas naiv.
Die Quittung hast Du jetzt bekommen.

PS.: Ihr passt aber gut zusammen mit eurer Einstellung zum Leben und zum Job. Euch noch viel Glück, ihr werdet es brauchen.

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Du weisst weder wie die Quetschung zustande kam noch was ich für Schmerzen habe. Also unterlass gefälligst deine falschen Anschuldigungen. Sonst bist du die nächste die mit meinem Anwalt Bekanntschaft macht. Deine Daten sind definitiv herauszufinden. Du brauchst nicht denken, dass du dir im Netz alles erlauben darfst. Auch hierfür kann man dich belangen.

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Hast du schon geklagt oder bist du noch jammern und schimpfen beschäftigt?

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