Mutter fordert plötzlich Unterhalt

Hallo,

Ich weiß, das gehört eigentlich nicht hier her, wollte aber gerne anonym schreiben.
Mein Mann hat eine Tochter aus einer früheren Beziehung, die kommendes Jahr 18 Jahre alt wird.
Die Mutter hatte auf Unterhalt freiwillig verzichtet, da sie ihm das Kind absichtlich "untergeschoben" hat. Der Kontakt war immer freundschaftlich gut zwischen den Familien. (Die Mutter ist verheiratet und hat weitere Kinder, mein Mann und ich sind seit einigen Jahren verheiratet und erwarten Nachwuchs)
Gerade eben kam ein Brief rein, indem sie auf einmal Unterhalt fordert angeblich "weil sie rechtlich nicht darauf verzichten darf". Wir vermuten es hat was damit zu tun, dass die Tochter nächstes Jahr eine Ausbildung/Studium beginnen wird und sie das nicht finanzieren möchte.
Ich bin frisch schwanger und ehrlich gesagt seitdem nur noch am heulen, weil ich nicht weiß was jetzt auf uns zukommt und wie wir uns das leisten sollen.
Kann mir einer sagen, was jetzt auf uns zukommt?
Muss mein Mann jetzt ALLES für die 17 Jahre nachzahlen (sie hat ja freiwillig verzichtet) oder gilt das dann jetzt ab dem kommenden Monat?
Wir werden uns so schnell es geht einen Anwalt nehmen.

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Hallo,
der Unterhalt muss ab dem Zeitpunkt gezahlt werden, wo die Mutter des Kindes ihn einfordert.
Wenn gestern der Brief kam, muss dein Mann ab September Unterhalt zahlen. Nachzahlen für die letzten Jahre muss er nicht.
Warum und weshalb die Mutter Unterhalt fordert, ist dabei egal.
Wieviel zu zahlen ist, könnt ihr der Düsseldorfer Tabelle entnehmen.
Lg, mokli

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Danke.
Im Brief steht auch ab September 2018. Das würde dann passen.

Weißt du zufällig auch ob bei der Berechnung (die wir vornehmen lassen werden) einfließt, dass wir jetzt auch ein Kind erwarten und ich kein Gehalt habe?

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Unterhalt kann erst ab Antrag geltend gemacht werden.. Wenn sie die Jahre davor darauf verzichtet hat, selber schuld.. Das muss nicht nachgezahlt werden!
Und das Unterhalt ein MUSS ist, wenn die Kindesmutter drauf verzichten möchte, höre ich zum ersten Mal.

Ich habe auch auf Unterhalt für meinen Sohn verzichtet und uns hat niemand gezwungen ihn zu nehmen.

Bei der Berechnung fallen du und euer gemeinsames Kind mit rein, da er euch gegenüber natürlich auch unterhaltspflichtig ist.

Liebe Grüße
Steffi

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Ist er denn als Vater angegeben worden oder wie kann es sein das kein Unterhalt gezahlt werden muss?
Denn einfach darauf verzichten Unterhalt bezahlt zu bekommen geht nicht!

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Er ist als Vater angegeben.
Sie hat ihm damals versprochen auf Unterhalt zu verzichten und bis heute eben auch nichts gefordert. Mein Mann halt mal so Dinge bezahlt wie ihre Zahnspange oder aber die Schulfahrten, aber eben keinen regulären Unterhalt.

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Wie gesagt das ist mMn. so nicht möglich. Das Elternteil bei dem das Kind nicht lebt MUSS Unterhalt zahlen auch wenn darauf verzichtet werden will.
Gibt es denn einen beglaubigten Wisch wo festgelegt ist, dass die Zahlungen intern Abgewickelt werden?
Ob er jetzt die ganzen 17 Jahre nachzahlen muss, weiß ich nicht.
Aber ist sehr wahrscheinlich, außer er hat halt den Wisch der besagt, dass die Zahlungen intern stattfinden.

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Was gibt es an schriftlichen Vereinbarungen - oder wurde alles nur mündlich "geregelt"?
So schlimm es ist, aber wieder mal ein Paradebeispiel, wie man es nicht machen sollte - irgendwann kommt das dicke Ende.
Evtl. ist anwaltlicher Rat dringend nötig, wenn er nichts Schriftliches hat. LG Moni

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An schriftlichen Vereinbarungen gibt es nichts, nur den Brief wo drin steht, dass sie eben freiwillig verzichtet hat auf Unterhalt.

Anwalt haben wir schon angerufen, aber leider ist der erst morgen wieder zu erreichen.

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Es ist ja so, dass der Unterhalt dem Kind zusteht. Das ist das Recht des Kindes, bzw. das Geld bezahlt der Vater ja dem Kind. Damit die Kinder die nur von einem Elternteil erzogen werde keine finanziellen Nachteile haben. Also selbst wenn die Mutter darauf verzichtet, kann sie ja nicht für ihr Kind sprechen. Das Jugendamt wäre in dem Fall dafür zuständig gewesen das Geld beim Vater einzufordern, egal was die Mutter gesagt hat 🧐. Daher versteh ich es nicht so ganz wie er all die Jahre da rum gekommen ist. Ich hätte jetzt gesagt dass er spätestens jetzt wenn so ein Schreiben kommt seine Pflichten auf jeden Fall nachkommen muss.
Vielleicht hat auch die Tochter ihren Anspruch geltend gemacht, ist ja quasi ihr Geld dass ihr Vater jahrelang nicht gezahlt hat. Wäre ihr gutes Recht 🤷🏻‍♀️

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Wie soll denn das Jugendamt mitbekommen, ob Geld von dem einen Konto auf das andere geht?

Das interessiert doch nicht.

Und nicht jede Trennung landet beim Jugendamt. Was denkt ihr hier eigentlich alle.

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Nein, die Tochter war das auf jeden Fall nicht.
Das Verhältnis meines Mannes und seiner Tochter ist sehr gut und das würde sie niemals machen ohne mit ihm darüber vorher zu sprechen.

Die Mutter hat sich kurz nach der Geburt der Tochter einen anderen Mann kennengelernt, den geheiratet und ihm auch erzählt, dass sie meinem Mann das Kind unterschoben hat und deswegen ihm versprochen hat nicht zu zahlen, so dass von Anfang an der Stiefvater für sie mit aufgehkommen ist. Wie gesagt, das Verhältnis zwischen den Familien war bis jetzt auch sehr gut, so dass wir gerade nicht verstehen, warum sie nicht zuerst auf uns zugekommen sind.

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Ab 18 geht der Unterhalt direkt ans Kind, nicht an die Mutter. Von daher wird es wohl so sein, dass die Mutter drauf verzichtet hat, das Kind jetzt aber sagt, nööö, ich verzichte nicht. Vorher hat die Mutter fürs Kind entschieden, jetzt entscheidet das Kind, dass es doch den Unterhalt will. Denke, das ist der Grund, denn fürs Kind kann die Mutter wie gesagt gar nicht entscheiden, der Unterhalt steht dem Kind zu, da muss er zahlen, den Anwalt würde ich mir ehrlich gesagt daher sparen.

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Nein, die Tochter war das nicht. Sie wird auch erst nächstes Jahr 18.

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Ja, die Mutter schreibt, aber seid Ihr sicher, dass sie das nicht auf Bestreben des Kindes nun tut? Mit 17-18 weiß man den Wert von Geld sehr zu schätzen, der Sohn aus 1. Ehe meines Mannes wurde in dem Alter vorübergehend auch sehr "geldgeil". Wir hatten auch Haus gekauft, 2 kleine Kinder, interessierte ihn nicht, dass wir knapsen mussten, um ihm den ihm zustehenden vollen Unterhalt zu zahlen. Der hätte in einem Fall wie Eurem auch gnadenlos den Unterhalt rückwirkend eingeklagt, da die Mutter wie sie richtig sagt, darauf gar nicht hätte verzichten DÜRFEN, er ist ja fürs Kind. Gehe daher davon aus, dass hier das Kind die Antriebsfeder ist. Kann man nur beten und hoffen, dass es nicht auf die Idee kommt, es rückwirkend einzuklagen mit 18. Ein Studium kann ins Geld gehen, viele möchten dann trotzdem eine eigene Wohnung, ein Auto, da ist es schon verlockend, wenn man da einige 1000€ einklagen kann, wer würde in dem Alter freiwillig auf soviel Geld verzichten, wenn es einem zusteht?

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Es gilt:
Ehegatten- und Kindesunterhalt nachfordern
Sie können grundsätzlich Unterhalt rückwirkend einklagen, jedoch nur bis zu einem gewissen Punkt. Paragraph 1613 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt hierzu: Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern,

- zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen,
- zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder
- der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist.

Ich interpretiere das so:
Die Mutter kann nur vom Zeitpunkt der Geltungsmachung - also von jetzt an - Unterhalt fordern.

Es gilt aber auch:
Der Anspruch von minderjährigen Kindern auf Unterhalt verjährt praktisch nicht. Für Ansprüche nach dem 18. Lebensjahr beträgt die Verjährungsfrist ebenfalls regelmäßig drei Jahre.

Ich verstehe das so, dass die Tochter, sobald sie nächstes Jahr Volljährig geworden ist, den gesamten ihr seit Geburt zustehenden Unterhalt einklagen kann.

Soweit ich weiß, könnte die Tochter auch ihre Mutter verklagen, da sie - als ihr rechtlicher Vertreter - verpflichtet gewesen wäre, den Unterhalt für ihre Tochter einzufordern.

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Hallo!

Es kann ja durchaus sein, dass die Mutter mittlerweile selbst Geldprobleme hat, etwa nicht mehr so viel arbeiten kann - wenn sie ALG2 bekommt, muss sie Unterhalt für die Tochter einfordern, das übernimmt dann nicht das Amt. Auch für ein Studium muss Unterhalt gefordert werden, das wird vom Bafög abgezogen.

Seid doch froh, dass ihr so viele Jahre nicht zahlen musstet.

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Die Mutter hat nie gearbeitet und ist Hausfrau.

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Dann hat halt ihr neuer Mann keinen Bock mehr, für ihr Kind aufzukommen. Oder er hat sich getrennt und sie muss jetzt sehen, wie sie klarkommt.

Kann euch ja eigentlich auch egal sein, bisher hattet ihr einfach nur Glück, dass nie eine Forderung gekommen ist. Recht und Billig wäre es schon längst gewesen. Der Unterhalt gehört schließlich dem Kind.

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Er muss da nichts nachzahlen.
Wenn ihr ein vernünftiges Verhältnis habt ist es ja möglich zu fragen warum. Im Endeffekt steht das dem Kind aber zu.
Ihr könnt ja grob in der Düsseldorfer Tabelle gucken was auf ihn zu kommen kann.

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Ich kann deine Sorgen verstehen und es käme für mich nach so vielen Jahren auch überraschend.
Aber mal ehrlich: hätte dein Mann von Anfang an den Unterhalt für seine Tochter zahlen müssen, hättet ihr euch dann nicht für ein gemeinsames Kind entschieden ?! 🤔

Natürlich ist das gerade unpassend, aber es steht ihr nunmal zu...

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Vermutlich wäre dann wohl wirklich alles anders gekommen.....ja. :-(

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Verdient er so wenig?

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