Vater des Kindes verstorben

Hallo liebe Urbianis,
im Mai letzten Jahres ist der Vater meiner nun mehr 4 jährigen Tochter, völlig unerwartet an einem plötzlichen Herztod verstorben.
Unsere Tochter war zu dieser Zeit allein mit ihm und hat sein Sterben und das folgende in ganzer Breite allein getragen.
Ein sicherer Todeszeitpunkt ist nicht zu bestimmen gewesen, es ist aber davon auszugehen, dass unsere Tochter den Nachmittag, den Abend und die Nacht sowie den folgenden Vormittag allein mit ihrem Vater verbracht hat.

Die Beziehung zwischen mir und ihrem Vater war gescheitert und ich bin aus der gemeinsam bewohnten Immobilie 2 Wochen zuvor ausgezogen. Wir waren nicht verheiratet, es gab kein Testament, der Erbschein wurde zu je 1/2 ausgestellt.

Die Gesetzliche Vertretung und die Vermögensvorsorge obliegt mir.

Das tragische Wochenende war das erste seines Umgangs.

Der Vater meiner Tochter hat bereits einen Sohn aus einer vorherigen Ehe(Ü 30).

Sämtliche Angelegenheiten, hat dieser durchgeführt.

An allen Kosten habe ich mich zur Hälfte beteiligt.
Auch die Kosten seines Trauergebindes habe ich zur Hälfte getragen.

Nach der Beisetzung hat sich kein Mensch mehr auf dem Friedhof sehen lassen.
Das Beräumen von Trauerkränzen und Sträußen, wurde durch mich erledigt.

Die Erstbepflanzung des Grabes und die wöchentliche Pflege habe ich vorgenommen und nie auch nur einen Gedanken gehegt, dass sich der Sohn beteiligen möge.

Als sich nun der Todestag näherte bat ich seinen Sohn um Genehmigung zur Aufstellung eines Grabsteines. Mehrfach. Hier auch durch unsere in der Erbangelegenheit beauftragten Anwälte.
Keine Reaktion.
Im Mai teilte ich dann mit, dass zum Geburtstag des Vaters meiner Tochter der Grabstein aufgestellt wird.
Keine Reaktion.
Zum 01.06 habe ich eine Gärtnerei beauftragt, eine ordentliche Grabpflege zu übernehmen. So dass immer eine ordentliche und gepflegte Grabstelle zu sehen ist und jeder nach Verfassung dort hin kann.

Auch diese Kosten trage ich allein.

Nun kommt heute ein Schreiben seines Anwaltes, das Klage gegen mich erhoben wird und Stein und Bepflanzung entfernen werden muss.
Wir haben zwar alle Kosten der Bestattung gemeinsam getragen auch die Kosten der Grabstelle zu je 1/2 aber in der Grabkarte steht er.

Habt Ihr Ideen und Lösungsvorschläge wie ich nun meiner Tochter vermitteln kann, warum alles ist wie es ist. Stelle ich uns den Stein in den Garten?

Sorry für dieses Drama auf einen Freitag aber ich bin über jeden Gedanken dankbar.
Vielleicht auch für einen für mich. Mir geht es gerade nicht wirklich gut.

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Puh, das ist heftig. Warst du mal bei einem Anwalt? Warum macht der komische Kauz so etwas?

Erstmal würde ich gar nichts machen.

Wenn es wirklich ganz blöd kommt - ja, dann würde ich den Stein in den Garten stellen, ein bisschen zuranken lassen - und den Grabpflegevertrag kündigen.

Alles Gute! Als ob das alles nicht schon schlimm genug wäre :-(

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Hallo,
der Anwalt setzt auch auf abwarten.
Im Recht wäre der andere Erbe schon.
Auch wenn zu seinem Vater wenig Kontakt bestand.
Für mich steht hier eine nicht verarbeitete Trennung und für die Kleine eine äußerst erschwerte Trauerarbeit.
Ich hoffe sehr, das ich es für sie klären kann und wir irgendwie wieder heile werden.

Danke Dir, zu einem solch sensiblen Thema geantwortet zu haben.


Gruß Anja

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Nein Vater ist vor 25 Jahren plötzlich verstorben. Morgen vor 25 Jahren genau genommen. Ich war nicht mehr so klein wie deine Tochter, aber ich war noch ein Kind.

Wenn du den Nerv hast, dann warte erstmal einfach ab. Und wenn der Grabstein tatsächlich runter muss vom Grab, dann verkaufst du deiner Tochter das so, dass dir der Platz für den Grabstein nicht gefällt und er viel besser bei euch im Garten steht. Wie gesagt, mit irgendwas beranken lassen, damit er nicht so omnipräsent ist... fände ich eine schöne Lösung. Ich hab den Grabstein jetzt auch hier und Suche ein schönes Plätzchen im Wald. Und freu mich darauf, irgendwelche Archäologen in 2000 Jahren auf eine falsche Fährte zu locken ;-)

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Im Namen deiner Tochter würde ich den Sohn auf Bezahlung der hälftigen Kosten für den Grabstein und die Grabpflege verklagen.

Vor Gericht weiß man nie, aber auf welche Rechtsgrundlage soll sich denn seine Klage stützen? Das ist meiner Meinung nach totaler Quatsch. Er muss dir die Hälfte deiner Kosten ersetzen. Weiß ich so genau, weil ich mit meinem Bruder auch schon deshalb gekämpft habe.

Tut mir leid, dass du so einen Stress hast, das steht mir auch noch bevor mit meinen Stiefsöhnen.

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Liebes, da war doch noch mehr? Oder sitzt Du einem Missverständnis auf?
Ruf den Sohn an. Ganz liebevoll und ruhig. Ohne Vorwürfe.
Sag dass Du diese Kosten allein zahlst, das so geplant war und weiter ist dass das auf Deine Kasse geht und dass es Dir wichtig ist und dass Du hoffst.dass ihn Dein Alleingang da nicht verärgert hat weil es das nicht sollte.
Und dass er bitte den Anwalt zurück rufen soll weil da bestimmt ein Missverständnis vorliegt.

Ich glaube, dann löst sich alles auf dem kleinen Dienstweg.

Deine Tochter ist noch sehr klein. Wenn Du jetzt nicht die Nerven verlierst und das überdramatisierst sollte sie das gut wegstecken. Bitte achte darauf, da sie Deine Gefühlslage 1:1 adaptieren wird.
Das ist das grosse Problem. Dein Trauer-Prozess. Nicht ihrer. Du machst es nur gerade zu ihrem.

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Liebe Anja,
da habt Ihr wirklich Schmerzhaftes und Bewegendes und Existentielles erlebt, Du und Deine Tochter - und seid jetzt mitten drin, damit zu leben und das Erlebte und Erlittene zu verarbeiten. Ich wünsche Dir und Deiner Tochter ganz viel gute Energie und Trost dafür und liebe Menschen um Euch herum, die helfen!
Vermutlich braucht ihr jetzt alle Kraft für die innere und seelische Arbeit, die Trauerarbeit -und habt gar keine übrig für Anwaltsschreiben und Gerichtsstreit. Vielleicht hilft tatsächlich der Versuch eines Gesprächs mit dem Sohn, wie schon eine andere Schreiberin hier angeregt hat, von dieser Ebene wieder runter zu kommen. Alles, was Euch an der Bewältigung hindert, ist nicht gut - und Wege des Erinnerns gibt es ja so viele verschiedene.
Vielleicht findet ihr einen, der ohne Grabstein auskommt, wenn es sein muss.
Manchmal sind die Leiter/innen der Friedhöfe ausgebildet in Trauerbegleitung - und oft kennen sie sich durch ihren Job aus in Familienstreitigkeiten aller Art rund um Tod und Sterben. Vielleicht ist bei Euch auch so eine Person für den Friedhof zuständig und kann mit einer guten Idee oder pragmatischen Lösung die Situation etwas entschärfen?
Das Wichtigste scheint mir, genau wie Du schon schreibst, zu sein, dass Ihr beide, Du und Deine Tochter, Raum und Zeit und Kraft - und, falls ihr es benötigt, auch gute Begleitung durch Seelsorger - für die seelische Bewältigung habt .... Das wünsche ich Dir sehr!
Lieben Gruß und alle guten Wünsche, Thea, Kirchenbotschafterin