ET geändert, Arbeitgeber mitteilen?????????

Hallo zusammen,

mein ET war eigentlich der 17. Mai.

Jetzt habe ich in meinem MuPa gesehen, dass ein FA den Termin auf den 22. Mai verschoben hat.

Meinem Arbeitgeber liegt aber schon eine Bescheinigung über deb 17.5. vor.
Danach wurde auch der mir zustehende Jahresurlaub berechnet.
Den will ich vor dem MuSchu nehmen, wurde auch schon beantragt und bewilligt.

Muss ich jetzt die ganze Prozedur nochmal durchlaufen oder kann ich den 17. Mai einfach stehen lassen.

Ich hoffe, ich konnte mich einigermaßen verständlich machen #kratz

Lieben Dank für Eure Antworten,

Magda + Kung Fu King inside ;-)

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Hallo Magda,

ich würde es mitteilen und um Korrektur bitten, sofern Du Vorteile durch die Berechnung der Urlaubstage hast - ansonsten: Lass es halt und warte ab, wann Dein Baby wirklich kommt.

LG Dani, 25. SSW

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Hallo!

Also ich würde dem Arbeitgeber auf alle Fälle bescheid geben das der Termin sich verschoben hat und nachfragen ob sie dieses auch noch mal schriftlich haben möchten, denn somit verschiebt sich auch dein Mutterschutz. Bei mir hat sich der Termin auch auf drei Tage nach hinten verschoben und bin dann dementsprechend auch später in den Mutterschutz gegangen. Der Arbeitgeber kann dich dann nämlich noch etwas länger einplanen und du hast keine Tage auf Arbeit die dir fehlen. Verstehst du was ich meine? Mir mußten sie extra noch zwei Tage länger als frei geben da sie mich schon ehr in den Mutterschutz geplant haben. Ich hoffe ich habe es verständlich für dich ausgedrückt. Also ich würde an deiner Stelle auf alle Fälle den Arbeitgeber informieren.
Ich wünsche dir noch eine wunderschöne Kugelzeit. Genieße sie denn sie ist ganz schnell wieder vorbei.

Liebe Grüße

Alti79 mit #baby Fynn Niklas seit 9.1.09 an der Hand

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Hallo, Du musst (!) den AG über den geänderten ET informieren. Er muss schließlich auch den Mutterschutz danach berechnen.

Gruß
I. (Personalsachbearbeiterin)

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Ja aber die Kinder kommen doch selten am ET auf die Welt.Der Mutterschutz danach beginnt doch erst am Tag der tatsächlichen Geburt.Wenn das Kind früher kommt,als berechnet hatte man halt davor weniger Mutterschutz.Das ist dann Pech.Meine kam auch 6 Tage früher.

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Der Mutterschutz vor dem ET beginnt aber genau 6 Wochen vor dem errechneten ET.

Wenn die TE es ihrem AG nicht mitteilt, dann begeht sie an den 5 Tagen, die sie dadurch früher in den nicht vorhandenen Mutterschutz geht, Arbeitsverweigerung.

Und der Ag bekommt das natürlich mit, da er mit der KK spricht zwecks Mutterschutzgeld.

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Auf deinen Urlaub wird sich das nicht auswirken, da dein AG dir sowieso die volle Anzahl an Urlaubstagen für jeden angefangenen Monat zugestehen muss.

Allerdings wird sich das auf den Beginn deines Mutterschutzes auswirken.

Du wirst in der 33. SSW eine Bescheinigung über den ET von deinem FA bekommen. Die musst du dann an deine Kasse schicken und deinen AG darüber informieren, da dein Mutterschutz 5 Tage später beginnt und er dir ja auch seinen Anteil am Mutterschutzgeld zahlen muss.

Gruß Astrid mit Erik Chrischan (21 Monate) und Bauchmaus (32. SSW)

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Du musst den ET mitteilen, wenn er geändert wurde...