Ärger mit der Hebamme wer kann helfen ?

Huhu ihr lieben, ich hatte eine beleghebamme aus dem
Kh wo ich ursprünglich entbinden wollte.

Das erste Treffen war in ihrer Praxis in ging 15 Minuten. Dann war ich danach 1 mal in dem Krankenhaus zum CTG. Danach habe ich sie nicht mehr gesehen das war in der 27 Ssw. Ich habe ihre Hilfe nicht in Anspruch
nehmen können, da sie nie erreichbar für mich war. Ich habe mir dann eine neue gesucht aus einem anderem Krankenhaus und habe mich bei der alten nicht mehr gemeldet und habe auch auf ihre anrufe nicht mehr reagiert weil ich so sauer war weil sie bei Not nicht da war. Sie hat 3 Wochen bei uns telefonterror gemacht und wir haben nicht reagiert irgentwnn war dann Ruhe...bis heute...sie schrieb mir das sie noch unterschriften von mir bekommt und ich mich melden soll wenn ich dies nicht tue werde ich von ihr eine privatrechnung bekommen werde...darf sie das überhaupt ? Ich habe nie was unterschrieben bei ihr...und ihre Hilfe ja nie in anspruch nehmen können

Liebe grüße von mir und babygirl inside 32 Ssw

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Ob sie dir rechtlich was kann, weiß ich nicht. Aber fairerweise hättest du ihr sagen müssen, dass du dich für eine andere entschieden hast. Das gehört sich einfach so, statt sich kindisch nicht mehr zu melden. woher sollte sie denn wissen, woran sie ist, wenn du nichts sagst?

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Hallo

Frag sie einfach was für Unterschriften sie benötigt und sagste ihr am besten auch gleich, dass du eine neue Hebamme hast. Großartig was in Rechnung stellen kann sie ja nicht, wenn sie dir gegenüber keine Leistungen erbracht hat.

Gruß :)

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Frag doch einfach mal bei deiner Krankenkasse nach. Die kennen sich doch wohl am besten mit sowas aus.
Diese Hebamme is ganz schön komisch.

Ich konnte meine sogar nachts anrufen und sie hat sich dann auf den Weg zu mir gemacht obwohl sie damals schon selbst nen Kind hatte. Ich war so zufrieden mit ihr das ich sie dieses Mal auch wieder nehme.

LG kruemeltaxi

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Hallo,

die Unterschriften braucht sie, damit sie mit Deiner Krankenkasse die stattgefunden Treffen abrechnen kann. Das hat mir meine Hebi so erklärt. Musste auch nach unserem ersten Treffen mit meiner Unterschrift bestätigen das sie bei mir war.

Auch wenn Du nicht zufrieden mit ihr warst, solltest Du Ihr Deine Unterschriften geben!
Das wäre wohl der einfachste Weg und dann kannst Du ihr doch auch direkt nochmal sagen das Du so unzufrieden warst.

Ich denke damit gehst Du nur jede Menge weiterem Ärger aus dem Weg....

LG

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ja, sie kann Dir eine Rechnung schreiben, denn auch eine Erstberatung kostet (und wird von der Kasse uebernommen)...
Abgesehen davon finde ich Dein Verhalten auch nicht richtig, vielleicht hatte sie ja Notfaelle...?

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Ja aber wenn sie sich eine Woche nach meinen anrufversuchn erst meldet und das aus einem anderen Grund. Sonst hätte ich das ja auch nicht gemacht

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Ich kann deine Enttäuschung verstehen, nicht aber dein Verhalten. #sorry . Rufe sie an und kläre das ganze auf, dann erfährst du auch welche Forderungen sie noch an dich hat. Außerdem wie soll die Hebamme aus ihren "Fehlern" (das sei jetzt mal so dahin gestellt) lernen, wenn sie keiner Aufklärt.
Konfliktvermeidung bringt gar nichts!

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Hey,

hmm, du hättest schon reagieren sollen auf die Anrufe, ist einfach keine Art nicht ranzugehen. Die Unterschriften braucht sie für die Abrechnung, finde das schon wichtig.

Allerdings kann ich auch verstehen, dass du einfach eine neue Hebamme gesucht hast ohne der anderen Bescheid zu geben, weil wie soll das auch gehen, wenn sie NIE erreichbar war???;-).

LG Silvie

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naja es gibt anrufbeantworter, sms, email, zur not auch ein brief- da kann man dann schon bescheid sagen, dass man die hebi nicht mehr will!

daher find ich das verhalten der te auch nicht korrekt.

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Hallo,
Die Unterschriften benötigt sie lediglich als Beweis zur Abrechnung mit der KK. Die solltest du ihr für die stattgefundenen Termine unbedingt geben. Ich würde ihr dann sagen, dass du böse warst und die alles anders vorgestellt hast. Thema dann abgehakt. Und ja, wenn sie Zeugen für die stattgefundenen Untersuchungen hat, dann könnte sie ihr Honorar einklagen. Unterschreib es einfach, liebe Grüße

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Das Treffen in der Praxis und das CTG im Krh ist abrechnungsfähig und musst du gegenzeichnen- sie hat die Leistung erbracht, auch wenn es blöde war sich eine Woche nicht zu melden (vielleicht hat sie ja mal einen Spontanurlaub gemacht)

Und einfach nicht auf ihre Anrufe zu reagieren und ihr zu sagen, dass du dir eine Hebamme gesucht hast ist genauso ein bockiges Verhalten, was nicht ganz sinnig ist.

LG

Gabi