Krankschreibung während d. Schwangerschaft - Lohnfortzahlung

Hallo zusammen!
Ich hätte da mal eine Frage zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ich hoffe, jemand kennt sich damit aus.

Folgendes:
Zu Beginn meiner Schwangerschaft war ich knapp 3 Wochen wegen Dauerübelkeit mit Erbrechen krankgeschrieben. Nun hat mich meine FÄ wegen vorzeitiger Wehen für erst einmal 2 Wochen krank geschrieben. Wenn mich meine FÄ nun weiter krankschreibt und ich über die 6 Wochen komme, bekomme ich dann nur noch 67% meines Lohnes? Es sind ja 2 verschiedene AU-Gründe. Die dürften doch eigentlich nicht zusammengerechnet werden, oder bin ich da im falschen Film?

Danke schon einmal für die Antworten #blume

LG
Katinka

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das sind 2 verschiedene sachen und haben nichts mit ein ander zu tun!!

Es geht um 6 wochen am stück mit dem selben Krankschreibungsgrund!

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das kommt darauf an,was sie auf deine AU schreibt....wenn sie nen unterschiedlichen grund angibt,dann kriegst du normal dein gehalt weiter.wenn sie immer den selben angibt(weil beides mit der ss zusammen hängt, und das machen leider viele fä so),dann kann dir das wohl passieren.
lg

sandra und maus 32ssw

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es ist aber was anderes wenn es zu verschiedenen zeiten kommt.......so wie bei ihr einmal zu anfang und jetzt.........

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also meine kk hat gesagt wenn der gleiche grund drauf steht,dann ist es egal wie viel zeit dazwischen liegt...(innerhalb der schwangerschaft meine ich)....

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es gibt noch die möglichkeit einse berufsverbotes!

da bekommst du deinen regulären lohn egal wie lange du ausfällst! frag doch mal bei deinen fa nach ob er die bis zum mutterschutz eine ausstellen kann!

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Mal davon abgesehen das es ein Beschäftigungsverbot ist, ist es nicht dazu da damit die Schwangere weiter ihren vollen Lohn bekommt!

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Danke für Eure Antworten! Meine FÄ hat zwei verschiedene Gründe auf der AU vermerkt. Einmal Schwangerschaftsübelkeit und jetzt vorzeitige Wehen. Dann dürfte mir ja nichts passieren!

Herzlichen Dank!
LG
Katinka

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Ich bin mit Übelkeit auch über 6 Wochen gekommen. Allerdings hatte ich am Anfang auch SB und wurde deswegen krankgeschrieben. Bei mir wurde es also nicht zusammengerechnet, ich bekam kein Krankengeld.

LG Alla