Elternzeit des Vaters (die ersten 2 Monate nach der Geburt)


Hallo zusammen!

ich werde direkt im Anschluß des Muschus 1 Jahr Elternzeit nehmen (bzw 10 Monate weil die ja auf den Muschu angerechnet werden).
Mein Freund möchte auch direkt nach der Geburt 2 Monate Elternzeit nehmen (da bin ich ja noch im Muschu) - damit wir nach der geburt gemeinsam 2 Monate zuhause sind und uns gegenseitig unterstützen und an die neue Situation gewöhnen können!

Nun meine Frage: Die Firma von meinem Freund möchte, dass er die Elternzeit jetzt langsam mal schriftlich einreicht...

1. bis wann muss er das denn offziell getan haben??

2. wir wissen ja noch gar nicht, wann das baby tatsächlich geboren wird, wie soll er denn da einen konkreten termin als beginn für die elternzeit angeben??

Kennt sich da jmd aus??

Danke + LG
sabrina

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Also, genau weiß ich es auch nicht, aber ich glaube die Elternzeit kann man erst dann beantragen, wenn das Kind auf der Welt ist #kratz Denn man muss ja den Entbindungstermin angeben, und den weißt du vorher leider nicht ;-)

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SOweit ich weiss bis spätestens 7 Wochen nach der Geburt Eures Kindes.

Schreib das einfach formlos:

Sehr geehrter Herr Mustermann,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich die zwei Monate Elternzeit vom XXX (Gib da einen Tag nach et an zum Beispiel) bis zum XXX vorraussichtlich nehmen werde.

Sollte sich etwas am Geburtstermin meines Kindes etwas ändern, so werde ich Ihnen das umgehend mitteilen.

MfG

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Der Vater muss es vor der Geburt beantragen und zwar in etwa 7 Wochen zuvor.
Informiert Euch da aber bitte ganz genau, es gibt da ein bestimmtes Zeitfenster das man nutzen sollte/ muss, ansonsten ist Dein Partner kündbar und nicht unter Kündigungsschutz.


LG

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aber wie soll er es 7 wochen vorher zeitlich festlegen, wenn das baby z.b. 3 wochen vor ET oder 10 tage nach ET kommt??

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Liebe Sabrina,

7 Wochen vor der Elternzeit besteht Kündigungsschutz, deswegen hat mein Mann 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit das Ganze schriftlich eingereicht.
Ich würde den Beginn auch so schreiben, wann VET ist, das es sich aber ja bekanntlich noch verschieben kann. Oder wenn Du Deinen VET hast und es ja auch wahrscheinlich ist, beim ersten Kind, das es meist über VET erst kommt, vielleicht legt ihr Euch dann gleich auf den 01.Juni als Start der Elternzeit fest?! Du bist ja auch nach der Geburt noch einige Tage im KH!

LG Mandy ET-2

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Das geht nur für die Elternzeit (Festlegung auf den 1. Juni), nicht aber für das Elterngeld, unter Umständen verschenken sie dann Geld, denn er hat ja keinen Anspruch auf EG sofern er VZ arbeitet....

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Das Elterngeld wird auch rückwirkend gezahlt, denn das kann man erst nach der Geburt des Kindes beantragen.

lg Natnie

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Hallo Sabrina,

wir haben das bei unserer zuständigen Elterngeldstelle erfragt. Und da hat man uns gesagt, dass man das 7 Wochen vor dem ET beantragen sollte. Wenn der AG deines Mannes aber jetzt eh schon weiß, dass dein Mann Elternzeit beantragen möchte, kann man mit ihm auch vereinbaren, dass die Elternzeit ab dem Tag der Geburt genommen werden möchte. In diesem Fall nennt man dem AG einfach den vorraussichtlichen ET und meldet sich dann, wenn man es definitiv weiß. Zur Sicherheit würde ich an deiner Stelle aber mal bei der für euch zuständigen Elterngeldstelle anrufen und das mal nachfragen.

lg Natnie

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Einreichen,bzw. anmelden muß dein Mann die Elternzeit 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.

Dazu reichte bei uns eine Kopie vom Mutterpass auf dem der errechnete Termin stand.

Aber: dein Mann muß unbedingt mitteilen, dass er erst mit dem realen Geburtstermin in die Elternzeit geht. Damit er nicht noch eine Woche arbeiten muss, wenn dein Baby früher kommt.

Und: Auch du mußt für die Mutterschutzzeit nach der Geburt in Elternzeit gehen!!!!!

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Das ist doch Blödsinn!

Erstmal ist 6 Wochen vor der Geburt zu spät, nach dem BEEG sind es seit dem 1.1.07 7 WOchen vor dem Beginn der Elternzeit. UNd zum anderen muss sie nicht nach der Geburt im Mutterschutz in Elternzeit gehen! Sie ist ja im Mutterschutz und die Elternzeit beginnt erst danach. Lediglich fürs Elterngeld zählt die Zeit als verbraucht!

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Bei uns war es genauso wie ich es beschrieben habe.

6 Wochen vor dem Geburtstermin anmelden.

Und sofort nach der Geburt mußte ich auch in Elternzeit gehen.

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Traurig, was hier für Unwissenheit herrscht!

Dein Freund muss spätestens 7 Wochen vor em VET die Elternzeit angenemdelt haben, d.h. bei euch spätstens bis 4.4. Ab 8 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit greift der Kündigungsschutz. Somit hat er eine Woche Zeit die Elternzeit einzureichen. Also nicht streßen lassen!

Sollte sich der Termin verschieben, macht es gar nichts. Kommt das Kind vorher, hat er ab der Geburt Elternzeit, weil er nichts dafür konnte, dass die 7 Wochen nicht eingehalten wurden und kommt das Kind später besteht sein Anspruch auf Elternzeit erst ab der Geburt, er geht also einfach später in Elternzeit.

Schreibt am Besten einfach:

HIermit melde ich Elternzeit für mien Kind ab der Geburt (VET: 23.5.09) an für zwei Monate an. Voraussichtliches Ende ist demnach der 22.7.09.
Die Geburtsurkunde reichen ich nach.

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ui hier sind aber ganz schön viele versch. meinungen. ich werde mal bei der elterngeldstelle anrufen und nachfragen - danke trotzdem!

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GUck mal hier:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=89272.html

Da steht das alles drin.

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Hallo!

Mein Mann nimmt sich auch einen Monat Elternzeit, wenn das Baby da ist. Er musste 6 Wochen vor Termin den Antrag stellen, damit die Psersonalabteilung bescheid wusste. Als letzte Woche der Termin war, haben sie ihn angerufen und gefragt, wie das jetzt weiterlaufen soll, weil das Baby ja noch nicht da ist. Es ist wohl noch recht ungewöhnlich, dass auf Väter mal Elternzeit nehmen. Er geht jetzt jeden Tag arbeiten, und ihm wird die Elternzeit dann ab dem Tag der Geburt angerechnet.

Wie gesagt, der Antrag muss mit dem ET angegeben werden, wie es dann wird, damit muss die Personalabteilung fertig werden.

LG,
Sabine (ET+7)

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Achtung, damit dein Mann Elterngeld bekommt muss er insgesamt mindestens 2 MOnate Elternzeit innerhalb der ersten 14 Monate nehmen, ist neu seit 1.1.09

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/service,did=75670.html

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Na super, das ändern die mal eben so... SCH...

Danke für den Tipp, da hätten wir echt auf dem Schlauch gestanden. Jetzt kann sich mein Mann gar nicht frei nehmen, super...

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hallo..

ausserdem: erkundige dich noch einmal genau! ich meine, da war was mit der gemeinsamen elternzeit!

wenn mich nicht alles täuscht, dann zählen in eurem falle dann die zwei monate doppelt! d.h. du kannst dann nur noch 8 monate elternzeit nehmen! weil dir der muschu auf jeden fall angerechnet wird...

irgendwas war da... :-(

lg, Kathrin mit Lotta (6;1), #stern, Linnéa (12,5 Monate) und Lasse (29+3)

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8 monate? ich dachte 10? bei den 10 wird man ja schon um 2 vearscht :( wo kann ich das dnen genau erfahren???

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naja - ich sag ja - ich erinner mich leider nicht mehr so richtig, aber ich meine, da war so eine schweinerei, deshalb haben mein mann und ich das nicht gemacht!

wenn du "elterngeld" mal googelst, dann bekommst du neben dem formular auch links zum "begleitheft" - da steht das alles nochmal drin.

oder die elterngeldstelle anrufen - die können dir das bestimmt auch erklären.

sorry, dass ich ausser halbwissen nicht helfen kann. vielleicht irre ich mich auch.
aber falls nicht, dann stehst du wenigstens nicht plötzlich doof da...

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