Unbefristigter Vertrag- Vorteile

Hallo,

und zwar hab ich eine Freundin, die bis zu ihrem unbefristeten Arbeitsvertrag noch ein Jahr arbeiten muss. Sie hat für dann einen Kinderwunsch. Jetzt hatte sie mich nach den Vorteilen gefragt. Ich wüsste aber nur das sie nach dem Mutterschutz wieder aufgenommen werden muss. Sie meinte irgendwie, dass sie gehört hatte, das der AG in der Zeit des Mutterschutzes ihr noch einen Teil bezahlen muss. Das glaub ich nicht, denn das könnte doch jeder sagen und hinterher doch nicht mehr zur Arbeit kommen und der AG hat die ganze Zeit bezahlt. Wisst ihr wie ich es meine?

LG

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Vielleicht verwechselt sie das mit dem Mutterschutz.. also die 6 und 8 Wochen vor und nach der geburt.

Ansonsten zahlt der AG danach nichts mehr an sie! Sie hat nur den vorteill einen AP zu haben wenn sie nach zb 3 Jahren Mutterschutz wieder Arbeiten gehen mag.

lg Syhana

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Wenn sie innerhalb der Befristung schwanger wird, besteht die Gefahr, dass sie keinen weiteren Vertrag erhält, somit weniger Elterngeld erhält, da sie dann ja arbeitslos ist. :-(
Ausserdem würde sie dann keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten: die Krankenkasse zahlt der Frau im Mutterschatz pro Kalendertag 13,00 Euro und der Arbeitgeber stockt diesen Betrag auf ( kann man auf der Homepage der Krankenkasse nachlesen) - und das muss der Arbeitsgeber zahlen, sofern ein Vertrag mit der werdenden Mutter besteht.

Hoffe, dass das dir weiterhilft!:-)

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irgentwer von euch beiden verwechselt da Mutterschutz und Elternzeit :-)

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Hi,
Vorteile eines unbefristeten Vertrages:

- Arbeitgeberanteil Mutterschutzgeld, wenn der Vertrag im Mutterschutz ausläuft fällt das m.W. nach (teilweise) weg. Nicht zu verwechseln mit der Elternzeit, in der Zeit gibt es keinen Arbeitgeberanteil, egal, was für einen Vertrag man hat(te).

- beitragsfreie Sozialversicherung für bis zu 3 Jahre Elternzeit, ansonsten - wenn zu Beginn vom Mutterschutz noch pflichtversichert - je nach Bundesland bis zum ersten Geburtstag oder ca. 22. Lebensmonat über das Elterngeld (Splittung verlängert nicht in allen Bundesländern die beitragsfreie Krankenversicherung) - kann interessant sein, wenn man sich nicht familienversichern kann

- ein fristgerecht gestellter Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit darf nur mit dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden

- ein Antrag auf Teilzeit nach der Elternzeit darf nur mit betrieblichen Gründen abgelehnt werden - in beiden Fällen hat man halt gewisse Ansprüche.

- wenn der Vertrag ausläuft, muss man danach auf Jobsuche gehen. Mit einem Kleinkind, das evtl. auch mal krank wird könnte das in der Probezeit den falschen Eindruck machen - oder zu einem organisatorischen Problem werden. Abgesehen davon dass man es als Mutter auf Jobsuche i.d.R. nicht wirklich leicht hat.

Wenn deine Freundin ihre biologische Uhr noch nicht lauthals klingeln hört sollte sie abwarten, bis sie einen unbefristeten Vertrag hat. Wird den AG zwar nicht unbedingt freuen, aber für sie wäre es die bessere Variante.

Viele Grüße
Miau2

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Ich habe mich auch während meines befristeten Arbeitsverhältnis dazu entschlossen, schwanger zu werden. Nach 9 Monaten war es dann endlich soweit. Nun läuft mein 2-Jahres-Vertrag genau nach dem Mutterschutz aus. Ich habe ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber gesucht und ihn gefragt, wie die Chancen stehn, dass ich meinen Vertrag verlängert bekomm - auch wenn ich 12 bzw 24 Monate in Elternzeit gehe. Mein Arbeitgeber sagte mir, ich solle einen unbefristeten Vertrag beantragen und ich würde ihn auf jeden Fall bekommen.

Also an der Stelle deiner Freundin würde ich mich nicht von einem befristeten Vertrag abhalten lassen eine Familie zu planen. Wenn sie schwanger ist, kann sie auch mit ihrem Arbeitgeber nach einer Lösung suchen.

Ansonsten finde ich es egal ob befristet oder nicht - Elterngeld bekommt man sowieso nur 12 bzw 24 Monate, danach garnichts mehr.
Besser wäre es jedoch, wenn sie erst 12 Monate arbeiten würde, da sich dies auf das Elterngeld anrechnet.

LG Nicole