Arbeiten trotz Mutterschutz?

Hallo zusammen,

hab mal eine Frage an euch. Wie ist das denn rechtlich wenn man im Mutterschutz weiterhin arbeitet? Wie ist man versichert wenn was passiert? Hintergrund ist, dass meine Nachfolgerin heute gekündigt hat, mein Mutterschutz beginnt eigentlich nächste Woche am 11.11. und ich wurde von meiner Chefin gefragt ob ich nicht stundenweise kommen könnte. Eigentlich komme ich aus dem Personalwesen aber ich finde in sämtlichen Gesetzen nichts passendes zu meinem "Fall". #kratz

Könnt ihr mir helfen, bzw. was würdet ihr machen? Hängen lassen kann ich meine Kollegin nicht, andererseits geht die Gesundheit und Sicherheit meines Würmel`s #baby natürlich über alles.

Danke fürs helfen!

Liebe Grüße
Sabine

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Du darfst freiwillig auf deinen Mutterschutz verzichten, dass ist rechtlich vollkommen i.O., du darfst diesen Wunsch aber jederzeit auch wieder zurückziehen.

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ich glaube vor geburt geht. nur nach geburt geht nicht!

#kratz;-)

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hallo,

denke, daß das nicht so einfach möglich ist.

schau mal: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_MuSchG.html

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Hallo,

vor der Geburt darfst du im Mutterschutz arbeiten.
Nach der Geburt ist es verboten im Mutterschutz zu arbeiten.

LG

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Hi,
wenn du dich fit fühlst, es vom FA keine Gründe dagegen gibt und du es machen WILLST dann darfst du bis zur Geburt arbeiten.

Du darfst aber diese Entscheidung jederzeit zurücknehmen und zu hause bleiben. Ob es vielleicht auch möglich wäre, "einfach" ein paar Stunden zu arbeiten weiß ich nicht, wäre aber vielleicht eine Zwischenlösung.

Lediglich in den 8 Wochen nach der Entbindung darf dich der AG nicht beschäftigen.

Ein Bürojob, den du noch eine oder zwei Wochen länger ausübst wird, wenn es keine gesundheitlichen Probleme und Bedenken gibt deinen Krümel auch nicht mehr gefährden als in den Wochen davor, mach dir darüber keinen Kopf - du musst halt einfach sehr ehrlich entscheiden, wann es dir zu viel wird.

Viele Grüße
Miau2

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Hallo,

schließe mich meinen Vorschreiberinnen an: vor der Geburt darfst du noch - auf eigenen Wunsch hin - arbeiten gehen, nach der Geburt ist es 8 Wochen verboten (Mutterschutzgesetzt § 3 (2) und §6)

Ich werde wahrscheinlich auch noch die Wochen vor der Geburt ein paar Stunden mal zischendurch arbeiten gehen.

Solange es dir und deinem Krümel gut geht, ist es auch gesetzlich kein Problem.

Liebe Grüße

Katrin mit Annika (26.SSW)