Schwanger in der Elternzeit, wie wird Elterngeld berechnet?

Hallo ihr lieben,

Meine Freundin und ich streiten Grade darüber wie das Elterngeld berechnet wird, wenn man noch während der Elternzeit ein weiteres Kind bekommt!

Bekommt man nur den Pflichtteil und den Geschwister-Bonus oder wird das Gehalt von vor dem 1. Kind angerechnet und man bekommt wieder das gleiche volle Elterngeld?

Ich hoffe ihr könnt uns Licht ins dunkel bringen;-)
Lg Liliquie

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Ich bin mir nicht ganz sicher aber ich glaub man bekommt nur den Pflichtteil.

Ich kann mich auch irren.

Den man sagt ja die letztens 12 monate werden gerechnet.

Liebe grüße :-)

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Ich hab mich eben nochmal in internet informiert und da steht das dass elterngeld ja kein eigenes einkommen ist was nicht angerechnet werden kann.

Das heißt die letzten 12monate vor dem ersten kind werden angerechnet also bekommst du das gleiche wie jetzt auch.

Bei google findest du ganz viel darüber.

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Danke, dass du dir die mühe gemacht hast#pro Wir wollten das schnell ohne Google klären, hat ja auch prima geklappt!

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Sag uns mal die exakten Daten. Du solltest übrigens unbedingt Deine Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes hin beenden, dann erhältst Du nämlich aus Deinem früheren Gehalt heraus volles Mutterschutzgeld!

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Hast du in der Elternzeit nix gearbeitet bekommst du nur deinen Pflichtteil.
Wie eben schon gesagt wurde,kündige deine alte Eltern zeit und du bekommst 14 Wochen Muttschutzgehalt vom Kind davor.So ist es bei mir auch,da im Dezember erst die Elternzeit auslaufen würde.

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Wir haben nur im allgemeinen diskutiert, also noch ist nichts neues unterwegs bei ihr! TROTZDEM danke#blume

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Wenn dein zweites Kind während des ersten Lebensjahres deinen ersten Kindes zur welt kommt wird das Elterngeld berechnet wie beim ersten. Aus dem einfachen Grund weil das Elterngeld nicht mit eingerechnet wird und deshalb wieder die 12 Monate vor der Ebert deines ersten Kindes zur Berechnung genommen werden. Alle Monate nach dem Elterngeld werdenden mit 0€ berechnet. Als kurzes Beispiel: zweites Kind kommt zur Welt wenn das erste 14 Monate ist dann werden 10 Monate mit deinem alten Gehalt und 2 Monate ohne Gehalt berechnet.

Verständlich? :-)

Es macht übrigens keinen Unterschied ob das Elterngeld gesplittet wurde, so eine Berechnung wird immer gemacht als hätte man es auf 1 Jahr auszahlen lassen.

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Absolut verständlich, vielen Dank#blume
So hab ich es mir nämlich auch gedacht, aber meine Freundin war sich sicher es gibt nur den Pflichtteil:-p

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hallo,

und wie ist das mit drei Jahren Elternzeit?

Elterngd nur um ersten Jahr und dann im zweiten und dritten auf 400 Euro Basis gearbeitet!? Wird da nur der Pflichtteil ausbezahlt?!

Wir plannen ein zweites Kind aber erst an Sept. da wir erst kirchlich heiraten. Meine Elternzeit läuft noch bis August 2014.

Und ich hab da keine dh Ing wie es da laufen würde, mit dem Elterngeld?!

lg

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