Schwanger in Elternzeit ohne elterngeld

Hallo alle zusammen ,

Ich habe folgende Frage , ich hoffe jemand kennt sich aus .

Meine Elternzeit läuft theoretisch bis August 2022. ( es waren dann 2 Jahre )
mein Elterngeld Bezug endet im Januar 2022 .

Wenn ich jetzt schwanger werden sollte , bekommt man da irgendwie ein Zuschuss oder Ähnliches ? Ich müsste dann 5,5 Monate ca. Ohne irgendein Einkommen überbrücken .

Und dann wenn das 2. Baby da ist würde ich nur den mindest Satz von 300 Euro bekommen richtig ?

Ich habe ja 12 Monate vor Geburt quasi nur 3 Monate Elterngeld plus bekommen .


War meine Frage verständlich ☺️.
Manchmal ist es so verwirrend 🧐

Danke Grüße Natalie

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Nein, du würdest jetzt kein extra Geld bekommen weil du schwanger bist. Zu Beginn deines Mutterschutzes kannst du die Elternzeit unterbrechen und bekommst dann volles Mutterschutzgeld. Hier musst du den AG nur informieren. Elternzeit für das neue Kind berechnet sich nach dem Gehalt von vor der Elternzeit dh. Wenn du noch in Elternzeit von Kind A bist wenn Kind B kommt, bekommst du später das gleiche Elterngeld.

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Das gleiche elterngeld würde man nur bekommen wenn die Kinder maximal 14 / 15 Monate auseinander sind.
Mutterschutzzeit beider Kinder wird ausgeklammert
Elterngeldmonate werden ausgeklammert, maximal bis das ältere Kind 14 Monate ist.

Sind die Kinder 20 Monate auseinander,
Abzuzüglich 6 Wochen würden 4 /5 Monate mit 0 berechnet und Rest aus der Zeit vorm muschutz 1 Kind.

Ganz genau kann es nicht sagen, da immer volle Monate gerechnet werden und dadurch auch ausschlaggebend ist an welchem Tag / datum. was Beginnt

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Es werden alle Monate Elternzeit ausgeklammert (also nicht nur die mit Elterngeldbezug)

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Okay , danke euch für die Infos

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Fällt der Entbindungstermin in die Elternzeit kannst / musst du deine Elternzeit vorzeitig beenden und zwar zu dem Datum 1 Tag vor Beginn muschutz, damit du wieder in den muschutz gehen kannst, dann erhälst du für diese Zeit wieder auch wieder den alten Lohn und Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind.
Das darf der AG nicht ablehnen.
Du darfst / könntest in der Elternzeit auch in teilzeit oder minijob arbeiten nur so kannst du das elterngeld steigern.