Unterschied Feindiagnostik und Organscreening

Hallo,

kann mir bitte jemand den Unterschied erklären? Vorallem macht das jeder oder nur bestimmte Frauen? Und wann wird die FD gemacht?

1

Ich hab gedacht das sei ein und das selbe #schwitz

2

Hallo,

mit dem Thema habe ich mich auch vor ein paar Wochen beschäftigt und es hat mich alles total verwirrt. Aber ich habe es so vertsnden.

Die Feindiagnostik, idt das gleiche wie Organscreening. Es machen nur bestimmte Ärzte, die weiter gebildet sind und bessere US-Geräte haben.

Aber du musst von deinem FA zu so einem Arzt überwiesen werden. Das wird getan, wenn Auffälligkeiten bei der Erweiterten (oder normalen) US- Untersuchung auftreten. Ansonsten wäre es kein Grund zur FD.

Ich weis aber auch, so war es bei Freunden, das deren FA immer eine Überweisung gemacht hat zur FD. Aber meine FÄ macht den, seit Juli 2013 Erweiterten-US, mit Organkontrolle. Ich denke, wenn da nichts zu sehen ist, wird sie mich nicht überweisen, obwohl ich es schon gerne hätte. Das müsste ich aber dann selber zahlen....

Alles Gute LG

3

Mich hat das Thema auch total verwirrt und ich war am Telefonieren zwischen KK, FA und Humangenetiker.

Das Screening beim FA ist quasi der zweite grosse Ultraschall. Den musst du neuerdings selbst zahlen, weil du auch ein Anrecht auf Nichtwissen hast. Du kannst also entscheiden ob du was wissen willst oder nicht. Dann bekommst du eine Rechnung, Erstattung durch KK.

Und dann das Organscreening heisst nun Feindiagnostik. Jedenfalls hatte vorher der Humangenetiker das Organscreening gemacht. Nun macht es der FA. Wenn was auffällig ist bekommst du eine Überweisung zum Humangenetiker. Der kann genauer gucken als der FA. Hier fallen Kosten an von z.B. 200 Euro. Die musst du selbst zahlen, wenn du keine Überweisung hast. Die KK übernimmt das dann in der Regel nicht.

Ergo: Organscreening = FA = ca. 200 Euro = erstattet KK
Feindiagnostik = Humangenetiker = Überweisung kostenlos, sonst ca. 200 Euro.

Kosten unter Vorbehalt, Infos auch ;-0 Ich mache beides in 2 Wochen, dann kann ich dir mehr sagen ;-)

6

Also soweit ich weiß, gehört das 2. Screening ganz normal zur Kassenleistung und muss auch nicht im Voraus bezahlt werden. Denn in der SS stehen ja 3. US an, welche die KK bezahlt. Aber beim 2. Screening kann man doch den erweiterten US machen und den muss man je nach Kasse erstmal bezahlen und kriegt ihn dann erstattet.

lg Alessa

7

Richtig!

4

Vielen lieben Dank für Eure Antworten... :)

Des is aber auch alles verwirrend...

5

Hallo,

ja ich hab da heut auch mich durchgewurschtelt und selbst die Ärztin war sich noch nicht mal ganz sicher.

Aber hier mal das was Sie mir heute mit Sicherheit sagen konnte.

1. Zur Feindiagnostik (der altbekannten) darf nur überwießen werden, wenn a) Auffälligkeiten am Kind sind oder b) Erkranken bei der Mutter oder schon geborenen Kinder vorliegen, Medikamenteneinnahme in der Schwangerschaft etc (Früher hat "Mütterliche Sorge" als Überweißungsgrund ausgereicht, jetzt ist das nicht mehr so)

2. Ab Juli gibt es jetzt den "Erweiterten Basisultraschall" bei dem aber lange nicht so gründlich und so viel geschaut wird wie zur Feindiagnostik. Und man zahlt erstmal selber, und bekommt es dann von der Krankenkasse wieder.

So das sind die "Fakten"

Die Ärztin bei der Nackenfaltenmessung wusste heute aber auch nicht wie es ist wenn jetzt zB die Frauenärztin den "Erweiterten Basisultraschall" macht und mich dann zur Feindiagnostik überweißt ... ob die Kassen dann "beides" zahlen. Sie und ich denken eher nein, da 2 große Untersuchungen ja Schwachsinn wären.

Und dann hat Sie noch gesagt, das Sie aber auch den Erweiterten Basisultraschall statt meiner Frauenärztin machen kann. Das ginge, und das Sie ja eben trotzdem das geschultere Auge und bessere Gerät hat. Aber das die Frauenärzte das eben nicht gern abgeben da Ihnen ja dann Geld durch die Lappen geht ;)

---------------

Und außerdem findet Sie diese Neuregelung "Schei..." (ja wir haben so direkt gesprochen) und meinte das in Ihren Augen eben jeden so eine Feindiagnostik zustehen sollte wenn er Sie möchte.

Liebe Grüße
Anja

8

Erweiterter Basisultraschall wird von normalen FAs gemacht, mit normalen Geräten. Diese Ärzte müssen lediglich einen theoretischen Test abliefern (bei 30 Bildern sagen, ob da was nicht stimmt), nicht selbst üben. Für die Leistung gibt es noch keine Abrechnungsziffer, deshalb kann der Arzt das Geld nicht von der Kasse bekommen, und man muss erst einmal selbst zahlen und die Rechnung einreichen.

Der Feinultraschall wird von speziell ausgebildeten Ärzten (die auch lernen, das Gerät optimal zu bedienen) mit spezieller Technik durchgeführt und ist viel exakter. Die Experten können etliches aufspüren, was ein normaler Ultraschall einfach nicht zeigt, z.B. viele Herzfehler. außerdem haben sie durch die Häufung der Fälle viel mehr Erfahrung als der FA. Man muss hierfür eine Überweisung haben oder selbst zahlen.

Es macht also einen Riesen unterschied. Ich finde es deshalb um so ärgerlicher, das oft nicht mal das Praxisteam richtig aufklärt.

Es gibt auf der sie der FAZ einensehr aufschlussreichen Artikel hierzu, Google findet ihn sicher.