Frage zu arbeitslos + Mutterschutz

Hallo liebe Kugls,

wie ist das eigentlich: Ich bin zur Zeit arbeitslos gemeldet. am 29.04.06 beginnt mein Mutterschutz, d.h. das Arbeitsamt zahlt dann ja nicht mehr...
Wer zahlt dann? Muss ich irgendwelche Formulare ausfüllen? Irgendwelche besondere Anträge stellen? Wenn ja welche und wo?
Muss ich mich nach dem Mutterschutz wieder arbeitslos melden?
Hoffe ihr könnt mir helfen.

Vielen Dank schon mal
Liebe Grüße

Melly + #ei (32+4)

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Bin auch AL gemeldet....
aber hä? das Arbeitsamt zahlt nicht mehr? wer denn dann?
ich krieg doch momentan sogar Mehrbedarf etc.
ich dachte man geht nur in den Mutterschutz wenn man arbeitet?
Jetzt fühl ich mich planlos und weiß gar nix mehr! #schwitz
Lore

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also in mutterschutz geht man so oder so. denn ab da kann man ja auch nich mehr vermittelt werden. man bekommt das geld dann von der krankenkasse. 13,-€/Tag.
und danach bracuh man sich nich wieder arbeitslos melden, denn du ´nimmst ja sicher elternzeit, oder nicht???

liebe grüße yvonne + finn
29. ssw

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huhu!

guck mal bei finanzen und beruf rein, da hab ich vorhin auch sowas gepostet und ne echt gute antwort bekommen!

"alg I und mutterschutz?"

lg
ina 34.ssw

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Hallo Melly,

also ich ahbe heute gelsen: du musst dir eine Bescheinigung vom FA holen (darf nicht älter als 7 Wochen alt sein) wann der ET ist und dann dieses bei der Krankenkausse einreichend ennw enn man Arbeitslos ist hat man ja auch Mutterschutz und die Krankenkasse übernimmt das Mutterschutzgeld. Bei Arbeitern teilen sich die Krankenkasse und der AG die kosten.

LG Julia + #baby 17+1 SSW

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Hallo Melly,

die Frage lässt sich leicht beantworten:-p:

1. Wenn Du jetzt Arbeitslosengeld I bekommst, wird das bis zum Beginn des Mutterschutzes von der Agentur für Arbeit gezahlt. Während der Mutterschutzzeit bekommst Du von Deiner Krankenkasse Mutterschaftsgeld. Die Höhe entspricht Deinem vorherigen Arbeitslosengeld. Genau wie eine Arbeitnehmerin musst Du das Mutterschaftsgeld mit der Bescheinigung vom Frauenarzt bei Deiner Krankenkasse beantragen.

Wenn es Dein erstes Kind ist, kann es sich übrigens lohnen nach der Entbindung einen Antrag auf Neuberechnung zu stellen, da Dein Arbeitslosengeldanspruch sich um 7 % durch das Kind erhöht und Dir somit für die 8 Wochen nach der Entbindung auch ein höheres Mutterschaftsgeld zusteht.

2. Du kannst Dich 8 Wochen nach der Geburt wieder arbeitslos melden, wenn die Betreuung Deines Kindes gesichert ist. Dann erhälst Du für den Dir noch zustehenden Zeitraum wieder Arbeitslosengeld I, musst Dich aber natürlich auch um Arbeit bemühen und wirst von der Agentur für Arbeit vermittelt.
Möchtest Du Elternzeit nehmen ist es zumindest hilfreich der Agentur fü Arbeit mitzuteilen, dass Du Dich erstmal um Dein Kind kümmern wirst.

3. Erziehungsgeld kannst Du je nach Höhe Eures Einkommens auch bekommen, wenn Du arbeitest oder eine Entgeltersatzleistung (etwa Arbeitslosengeld) erhältst. Erziehungsgeld zahlt der Bund und teilweise auch die Länder.

4. Beziehst Du Arbeitslosengeld II (Harzt IV) wird dies einfach durchgehend weiter gezahlt. Dann entfällt ein separater Antrag bzw. Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

So, hoffe das hilft ;-)

LG,
die Landmaus + #ei (38. Ssw)