Kurzarbeit während der Schwangerschaft

Hallo,

mein letzter Arbeitstag wird der 10. Juli 2009 sein. Mein ET ist der 22. August 2009.
Da ich noch ein bissel Resturlaub habe, werde ich Anfang Juli 09 das letzte mal arbeiten. #ole

Gestern hat mir unser Chef erzählt, dass wir ab Juni Kurzarbeit anmelden müssen, vorerst aber wohl nur die Leute aus der Fertigung weniger arbeiten müssen und er aber ansonsten grad so bestimmen kann wer aus der Verwaltung (je nach Arbeitspensum) noch. :-[

Darf er mich während der SS in Kurzarbeit schicken? Wenn ja, wie wirkt sich das auf das Elterngeld aus? Ich weiß, dass der Durchschnitt aus 12 Nettogehältern genommen wird. Aber welche 12 Gehälter? Die vor der Geburt, oder die vor dem Mutteschutz? #kratz

Kann mir jemand helfen und das genau erklären?

Danke und Gruß
#katze

1

du bist schwanger und fällst aus der kurzarbeit raus.

2

hallo,

hast du dazu einen link? unser betrieb ist auch in der kurzarbeit, und ich trotz schwangerschaft auch !?! wüsste jetzt gern, woher du deine infos hast....

lg
yvonne

3

Huhu. Hab' gerade mal nachgeschaut, sieht gut aus für euch. :-)

Quelle: http://www.geburtstermin.de/mutterschutzgesetz.html

Mutterschutzgesetz (MuSchG)

§ 11: Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten

(1) Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten dreizehn Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten dreizehn Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht.

(2) Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während oder nach Ablauf des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. #pro Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht. #pro

(3) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes im Sinne der Absätze 1 und 2 zu erlassen.

4

hallo,

das gilt aber erst bei eintritt des mutterschutzes.......da wird dann die berechnung ohne kurzarbeitergeld wegen dem entgelt zu grunde gelegt.

trotzdem vielen lieben dank!

Yvonne

5

Oh Mist. Hab' gerade gesehen, dass es beim Elterngeld anders ist. Sorry!

6

Das Elterngeld wird errechnet aus den 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutz. Lohnkürzungen durch Kurzarbeit fallen dabei negativ ins Gewicht. Dich könnte es ja maximal einen Monat lang treffen, wenn du ab Anfang Juli in Urlaub gehst. Für Juni wird also nur der Wert angesetzt, den du wirklich erarbeitet hast. KUG-Leistungen werden nicht mit einbezogen. Es wäre also gut, wenn du nicht in die Kurzarbeit müßtest.
Hängt ja aber auch immer davon ab, in welchem Umfang. 4 Tage KA im Juni machen weniger aus als im Extremfall Kurzarbeit Null. Der sich ergebende Wert geht ja aber wiederrum nur zu 1/12 in die Berechnung ein.

LG

7

Hallo,

danke für die Info.

Mein letzter AT ist offiziell der 10.07. mit Urlaub komme ich auf 03.07. als letzter AT.
Da wir ab Juni 09 Kurzarbeit haben werden, kommt tatsächlich dann nur der Juni mitrein. Es soll wohl alles auch nur um ca. 10 % gekürzt werden, also nicht die voll krasse Kurzarbeit.

Außerdem kommt meine Nachfolgerin erst ab dem 04.05. - ich hoffe, dass ich dann schon gar nicht in Kurzarbeit muss, da die Dame ja von mir eingelernt werden soll.

Danke nochmal.
Gruß
#katze

8

Hallo, hab auch noch was für Dich:

Gefunden: http://209.85.129.132/search?q=cache:iAK2kZmyNQwJ:www.kurzarbeit-aktuell.de/krankenversicherung.html+kurzarbeit+und+schwangerschaft&cd=7&hl=de&ct=clnk&gl=de

Kurzarbeit und Schwangerschaft

Deutliche finanzielle Einbußen müssen Schwangere durch Kurzarbeit hinnehmen. Ursache ist die Tatsache, dass Kurzarbeitergeld nicht zur Berechnung des nach der Entbindung zu zahlenden Elterngeldes herangezogen wird. An dieser Stelle berücksichtigen die zuständigen Stellen lediglich das individuelle Einkommen der vergangenen 12 Monate, welches sich aufgrund Kurzarbeit erheblich reduzieren kann (neben Kurzarbeitergeld zählen auch andere Lohnersatzleistungen wie das Krankengeld bzw. ALG I zum nicht berücksichtigungsfähigen Einkommen). Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit sollten vor diesem Hintergrund so ausgestaltet werden, dass schwangere Arbeitnehmer von der Kurzarbeit ausgeschlossen werden.

Ich bin glücklicherweise drumherum gekommen, bislang!
Ich bin zwar NICHT per Betriebsvereinbarug ausgeschlossen, werde aber trotzdem 'unter der Hand'' herausgenommen. Das dank dem Verständnis meines Betriebsrats, meines Chefs und 'der Steuergruppe'.
Ich würde das ansprechen und darauf anufmerksam machen, dass Du dadurch mehr Einbußen hättest als 'normale Mitarbeiter'.

LG Anne