Mutterschaftsgeld bei Übertragung??

Was passiert eigentlich finanziell bei der Übertragung? Habe nichts eindeutiges zu diesem Thema gefunden.

Zahlt die Krankenkasse dann 8 Wochen nach Geburt plus die übertragenen Tage? Die 6 Wochen vor ET habe ich ja schon erhalten. Wenn man dann die Geburtsurkunde einreicht sieht die KK ja, dass man drüber war. Was passiert also mit dieser Zeit?

Ebenso der AG? Was macht der?

Mutterschutz ist ja 8 Wochen nach Geburt und nicht nach ET.

Also wenn man über die Zeit ist kommt man auf blöde Gedanken#rofl

Danke
LG
Kia
die Querdenkerin

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Hi,

das ist eine sehr gute Frage !!!

Stell mir die gleiche Frage :-)
Frage mich auch was ist den bitte wenn das kind früher kommt so 2 Wochen muss ich dann auf Geld verzichten,wie wird es dann gerechnet weil ja der Mutterschutz 6 Wochen vor Geburt beginnt ?!

Lg nilli mit #baby inside 16 SSW

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Hallo nilli,

wie es bei Übertragung ist weiß ich nicht, aber bei Frühgeburten bekommt man soweit ich weiß danach läner Mutterschaftsgeld zum Ausgleich

Alles liebe

Ela

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Hi

Wenns zu früh kommt bekommt man das Mutterschutzgeld nachgezahlt. Also der Mutterschutz ist dann auch nach der Geburt. Das Erziehungsgeld bekommst du die ersten 12 Monate. Das heißt man verliert die Wochen Erziehungsgeld die das Kind zu früh kommt.

Kenn mich nicht so gut aus, aber habe ein Frühchen. Wenn du das genau wissen willst kannst du die Suchfunktion benutzen. Die Frage kommt im Frühchenforum regelmäßig. ;-)

Wie das beim Übertragen ist weiß ich nicht. Hätte aber nichts dagegen es in der SS zu erfahren. ;-)

Liebe Grüße Bobinha

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Hallo,

es sind immer mindestens 99 Tage Mutterschutz/Mutterschaftsgeld (6 Wochen vor vorauss. ET, ET+ 8 Wochen danach)=> entbindet man früher oder genau am vorauss. ET, sind es die 99 Tage
(bzw. bei Frühchen oder Mehrlingsgeburt ja 12 Wochen nach ET)

Bei einer Entbindung nach dem vorauss. ET verlängert sich die Zeit entsprechend um die Tage zwischen vorauss. ET und tatsächlichem ET! Die 8/12 Wochen nach ET werden dann ab dem tatsächlichen ET gerechnet!

LG

Julchen

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Ja aber was ist mit der Lücke der Übertragung?
Die KK zahlt ja 6 Wochen auf einmal und dann 8 Wochen auf einmal nach Einreichung der Geburtsurkunde.
Wenn man 14 Tage drüber geht, was ist dann mit den 14 Tagen Lücke? Zahlen die die nach und zahlt der AG dann seinen Zuschuss dann 6 Wochen davor+2 Wochen Übertragung+8 Wochen danach???

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Das meinte ich mit:
"Bei einer Entbindung nach dem vorauss. ET verlängert sich die Zeit entsprechend um die Tage zwischen vorauss. ET und tatsächlichem ET".

Also anders fomuliert:
Du bekommst nach Einreichung der Geburtsurkunde das Geld zwischen vorauss. ET und tatsächlichem ET+ die 8 Wochen danach auch wieder auf einmal ausgezahlt.
Also bei zwei Wochen Übertragung tatsächlich 6 Wochen vor vorauss. ET+ 14 Tage Übertragung+ tats. ET+ 8 Wochen nach tats. ET

LG