SS verschweigen-Kündigungsgrund?

Guten Morgen Ihr Lieben,

ich bin ganz früh #schwanger. In der 5 SSW.
Ich arbeite in der Blutspende und mein FA meinte das wäre zu gefährlich für mich und er würde mir gerne ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Ich habe das erstmal abgelehnt weil ich jetzt eigentlich meine SS nicht bekannt geben möchte. Hatte schon 2 FG und bin etwas ängstlich.
Jetzt meinte meine Freundin, wenn ich das nicht angeben würde das ich SS bin dann könnte das ein Grund sein mich zu kündigen, ich bin eigentlich andere Meinung, falle ich nicht eigentlich sofort in den Kündigungsschutz? Manche frauen merke es ach evtl erst viel später das sie SS sind .

Evtl. kann ich auch später mit meinem Arbeitgeber sprechen das er mir ne arbeit zuteilt die nicht mit Blut, Plasma oder Desinfektionsmittel zu tun hat, ich gehe eigentlich gerne arbeiten.

Was meint ihr, ich kann doch bestimmt noch 1-2 Wochen die SS verschweigen ,oder?

Liebe grüsse
Dajana

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Hallo Dajana,

also ich wußte drei Wochen Bescheid und hab es erst dann meinem Chef erzählt, obwohl ich in einem Labor arbeite und es viele Sachen gibt, die ich eigentlich nicht mehr machen darf.

Gekündigt kannst Du meines Wissens nicht werden!

Lg Kyra

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Hallo Dajana,

hab dir folgendes mal raus gesucht:


§ 9 Kündigungsverbot
(1) 1Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. 2Die Vorschrift des Satzes 1 gilt für Frauen, die den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, nur, wenn sich die Gleichstellung auch auf den Neunten Abschnitt - Kündigung - des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) erstreckt.
(2) Kündigt eine schwangere Frau, gilt § 5 Abs. 1 Satz 3 entsprechend.
(3) 1Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. 2Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und sie muss den zulässigen Kündigungsgrund angeben.
(4) In Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte dürfen während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht gegen ihren Willen bei der Ausgabe von Heimarbeit ausgeschlossen werden; die Vorschriften der §§ 3, 4, 6 und 8 Abs. 5 bleiben unberührt.

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Hallo,
wie du schon schreibst, andere erfahren es erst später.
Dein Chef weiß doch nicht wie lange du es schon weißt, darum würde ich es genauso machen.

LG#klee

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Also ganz ehrlich, grade weil du schon 2 FG hinter dir hast würde ich es in deinem Beruf dem AG so früh wie möglich sagen. Du arbeitest mit Blut fremder Menschen und kannst dir ohne weiteres mal was holen da, was vielleicht nicht unbedingt für dich, aber fürs Baby dann sicherlich gefährlich wird. Ich kann dir nur dazu raten, sag es deinem Chef. Evtl. gibt es ja wirklich die Möglichkeit, daß du etwas anderes machen kannst ohne gleich ein BV zu bekommen. Aber das wirst du mit deinem AG besprechen müßen.
Riskier nichts, ich hatte auch 2 FG, die letzte im Juli 07 und bin wieder in der 18. Woche ss. Ich bin gelernte Altenpflegerin und arbeite im häuslichen Bereich. Mein AG wußte gleich am Tag des positiven SSTs bescheid und ich wurde erst 2 Wochen krank geschrieben und habe dann gleich mein BV bekommen. Ich bin froh über das BV, auch wenn ich meinen Job liebe. Aber ich will nichts riskieren und schone mich dann lieber.

lg Simone, Jonas und #baby (17+3)

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Hallo.
Also der Kündigungsschutz für Schwangere beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem dein AG bescheid weiß. Ob du ihm jetzt bescheid gibst oder erst in 8 Wochen ist ganz alleine DEINE SACHE!!!!
Wenn er dir in der Zeit kündigt, in der du es noch verschwiegen hast, hast du immer noch 2 Wochen Zeit um deine SS per Attest vom FA nachzuweisen und der Kündigungsschutz greift dann quasi rückwirkend.

Also: Kein Grund zur Eile oder zur Panik!!!

Ich würds an deiner Stelle (nach 2 FG) auch nicht sofort jedem auf die Nase binden. Ich hab auch gewartet.

LG Schnugge05

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Ich arbeite auch im Gesundheitswesen und hab´s meinem AG trotzdem erst nach den ersten 12 Wochen gesagt.
Gekündigt werden kann Dir nicht (s.2. Beitrag).
Schöne SS!!!!!
#klee

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Hallo,

was erzählt deine Freundin denn für einen Unsinn. Es gibt keinerlei Verpflichtung eine SS bekannt zu geben. Du hast das Recht, Deine SS solange für Dich zu behalten, wie Du willst und wenn Du das 40 Wochen tust, dann ist es auch in Ordnung.
Ein Kündigungsgrund entsteht daraus überhaupt nicht, denn nicht DU gefährdest die Patienten, sondern die DICH.
Es ist ja so, dass Du ohne Bekanntgabe auch keine Mutterschutzbestimmungen in Anspruch nehmen kannst. Insofern liegt die Verantwortung allein bei Dir.

LG Samy

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hallo du...

nein, du kannst nicht gekündigt werden, weil du es nicht sagst (wenn der ag z.B. nicht weiss, dass du ss bist und dir kündigt - dann kannst du ihm innerhalb von 14 tagen eine ss-bescheinigung vorlegen und die kündigung wird ungültig...)

aber:

wenn du schon zwei fg hattest - ist es dir nicht zu riskant, weiter genau diese tätigkeit auszuführen???

ich würde das gespräch mit dem chef suchen und ihm von der ss erzählen. würde ihn bitten, dir eine andere tätigkeit zuzuweisen... wenn du eine weitere fg erleiden SOLLTEST (was gott verhüten möge!!!), dann musst du da halt durch und zurückwechseln.

ich habe meiner chefin noch am tag des positiven tests von meiner ss erzählt (arbeite mit behinderten erwachsenen), um mich zurücknehmen zu können und keinerlei risiko einzugehen (hatte davor auch eine fg.)

aber kündigen kann er dir nicht...

alles gute und viel glück!!!

lg, Kathrin mit Lotta (4;11), #stern und mädchen-baby (ET-24)

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hallo, mein Mann arbeitet hier in Thüringen bei der Blutspende nstob. Eine Kollegin war letztes Jahr schwanger und bei ihr war es wie folgt: Außendie´nst ist nicht mehr drin, da ja umgang mit Blut etc. in der Schwangerschaft nicht sind, also wurde Andrea ins Haus versetzt. Durfte da organisatoriesches Machen, Werbung mithelfen, Dienstpläne etc. Eben alles was nicht mit "Infektionsgefahr" verbunden ist.
Gekündigt darfst du nicht werden, und wenn es Deiner Schwangerschaft dient (Vorgeschichte) ist eine Krankschreibung für die #schwanger bestimmt sinnvoll.

viel Glück

Karina mit Stella Helen 2.5Jahre und #ei 6+0