Arbeitsvertrag läuft aus + Beschäftigungsverbot und dann?

Hallo ihr Lieben!

Vielleicht könnt ihr mir ja mal weiterhelfen, irgendwie weiß keiner so richtig Bescheid....

Also ich bin Erzieherin und habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende Januar. Wegen zu hohem Blutdruck und Präeklampsie habe ich schon ein paar Wochen ein Beschäftigungsverbot.

Meine Chefin meinte, das die Krankenkasse dann bis zum Beginn des Mutterschutzes mein Gehalt zahlt.
Alles schön und gut, aber was ist, wenn der Vertrag mit meinem Arbeitgeber dann ausläuft? Bekomme ich dann das Geld weiter von der Krankenkasse und zahlt die das direkt an mich? Oder wie funktioniert das ?
Genaugenommen hab ich ja ab Februar keinen Arbeitgeber mehr. Der hat mir ja mein Gehalt gezahlt und es dann von der Krankenkasse zurückbekommen.
Das funktioniert ja ab Februar nicht mehr so wirklich oder?

Beim Arbeitsamt konnte mir auch keiner weiterhelfen (da musste ich mich ja 3 Monate vor Ende des Vertrages melden, da habe ich gerade erst das BV bekommen und hab mal nachgefragt), weiß hier irgendwer, wie es nun weitergeht?

lene24

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Mmmh, ist eine interessante Frage, gott sei dank läuft mein Vertrag erst im Dezember 09 aus.

Aber ich könnte mir vorstellen, da du dann ja ohne BV Arbeitslosengeld erhalten würdest, welches ja soweit ich weiß 67% vom ursprünglichen Nettogehalt beträgt, das du dieses dann auch vom Arbeitsamt bekommst. Könnte mir vorstellen, das dein Beschäftigungsverbot dann aufgehoben wird!? Frag doch mal deine Frauenärztin oder deine Krankenkasse!

Aber würde an deiner Stelle leider dennoch schonmal mit etwas weniger Einkommen rechnen...

LG und alles Gute

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genau das ist ja der Punkt:

Das Arbeitsamt sagt, das sie dafür nicht zuständig sind und ich kein Arbeitslosengeld bekomme!

Meine Chefin bzw mein Chef sagen ja auch, das die Krankenkasse weiter zahlt.

Ich bin verwirrt.

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Na toll, das sind mal wieder die Ämter!

Ich hatte bisher zwar nur einmal kurz mit ihnen zu tun (wegen Ausbildungsunterbrechung bei Geburt meines ersten Sohnes), aber da haben die auch immer alles den andren in die Schuhe geschoben oder sogar mir selbst, hauptsache, es war keine zuständig!

Saß ein paar mal heulend da, und im Endeffekt hatten sie dann doch die Zuständigkeit aber ich musste für alles kämpfen!

Da bleibt dir nichts, als nochmal überall anrufen bzw. hinzufahren und denen zu sagen, das du Informationen BRAUCHST, und nicht jeder sagen kann: Wir sind nicht zuständig! Dann sollen sie dir sagen, WER zuständig ist.

Denke aber nach wie vor, es wird das Arbeitsamt sein (wenn du vorher mind. ein Jahr beschäftigt warst), sonst die ARGE....

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Ich bin auch Erzieherin.
Mein Arbeitsvertrag lief am 31.12. aus, ich war aber auch schon ab Oktober im Beschäftigungsverbot.

Ab dem Tag wo du Arbeitslos bist musst du dich natürlich beim Arbeitsamt melden und Hartz 4 oder Arbeitslosengeld 1 beantragen. (Am besten schon vorher dort melden).

Mutterschaftsgeld bezahlt die Krankenkasse das ist richtig. Aber erst die gesetzlich festgelegten 6 Wochen vor der Geburt. Bis dahin müsstest du also Geld vom Amt bekommen.

Liebe Grüße Bine 29.Woche

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Hallo ,

also wenn dein Vertrag ganz regulär ausläuft , bekommst du Arbeitslosengeld ( aber auch nur wenn du mehr als 12 Monate arbeiten warst)
Mit dem BV musst du dann mal weiterschauen.
Ich weiß nur, dass das Arbeitsamt erwartet, dass man bis zum 7 Monat weiter nach einer neuen Arbeit sucht, obwohl denen klar ist, dass niemand eine Schwangere einstellt.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.

LG

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Hallo,

ich bin in ähnlicher Situation. Und zwar bin ich Springerin-Zeitungszustellerin. Mein Arbeitsvertrag läuft Ende Februar 09 aus und habe seit Dezember 08 ein BV wegen Nachtarbeit. Mein AG hat keine andere Tätigkeit für mich. Meine AG zahlt bis Ende Februar mein Gehalt und bekommt dieses von der KK wieder. Wenn der AV ausgelaufen ist bekomm ich weder vom AG noch von der KK was. D. h. ich werde überbrückungsweise Hartz IV beantragen müssen, da mein Mann auch noch ab Januar arbeitslos ist können wir mein fehlendes Gehalt nicht auffangen, was ich eigentlich vorgehabt hatte. Arbeitslosengeld bekomm ich keines, da ich der Arbeitswelt wegen Elternzeit nicht zur Verfügung stehe und mir keine Tagesmutter leisten kann. Auch Muschu-Geld ist hinfällig, da ich ja in Elternzeit bin. Hab heute bei der Arbeitsagentur angerufen und meine Situation geschildert, die Dame hat mich dann an die ARGE verwiesen.

Daher finde ich dieses Nachtarbeitsverbot für mich total ungerecht, da ich keinerlei Beschwerden habe und meine Arbeit locker weitermachen könnte. Man müßte als Schwangere selbst entscheiden dürfen, ob man arbeiten gehen will oder nicht.

LG
Petra