Muss man in den Mutterschutz gehen???

Hallo zusammen,

vieleicht kann mir die Frage hier jemand beantworten.

Ich überlege gerade ob ich denn überhaupt in den Mutterschutz gehen muss. Ich arbeite bei meinem AG auf 400 Euro Basis, würde also generell kein Mutterschaftsgeld bekommen, es sei denn ich beantrage die Einmalzahlung in Höhe von 210,00 Euro.

Wie sieht das denn aus, wenn ich nicht in den Mutterschutz gehe? Dann würde ich die Einmalzahlung nicht beantragen und weiterhin mein Gehalt beziehen. Wie sieht es denn dann nach der Geburt aus? Bekomme ich dann ab dem ersten Lebenstag des Kindes das Elterngeld? Also die vollen 12 Monate? Immerhin könnte es ja nicht mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet werden, oder?

Blickt jemand bei meinem Geschreibsel durch?

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte....

Danke euch und lieben Gruss

Silke

1

Hallo

also der Mutterschutz ist eine gesetzliche Regelung zum (wer hätte es gedacht) Schutz der werdenden Mutter

die 6 Wochen vor der Geburt musst Du nicht in Anspruch nehmen, solange Dein Frauenarzt und Deine Gesundheit mitspielen und Dein FA Dir das bescheinigt...
die 8 Wochen nach der Geburt sind allerdings unvermeidbar...

Mimi mit Bauchkeks 30+6

----------------------------------------------------------------------------------------------

http://bauchzwerg2011.unsernachwuchs.de/home.html

2

Ich weiß nur, dass du vor der Geburt selbst entscheiden kannst, ob du in MuSchu gehst, danach aber nicht. An die MuSchutzpflicht nach einer Entbindung muss sich der AG halten, die davor liegt in der Hand der werdenden Mutter.

3

Soweit ich weiß musst du die 6 Wochen vor der Geburt nicht in Muschu, aber die 8 Wochen danach sind gesetzlich vorgeschrieben!
Ist ja wie der Name sagt, zu Deinem Schutz, musst dich ja auch erholen.

4

Hallo,

Dein AG DARF Dich nach der Geburt nicht beschäftigen!!!

"§ 6 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung
(1) Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte. Beim Tod ihres Kindes kann die Mutter auf ihr ausdrückliches Verlangen ausnahmsweise schon vor Ablauf dieser Fristen, aber noch nicht in den ersten zwei Wochen nach der Entbindung, wieder beschäftigt werden, wenn nach ärztlichem Zeugnis nichts dagegen spricht. Sie kann ihre Erklärung jederzeit widerrufen."

Alles Gute#klee

5

Hallo,

also vor dem ET musst du nicht in den Mutterschutz gehen, denn da ist es eine KANN-Bestimmung.
Nach dem ET sind die 8 Wochen bzw 12 Wochen Pflicht.
Wenn dich dein AG trotzdem beschäftigt dann bekommt er große Schwierigkeiten, denn er muste ja melden das du schwanger bist.

6

Hi,
ich meine auch mal gelesen zu haben, das man die 6 Wochen vorher nicht unbedingt nehmen muss.
Aber die 8 Wochen danach sind "sozusagen" Pflicht.

Liebe Grüße#winke

7

Wow das ging flott:-D

Ok, das habe ich dann soweit verstanden. Das ich nach der Geburt nicht gleich wieder zur Arbeit gehe, war klar. Das käme mir nie in den Sinn:-D

Mein Gedankengang war halt der:

Wenn ich vor der Geburt nicht in den Mutterschutz gehe und keine Einmalzahlung beantrage, wie wirkt sich das dann auf das Elterngeld aus? Bekäme ich das dann für volle 12 Monate? Oder muss ich die Einmalzahlung beantragen und das Elterngeld wird damit verrechnet?

Hm kompliziert, kompliziert.

LG
Silke

8

Frag doch lieber bei der Krankenkasse und /oder Elterngeldstelle nach. Ich habe mich ja auch immer schon gefragt, warum immer behauptet wird, die Frau bekäme 12 Monate Elterngeld, obwohl es faktisch immer nur 10 sind, da man gar keine Wahl hat, ob man das Elterngeld direkt nach Entbindung beantragt oder nicht. In deinem Fall gäbe es ja echt mal eine Berechtigung für die Regelung, also das wirklich jemand die Chance auf 12 Monate Eg hätte...

15

Egal ob du die Einmalzahlung beantragst oder nicht, die wird nicht angerechnet beim Elterngeld. Einziger unterschied, wenn du sie nicht beantragst zählen die letzten 12 vollen Kalendermonate vor der Geburt und nicht vor dem Mutterschutz!

9

Hallo,

ich hatte bei meiner Kleinen damals keinen Mutterschutz in Anspruch genommen. Sie ist Januar 2007 geboren. Vor ihrer Geburt hatte ich mein Studium beendet und war dann zu Hause. Elterngeld hatte ich damit ab dem Tag der Geburt bekommen, da ich ja kein Mutterschaftsgeld für die 8 Wochen nach der Geburt bekommen hatte. Ich denke mal, dass du als geringfügig Beschäftigte dann auch direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen kannst. Diese Einmalzahlung hatte ich auch nicht bekommen.

10

Achso, ich hatte 12 Monate Elterngeld bekommen

11

also ich arbeite jetzt auch noch stundenweise. vorher darfst du auf ausdrücklichen Wunsch hin arbeiten danach darfst du nicht - auch wenn du wolltest