Resturlaub vor oder nach Mutterschutz?

Guten Morgen ihr Lieben #gaehn

Mein Arbeitgeber hat mir gestern eröffnet, dass mir für dieses Jahr insgesamt noch 23 Urlaubstage zustehen.

Wann soll ich denn den Urlaub am besten nehmen? Vor oder nach dem Mutterschutz? Was sind die Vor- und Nachteile?

Ich werde auf alle Fälle nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen. Ich hab gehört (#kratz), dass das Elterngeld auf die 8 Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt angerechnet wird und somit ja dann auch auf den Urlaub, wenn ich ihn nach der Mutterschutzfrist nehme. Stimmt das? #kratz

#danke schon mal im Voraus für eure hoffentlich zahlreichen Antworten.

LG Krisksc + #baby (17+4)

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Hallo,

also ich würde es vorher nehmen wenn du nachher die volle elternzeit nimmst

dann hast du vor der entbindung noch zeit einige dinge in ruhe zu erledigen und dich auszuruhen

ich habe es immer vorher genommen

liebe grüße

sara

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ich muss sie vor dem mutterschutz nehmen.

hab gerade eine strichliste gemacht - es sind noch 17. arbeitstage - juhu!!!

lg caro

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Ich glaube die Elternzeit schließt direkt an den Mutterschutz an. Somit wäre das wenig sinnvoll den Urlaub nach dem Mutterschutz zu nehmen. Ich werde meinen Urlaub vor dem Mutterschutz nehmen. Allerdings nicht am Stück. Ich habe mir im Februar, März und im April je eine Woche eingetragen.

lg Nici 17+1

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Hi Du,

also ich habe nachdem ich die Schwangerschaft bekannt gegeben hatte, einen Brief von unserer Personalabteilung erhalten in dem stand, das mir noch 18 Tage Urlaub zustehen, ich diesen aber vor dem Mutterschutz nehmen soll.

Ich meine mal gelesen zu haben, daß es für die Firmen recht umständlich ist aus der MA im Mutterschutz nochmal eine "normale" Mitarbeiterin zu machen für diese Zeit, denn das bist Du dann erstmal wieder. Und kurz danach melden sie Dich temporär ab für die Elternzeit. Deswegen wollen die meisten Firmen das man den Urlaub vorher nimmt.

Ich fände es auch besser, ihn an den Mutterschutz dran zu hängen denn vorher braucht man ihn ja nun nicht so dringend - aber was solls...so bin ich halt mit Überstundenabbau und dem Urlaub 12 statt 6 Wochen vor der Geburt zuhause und kann die Ruhe voll geniessen und meinem Nestbautrieb wahrscheinlich noch eher nachkommen als 6 Wochen vorher :)

Am besten fragst Du einfach mal in Deiner Personalabteilung nach, ob Du ihn an den MuSchu dranhängen darfst oder ob Du ihn vorher nehmen mußt.

Gruß,

Verena

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ich habe ihn vor dem mutterschutz genommen!
ich denke es kommt darauf an, wie dir die arbeit noch gefällt...
mir hat es keinen spass mehr gemacht und ich war froh!
anderseits wenn du wieder nach der mutterschaft in diesem betrieb arbeiten willst, würde ich sie mir nach dem mutterschutz anrechenen lassen, damit du noch ein bisschen mehr zeit mit deinem baby hast, und auch den urlaub der dir während der mutterschaftszeit anreift

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hallo.

also meine freundin nimmt ihren resturlaub und ihre überstunden nach dem mutterschutz. begründet hat sie das damit, dass ihr ja das elterngelt entsprechend länger gezahlt wird! ob das so ist ... keine ahnung.

lg a.

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hä? Elterngeld gibts 12 bzw 14 Monate und nicht länger das hat doch nix mit Urlaub zu tun oder täusche ich mich da so?

Ich will meine 3 Wo Urlaub die ich in diesem Jahr hab gerne vorn an den Mutterschutz dranhängen. Hoffe dass das funktioniert. Die sind da auf Arbeit manchmal bissl zickig.

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Elterngeld wird während Urlaub nach dem MuSchu gar nichts bezahlt. Erst danach!!! ;-)

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Hallo,

hab ihn auch vorher nehmen können und bin damit eigentlich ganz froh, da mir das Arbeiten in den letzten Tagen schon irgendwie schwerer fiel als sonst.

Die andere Alternative ist, den Urlaub nach der Elternzeit zu nehmen, was auch ganz schön sein kann, wenn ihr euch die Elternzeit teilt und ihr dann noch einen kompletten Monat beide zu Hause seid.

Der Urlaub wird weder auf Mutterschutz noch auf Elternzeit angerechnet.

Lieben Gruß

Melanie, die seit Freitag Urlaub hat :-)

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Also entweder vor dem MuSchu oder nach der Elterzeit nehmen.

"Ich hab gehört, dass das Elterngeld auf die 8 Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt angerechnet wird und somit ja dann auch auf den Urlaub, wenn ich ihn nach der Mutterschutzfrist nehme. Stimmt das?"

Die Frage hab ich nicht so ganz verstanden #kratz

Also es ist so das du nach ET 8 Wochen MuSchu hast (nehmen musst!) und in der Zeit bekommst du ja MuSchaftsgeld, d.h. von der Höhe her dein bisheriges Netto und da du in dieser Zeit keinen Verdienstausfall in dem Sinne hast bekommst du natürlich auch kein EG. MuSchaftsgeld wird beim EG angerechnet, wie du bereits geschrieben hast (diese 8 Wochen zählen aber zum EG-Bezugszeitraum, d.h. der theoretische Anspruch besteht und verringert den Gesamtanspruch von 12 auf 10 Monate!).

Aber das mit dem Urlaub ist unsinnig. Dann müsstest du ja die Elternzeit erst später beantragen, weil in deiner Urlaubszeit ginge das ja nicht bzw. max. für 30 Wochenstunden, weil du sonst keinen EG-Anspruch hättest oder du müsstest mit dem EG aussetzten in der Zeit. Dann kannst du deinen Urlaub aber auch gleich hinten dranhängen. Aber auch wenn du das mit den den 30h machen würdest, dann bekämst du ja Gehalt in dieser Zeit und das wird selbstverständlich auf dein EG angerechnet.

Hm ich hoffe du verstehst wie ich das meine und es beantwortet deine Frage!?

LG Conny

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Der Resturlaub wird ja bis einschl. Mutterschutzfrist nach Entbindung, also 8 Wochen dannach gewährt.

Da habe ich jetzt folgendes Problem:

Stichtag 07.07.09, Ende des Mutterschutzes: 01.09.09

Ich habe 29 Tage Urlaub im Jahr. Macht, weil der Monat September (durch den einen Tag) ja noch bei uns als voller Arbeitsmonat zählt 21,75 Tage, also 22.

Falls ich jetzt aber auch nur einen Tag früher unser Würmchen bekommen sollte, dann endet der Mutterschutz am 31.08.09, und somit hab ich für September keinen Urlaubsanspruch mehr. heisst, ich hätte auch nur 19,3333 sprich 19 Tage Urlaubsanspruch. Aber ich weiss doch jetzt noch nicht, wie pünklich der Knirps auf die Welt will. Er könnte ja auch noch früher kommen. Was mach ich, wenn ich zu viel Urlaub genommen haben sollte?

Hoffentlich konnte man das jetzt verstehen...(?) ;)

Grüßle
Steffi

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Habs verstanden und ich kann dich beruhigen ;-) Du hast auf jeden Fall den vollen Urlaubsanspruch von 22 Tage, weil: "auch bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten. Somit haben alle Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen." http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=3264.html

Von daher kannst du beruhigt den Urlaub vorher nehmen. Oder du hebst ihn dir für nach der Elternzeit auf, weil theoretisch (bei 1 Jahr) müsstest du ja genau am 1. Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten gehen und wenn du da gerne noch ein paar Tage möchtest (auch wegen Eingewöhnung Kita und so) dann sind ein paar Tage Urlaub nicht schlecht finde ich.

LG Conny

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Ich würde es vorher machen. Hinterher wird das mit dem Elterngeld so kompliziert, weil man das ja erst NACH dem Urlaub behalt bekommt... ;-)

Zudem hat man so noch ein paar Tage mehr Zeit vor der Geburt, was zu erledigen, bzw. sich auszuruhen... nach der Geburt ist man ja eh daheim und Du hast keinen Unterschied zwischen MuSchu, Urlaub und Elternzeit

Liebe Grüße
grapevine1981 19.ssw