Freundinn schwanger hat aber im moment keine Krankenversicherung .

Hallo ihr lieben Schwangeren.
Haben ein Problem.
Meine Freundinn ist schwanger (hat vor 1 er woche positiv getestet)
Hat aber leider seit guten 2 monaten keine krankenversicherung mehr da sie zu ihren freund gezogen ist und der zuviel verdient. sie hat schon ein kind genau wie ich und wo das elterngeld ausgelaufen war hatte sie auch keine krankenversicherung mehr.
Jetzt ist sie aber wieder schwanger und bräuchte doch dringend eine Krankenversicherung ich mein sie muss ja zum arzt gehn #schock ich mach mir echt sorgen um sie #zitter weis jemand ob sie nicht ein recht auf eine krankenversicherung hat als schwangere ??
hoffe einer von euch kann vllt weiter helfen.
glg jenny (die sich echt sorgen um ihre freundinn macht)#zitter#winke

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Sie muss sich selber freiwillig versichern.

Gruß

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Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz. Warum hat sie keine Krankenversicherung? Wenn sie irgendwo angestellt ist MUSS sie die Sozialversicherungen haben! Wenn sie ALG II bezieht bekommt sie doch trotzdem die Sozialversicherungen bezahlt, oder?? #kratz

Und dass sie nicht mehr versichert ist, weil ihr Freund (also nicht ihr Ehemann?) zu viel verdient, verstehe ich schon mal gar nicht ...

Ich denke sie hat so oder so das Recht auf eine KV, egal ob schwanger oder nicht.

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das siehst du leider falsch
sie hat gearbeitet als sie damals das erste bekam der vertrag war befristet
ihr kind ist jetz 1 jahr alt geworden vor 2 monaten da sie aber zu ihren freund gezogen ist und der zuvel verdient (wurde von der arge angerechnet)hat sie kein recht mehr auf leistungen .in der zeit wo sie elterngeld bezog hat das noch die elterngeldstelle übernommen aber jetz bekommt sie keines mehr.somit ist auch der versicherungsschutz erlöschen

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Das ist schon heftig! Wusste ich so nicht.
Aber ich denke mal, dass das öfter mal vorkommt und sie sich da sicher beim Amt informieren kann.

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was hat das mit ihrem Freund zu tun? Das verstehe ich nicht, wäre das nicht nur interessant wenn sie verheiratet wären?

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Nein.
Wenn sie mit Kind im Haushalt zusammen leben, zählen sie als Bedarfsgemeinschaft und sein Einkommen wird natürlich angerechnet.

Die beiden bekommen ein Kind gemeinsam. Warum soll an seiner Stelle der Staat für sie aufkommen?

Gruß,

W

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Nur mal für mich zum Verständnis:

Sie lebt bei ihrem Freund, hat keinerlei Einkommen, bekommt aber auch keine Unterstützung vom Amt, da der Freund zuviel verdient?

Sie sollte dringend zum Amt gehen und sich darüber zumindest Krankenversichern lassen. Sie lebt zwar in einer "eheähnlichen" Bedarfsgemeinschaft, aber für ihre Krankenversicherung muss der Freund i.d.R. nicht aufkommen.

Wenn dies abgelehnt wird muss sie sich rückwirkend freiwillig versichern - bei ihrer letzten Krankenkasse geht das, bis zu 3 Monate nach Ablauf der Versicherung ist dies auch kein größerer bürokratischer Akt - Ratenzahlungen der offenen Beiträge bietet jede Krankenkasse auch an.

Viele Grüße,

Janine

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"Sie sollte dringend zum Amt gehen und sich darüber zumindest Krankenversichern lassen. Sie lebt zwar in einer "eheähnlichen" Bedarfsgemeinschaft, aber für ihre Krankenversicherung muss der Freund i.d.R. nicht aufkommen. "

Wie kommst Du darauf, dass "das Amt" dafür aufkommen muß?
Entweder, sie zahlt das selbst oder eben ihr Freund.

Gruß,

W

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Wenn jemand keinerlei Einkommen hat - steht dieser Person der Weg zum "Amt" poffen (habe es veralgermeinert da es von Arbeitsamt über Jobcenter hin zum Sozialamt, verschiedene Anlaufstellen für Menschen ohne Einkommen gibt)

Da der LG scheinbar zuviel verdient, als dass die TE Unterstützung durch das Jobcenter erhält (da man dort als Bedarfsgemeinschaft gerechnet wird) - heißt das nicht, dass eine dieser o.g. Behörden nicht dennoch die Krankenkassenbeiträge übernimmt (da ich die genauen Einkünfte des Lebensgefährten nicht kenne und bei Krankenkassenbeiträgen i.d.R. niemand anderes aufkommen muss)

Habe ja auch nicht behauptet dass dies 1000%ig zutreffen muss, aber der Gang zum "Amt" (da ich nicht weiß, welche Behörde in ihrer Situation die zuständige ist) ist imo der erste Schritt.

LG

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Jeder muss in Deutschland Krankenversichert werden. Jeder hat daher auch ein Recht darauf eine abschließen zu können. Ich verstehe das aber nicht mit dem Freund? Die sind nicht verheiratet? Dannn kann man auch nicht familienversichert werden. Erhält deine Freundin SGB II Leistungen? Dann kann SIe über das Jobcenter Krankenversichert werden. Wenn Sie keine Leistungen erhält, sollte SIe sich so schnell wie möglich Krankenversichern. Das nennt sich dann : einen ANtrag auf freiwillige Weiterversicherung stellen. Wie war SIe denn vorher Krankenversichert? Und warum ist sie nicht mehr Krankenversichert?

Mann muss bei Krankenversicherungen so viel ich weiß Fristen einhalten um sich freiwillig Weiterversichern zu können. DAS sind meine ich innerhalb von 3 Monaten. SOnst kommt sie in die Bürgerpflichtversicherung, das sollte man wohl vermeiden. Warum kann ich dir nicht sagen.

Die Monate wo Sie nicht versichert war, muss sie nach ABschluss einer Versicherung auch zahlen, somit ist Sie rückwirkend versichert.


Also, ganz einfach jetzt: Verischerung aussuchen und einen freiwilligen Antrag auf Weiterversicherung stellen.

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Auch wenn die in einer eheänlichen Gemeinschaft leben, rechnet der Sozialhilfeträger immer Bedarf - Einkommen. Wenn der Freund zuviel verdient dann kann er seinen Bedarf selber decken. Seinen Überschuss wird als Einkommen bei der Freundin angerechnet. Und wenn sein Überschuss den Bedarf der Freundin komplett decken kann, hat Sie keinen ANspruch auf Leistungen. Zum Bedarf gehören auch die Krankenversicherungsbeiträge.
Wenn Sie aber zum Amt geht und bei der Bedarfsberechnung keine Krankenversicherungsbeiträge angegeben hat, dann sollte die Sachbearbeiterin deine Freundin zumindest darüber aufklären, dass Sie sich so schnell wie möglich versichern muss und dass die Krankenversicherungsbeiträge im Bedarf angerechnet werden. Eventuell hat Sie ja dann nach Abschluss der Krankenversicherung einen erhöhten Bedarf und begründet dann einen Anspruch auf SGB II Leistungen.

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Ich an ihrer Stelle würde Ruck Zuck zum Amt gehen und mich beraten lassen.
Mal davon ab, mein jetziger Mann der zum damaligen Zeitpunkt noch mein Lebenspartner war, ist ebenfalls Gutverdiener und ich habe dennoch ALG bekommen und war über das Amt versichert. Ich kann mir nicht vorstellen, das es bei deiner Freundin anders ist. Sollte sie Harz 4 bekommen wird ggf. dies Lebensgemeinschaft monetäre Nachteile haben, aber sie wäre wenigstens Versichert. Verstehe ich nicht das sie sich da nicht schon lange gekümmert hat.

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"ist ebenfalls Gutverdiener und ich habe dennoch ALG bekommen und war über das Amt versichert. Ich kann mir nicht vorstellen, das es bei deiner Freundin anders ist"

Hier ist die Rede von ALGII!
Da wird ihr Partner mit seinem Einkommen natürlich berücksicht, da es sich um eine Bedarfs- und Einstehensgemeinschaft handelt!

Gruß,

W

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Bevor deine Freundin von A nach B geschickt wird und das macht das Arbeitsamt sehr gerne, sollte sie sich lieber direkt an die Krankenkasse wenden und fragen was man da machen kann. Die helfen gerne weiter und können auch helfen.

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Ist doch ganz einfach.
Wenn nach Berücksichtigung der KV-Beiträge die beiden über ihrem Bedarf liegen, muß sie sich selbst freiwillig versichern.

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sag mal wo ist das 1. Kind versichert?