Sorgerecht für mein ungeborenes Kind

Hallo ihr Lieben!


Vor kurzem habe ich mich von meinem Freund getrennt. Er ist der Vater meines ungeborenen Kindes, aber er wird nicht in der Lage sein sich gut um sein Kind zu kümmern. Deshalb bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass ich das alleinige Sorgerecht für mein ungeborenes Kind beantragen will.

Wie mache ich so was denn?
Oder habe ich eh das alleinige Sorgerecht, da mein Ex-Partner und ich ja nicht verheiratet waren?


Liebe Grüße

Katharina+kleiner Prinz 28. ssw

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HI


Ich glaube, das du sowieso das alleinige Sorgerecht hast, wenn du nicht verheiratet bist. #kratz
Ganz sicher bin ich mir aber nicht.

LG

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Wenn ihr nicht verheiratet seit hast du automatisch das alleinige Sorgerecht!!!

Brauchst nix beantragen ;-)

lg sas

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Hallo,

solange du nicht verheiratet bist und noch keine vorherige Regelung bezüglich des Sorgerechts gemacht hast, hast du sowieso das alleinige Sorgerecht.

lg
clouless

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Gut, dass beruhigt mich.
Denn in letzter zeit war mein Ex kein guter Mensch mehr. Er trinkt nur noch und schlägt sich rum, so jemand kann sich nicht richtig um Kinder kümmern

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Hi,

wenn ihr nicht verheiratet seid und das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt nicht beantragt habt, hast du das alleinige Sorgerecht.
Sorgerecht ist nicht zu verwechseln mit der Vaterschaftsanerkennung, die ihr bei der Gemeinde / Stadt machen könnt, damit dein Ex als Vater eingetragen werden kann (für Unterhalt).

Gruss
Kerstin

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Hey,

ich glaub,wenn ihr nicht verheiratet seit hat der Mann kein Mitspracherecht.
Hab damals bei meinem ersten Kind gleich gesagt,möchte volles Sorgerecht,er wurde trotz Vaterschaftsannerkennung gar nicht gefragt (von Ämtern),was er denn will.
Klingt zwar blöd und ungerecht für den Mann,aber so ist es nun mal.

LG

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Hallo,
also wenn du nicht verheiratet warst und auch beim jugendamt nicht gemeinsames sorgerecht beantragt hast,dann hast du alleiniges!Weil Vaterschaftsanerkennung ist was anderes wie sorgerecht,weil Vaterschaftsanerkennung kannst du ganz einfach bei der Gemeinde beantragen!

LG Manu

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huhu also wenn du nicht verheiratet bist dann hast du sowieso das alleinige sorgerecht:) wenn man in einer beziehung steckt kann man dann das geteilte sorgerecht machen.........wenn man will. aber bei uns hab ich auch das alleinige sorgerecht :) und wir leben zusammen :)es sorgen sich trotzdem beide drum :)

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Als ich damals mit meinem damaligen Freund und Erzeuger meiner Tochter zum Jugendamt musste wegen der Vaterschaftsanerkennung, sollte ich gleich noch alleine zu einem anderen Kollegen des Jugendamtes rein wegen dem Sorgerecht.

Ich wurde dort aufgeklärt was es heisst, dass alleinige und das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Da ich zu der Zeit schon wusste, dass die Beziehung nicht mehr lange hält und wir damals auch nicht verheiratet waren, hab ich das alleinge Sorgerecht beantragt. Er musste dazu nichts sagen und wurde auch nicht gefragt.

Später hätte man es noch ändern können auf ein gemeinsames.

Hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen!

LG