Berechnung Elterngeld bei Beschäftigungsverbot???

Mir wurde leider ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Mein Entbindungstermin ist erst im April. Nun frage ich mich, wie mein Elterngeld berechnet wird, da ich erst seit Februar wieder am arbeiten bin.
Wird da das normale Gehalt im Beschäftigungsverbot mitgerechnet oder fällt das BV ganz raus? Dann würd bei mir ja fast nichts übrigbleiben. :(
Wär schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte...

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du kriegst ja trotz beschäftigungsverbot weiterhin deinen Abrechnungszettel von der ARbeit.... von daher kriegst du elterngeld als hättest du normal gearbeitet in der zeit...

lg

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Danke für die Info.
Super, da bin ich jetzt aber beruhigt!!!

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kein Thema... hatte ich mich bei meinem Sohn auch gefragt :-)

lg

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du bekommst ja im bv dein normales gehalt und hast deine normalen abgaben.
entscheidend ist das einkommen der letzten 12 monate vor beginn der elternzeit - da haste also dein normales gehalt gehabt, und genau das zählt.

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Hallo!

Du darfst durch das BV keine Nachteile haben, weder jetzt noch im Elterngeldbezug. Du bekommst deinen Lohn weiter, als ob du arbeiten würdest, das einzige was dir fehlt ist ggf. Überstundenlohn oder Schichtzulagen.
Bei mir war es so, dass ich einen Nachteil in der Berechnung gehabt hätte , wenn der Lohn vom BV rein gerechnet worden ware, da ich in dieser Zeit ja keine Überstunden machen konnte. also wurden bei mir die 12 Monate vor Beginn des BV gerechnet.
Du hättest ja einen Nachteil, wenn du 12 Monate vor BV berechnet wirst, also wird bei dir 12 Monate vor der Geburt deines Kindes gerechnet. Mußt nur drauf hin weisen, dass es für dich sonst ein Nschteil ist. Ich bin mit meinem Antrag bei der zuständigen Dame und bin mit ihr nochmal alles durchgegangen.

LG Katharina

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Das ist ja interessant !
Danke für die Info!!!!