Zuschuss Erstausstattung bei Anwärtern und Studenten

Hallo an alle Kugelbäuche :-)

Vielleicht kann uns jemand helfen und zwar ist mein Freund Student (bekommt etwas BAFöG) und ich bin Beamtenanwärterin im mittleren Dienst. Da das Geld für unsere fixen Kosten schon jetzt ziemlich knapp ist, fragen wir uns, ob auch Nicht-Hartz 4 Empfänger einen Zuschuss zur Erstausstattung oder auch andere Gelder beantragen können.

Über sichere Antworten würden wir uns freuen.

Vielen Dank schon mal!

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hallo

probiere es mal bei pro familia oder bei der caritas...

du kannst da auch vorher anrufen die helfen dir am tel. gut weiter..

wir haben nichts bekommen weil wir angeblich so viel verdienen..

naja soviel!!

lg
yasmine

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Bei Pro Familia hatte mein Freund letztens angerufen und die Dame am Telefon hatte nicht sonderlich viel Ahnung. Wir sollten noch 'mal während der Sprechstunde ihres Kollegen anrufen. Dieser war aber nicht zu vogegebener Zeit zu erreichen.

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Bei der Diakonie kannst du auch mal anfragen. Da hab ich damals die Erstausstattung beantragt

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Das werden wir tun. Gibt es eigentlich Unterschiede zwischen den verschiedenen Einrichtungen, was die Höhe der Beträge angeht?

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Nein, es sind alles Stiftungs-/Spendengelder ein und derselben Stiftung....
http://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/

Die ganzen caritativen Stellen und Beratungsstellen vermitteln nur....



LG

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Hi,
wenn du Beamtenanwärterin bist, bist du ja beihilfeberechtigt und dann müsste dir ein Zuschuss für die Erstausstattung zustehen.
Ich bin selbst Beamtin und schwanger und habe irgendwo gelesen, dass zu den Kosten für die Säuglings- und Kleinkinderausstattung bei Lebendgeburten ein Zuschuss von 170 Euro gewährt. Ich bin in NRW, keine Ahnung ob das in allen Bundesländern gilt.

(§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen in Geburtsfällen)

LG

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Wir wohnen auch in NRW :-) Da ich die Ausbildung gerade erst begonnen habe, hatte ich an einen Zuschuss durch die Beihilfe noch gar nicht gedacht. Mit dem Zuschuss bei Lebendgeburt meinst Du die Erhöhung der Anwärterbezüge? Der war mir bekannt.

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gerade habe ich mir den § 9 durchgelesen und wenn ich das richtig verstehe, meintest Du, dass die Beihilfe noch einmal unabhängig von der Erhöhung der Bezüge zahlt. Das wäre ja genial!

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