Partnermonate und Teilzeitbeschäftigung

Hallo Ihr Lieben,

ich hoffe, ihr könnt mich ein wenig aufklären und uns eure Erfahrungen schildern.

Ende Oktober erwarten wir unser zweites Kind. Unser Sohn ist gerade 2 geworden. Wir haben uns dafür entschieden, dass mein Mann die ersten beiden Lebensmonate des zweiten Kindes in Elternzeit mit Elterngeldbezug geht. Dies haben wir per Einschreiben beim Chef angemeldet.

Mein Mann arbeitet in einem kleinen Betrieb mit drei Außenddienstmittarbeitern. Sein Einkommen varriert monatlich, je nach dem wie viele Stunden und Provision er hat.

Sein Chef hat uns gestern angerufen und gesagt, dass er das so nicht akzeptieren wird, dass es für Ihn ein riesen Umsatzausfall ist und es die Firma so nicht tragen kann. Rein rechlich weiss ich, dass diese Partnermonate keiner Zustimmung des AG bedürfen. Man möchte trotzdem einen guten Mittelweg finden.

Nun gibt es ja auch die Möglichkeit bis zu 30 Std. in der Woche zu arbeiten. Von mehreren Seiten habe ich jetzt schon gehört, dass sich das nicht lohnt! Ist es wirklich so?

Desweiteren habe ich eine Frage zur der Berrechnung und Auszahlung von Elterngeld bei der Teilzeittätigkeit. Auf was muss man achten?
Wird das Elterngeld nachträglich nachkalkuliert, ob man gffs zu wenig oder zu viel erhalten hat?

Müste der Chef uns bescheinigen welchen voraussichtlichen Verdienst mein Mann in dem entsprechenden Monat hätte um überhaupt das Elterngeld zu berechnen?

Meine größte Sorge ist, dass wir in den jeweiligen Monat nicht über die Runden kommen, weil das Elterngeld gffs zu wenig kalkuliert wird und mein Mann dann nicht mehr genug in der Teilzeitbeschäftigung verdient. Mit den 65 % würde es ja noch hinhauen.

Für eure Erfahrungen und Anregungen wäre ich euch sehr dankbar.

Vielen dank im vorraus.

Liebe Grüße

Sabine2008

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Hallo Sabine,

zum einen glaube ich ist es keine gute Idee wenn Dein Mann dann in Elternzeit geht während Du noch im Mutterschutz bist, denn ich denke Euch gehen dann 2 Monate verloren. Oder meintest Du er will in Elternzeit gehen nach Deinem Mutterschutz? Das Mutterschaftsgeld wird in jedem Fall mit dem Elterngeld verrechnet.
Aber bei Deinem Mann sehe ich noch ein anderes Problem, sein Chef muß den Vätermonaten wirklich nicht zustimmen wenn der Betrieb weniger als 15 Mitarbeiter hat. Da sein Chef dann finanzielle Ausfälle hat. Teilzeit lohnt sich wirklich nicht.
Beim Antrag des Elterngeldes liegt auch was für den Arbeitgeber bei was der ausfüllen muss, wenn er sich weigert sieht es leider schlecht für Euch aus. Außerdem müßt Ihr bis 7 Wochen vor der Geburt alles geklärt haben, also so langsam wird es eng für Euch.

Ihr solltet Euch einfach mal an eine Elterngeldstelle wenden.

LG Kerstin

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hallo

ich denke gerade bei den meisten lohnen sich die vätermonate während die frau noch im mutterschutz ist. er bekommt dann ja eh nur 65% und hat einbußen. die zwei monate bekomme ich ja aber durchs mutterschaftsgeld noch mein volles gehalt. nach den zwei monaten bekomme ich ja auch nur noch 67 % und beide gekürzt wäre für uns von nachteil.

lg siem

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Das mit der Anrechnung des Mutterschutzgeldes auf Elterngeld ist uns bewust, das hat ja nichts mit dem Elterngeld meines Mannes zu tun.

Ich bin dann für acht Wochen in Mutterschutz und mein Mann in Elternzeit mit Elterngeld bezug.

Das der Chef die Partnermonate ablehnen kann, weil der Betrieb weniger als 15 MA hat war mir nicht bekannt. Die Elterngeldstelle sagte mir, dass er da rechtlich die Elternzeit nicht ablehnen darf.

Wir haben ja die Elterzeit schon zeitig angemeldet. Chef möchte das noch aber nachträglich diskutieren. Den Elterngeldantrag mit dem Formular für den AG schickt man doch erst raus wenn das Kind da ist, oder meinst du etwas anderes?

Vielen Dank im voraus.

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