Elterngeld wenn man im Ausland arbeitet

Hallo,

ich weiß nicht ob ich hier richtig bin für diese Frage. Aber:
ich habe bereits entbunden und ich und mein Verlobter arbeiten in Luxemburg. Ich befinde mich im Mutterschutz und danach 1/2 Jahr Elternzeit. Jetzt kam ein Antrag auf Elterngeld ins Haus geflattert vom Jugendamt in Deutschland. Elternzeit habe ich natürlich in Luxemburg beantragt. Nun meine Frage: muß ich das Formular überhaupt ausfüllen oder wie läuft das? Beim Jugendamt erreiche ich seit Tagen niemanden der mir vernünftig Auskunft geben kann... !!
Danke schonmal!! :-)

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Puhhh, ich bin deutsche Staatsbürgerin und habe von 09/2005 bis 05/2010 in Österreich gelebt und gearbeitet. Bin dort schwanger geworden und daraufhin im Mai wieder nach Deutschland gezogen. Im Juli 2010 ist meine Tochter geboren.

Ich habe dann in Deutschland Elterngeld beantragt und meine 67 bzw. 65% bekommen. In Österreich hatte ich bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Karenzzeit angemeldet.

Von der österreichischen Krankenkasse habe ich eine Ausgleichszahlung für 20 Monate bekommen (hier Elterngeld, in Ö Familienbeihilfe). In Österreich hat man Anspruch auf 80% statt hier wie 67%. Das war alles ein ziemliches hin und her. Ich würde mich bei beiden Ämtern schlau machen und notfalls doppelt beantragen mit der Bitte um Rücksprache beim deutschen Amt bzw. luxemburgischen.

Vielleicht konnte ich etwas helfen ;-)

LG Cara

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Mir sagte man, das Land in dem man lebt sei vorrangig zuständig, unabhängig von der Staatsbürgerschaft!

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genau diese info habe ich auch!

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wie das bei luxemburg und deutschland geregelt ist, weiß ich nicht. bei mir ist es so, dass mein wohnsitzstaat zunächst für die zahlung zuständig ist (das wäre bei dir deutschland) und der versicherungsstaat (du bist doch in luxemburg versichert oder?) dann eine eventuelle "ausgleichszahlung" leistet, sollte dir dort mehr geld zustehen. somit ist das mit dem elterngeld in deutschland schon richtig so...denk ich mal.
infos diesbezüglich habe ich von meiner sozialversicherung bekommen, alle anderen ämter wussten da gar nicht bescheid.

lg

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Hallo

Ich arbeite de - mein Mann in Lux

Hab z.B Kindergeldantrag aus de und aus Lux bekommen.

Die machen das nur damit man die Sachen nicht doppelt beantragt. :-)

Also ich bekomm z.b Kindergeld aus de - dann Differenz aus LU und Bonus ....

Denke mal das es beim Elterngeld genauso läuft.... :-)