Muss ich kündigen, wenn ich meinen Vertrag nach Elternzeit nicht mehr erfüllen kann...?

Hallo Ihr Lieben,

bin momentan in einem Vollzeit Arbeitsverhältnis mit 100%. Würde jetzt gerne folgende 3 Punkte wissen:

1. Wenn ich keine 100% arbeiten kann, und mein AG keine andere Stelle frei hat, bin ich dann arbeitslos bzw. muss mein AG mir kündigen oder bekomme ich eine Sperre?

2. Kann mein AG mich direkt nach meiner EZ kündigen, sprich an meinem 1. Arbeitstag?

3. Wenn ich meine 100% erfülle, muss mich mein AG wieder anstellen?

Vielen Dank im voraus & Liebe Grüße B.

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Mit Kündigung kenn ich mich leider nicht so gut aus.

Aber zu der Teilzeitstelle:
In meinem Ratgeber von der Arbeitskammer ist es so formuliert das der Betrieb ab 15 Mitarbeiter die Teilzeitstelle ermöglichen muss. Evtl. mit Mitteilungspflicht bzw. Antrag mindestens 3 monate bevor man in Teilzeit arbeiten möchte.

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Hallo,

wenn du nach der EZ nicht wieder Vollzeit arbeiten kannst, muss du 3 Mt. vor Ende der EZ kündigen, weil du dein Vertrag nicht erfüllen kannst. Wenn du kannst, muss er dich nehmen und zwar in Vollzeit, wie vor Beginn der EZ.

Frag doch mal beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Tel. 030 221 911 004

Dort hab ich auch nachgefragt und die wissen einfache alles :-)

LG

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Hihi,

also zu 1. wenn dein AG dir keine ausgleichsstelle lt. mutterschutzgesetz bieten kann, muss er dir ein beschäftigungsverbot ausstellen! Kündige bitte bloß nicht von selbst, du hast kündigungsschutz in der Schwangerschaft.

zu 2. Hast du nen unbefristeten Vertrag? Eig. kann jeder AG einen AN kündigen unter einen bestimmten Grund, aber bei unbefristet ist es schwieriger.

zu 3. wie gesagt wenn du unbefristet bist, muss dich dein AG wieder einstellen. Hast du einen befristeten vertrag der während der EZ ausläuft kannst du nichts machen.

Toi toi toi

Lg

P.s. wichtig ist, wenn du EZ beim AG beantragst, bitte spätestens sieben Wochen vor den vorr. Entbindungstermin schriftlich beantragen.

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7 Wochen vor ende des Mutterschutzes oder? Also eine Woche nach geburt und nicht in der 33. Ssw. So hab ich die.info bekommen.

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Du kannst EZ auch jetzt schon beantragen! Also dein ET - 7 Wochen! Sprich dort muss es dein AG schon vorliegen. Google mal "Antrag auf elternzeit" pdf, den habe ich genommen!

Ich habe Et: 20.09. und habe den Antrag auf elternzeit schon im Juli rausgeschickt, bevor ich es vergesse.

Aber so wie du es formuliert hast, kenne ich nicht.

Lg

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Hallo,

Der Arbeitgeber ist auch bei 15 Personen nicht verpflichtet dir einen halbtags Job zu geben!das weiß ich genau habe mich bei einem Rechtsanwalt erkundigt!

Er muss dir eine gleichwertige stelle anbieten diese muss auch nicht die stelle wo du zuvor gearbeitet hast!

Wenn du nicht zu 100% arbeiten kommen kannst musst du kündigen oder mit deiner Firma reden ob die dich kündigen können wegen dem Arbeitslosengeld!

Abgesehen davon kann dein Arbeitgeber dich am ersten Tag nach der Elterzeit kündigen! Er muss sogar bis dahin warten bis er dich kündigen darf in der ez geht das nämlich nicht;)
Natürlich muss er einen betrieblichen Grund hierfür haben.

Glg

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Du kannst dich auch mit deinen AG einigen ggf. Teilzeit zu arbeiten. Schau mal im Netz nach, habe dort auch sehr viel darüber gefunden, allerdings musst du es in deinen Antrag auf elternzeit mit beantragen! (Teilzeit)

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Klar kann man es beantragen der Arbeitgeber darf es aber aus betrieblichen gründen ablehnen... Ein betrieblicher Grund ist schon das dass Telefon 8 Stunden besetzt sein muss...also wenn er es nicht will hat man keine Chancen!!

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Das er zustimmen muss steht auch überall im internet, es ging ja darum, dass sie Teilzeit beantragen kann.

Lg

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Schau mal ins Teilzeit- und Befristungsgesetz. Dort stehen deine Rechte auf Teilzeitarbeit drin. Der AG kann aus betrieblichen Gründen ablehnen, was aber (aus eigener Erfahrung) schwierig ist für ihn.

Wahlweise meldest du Elternzeit an und direkt auch die Option auf Teilzeit in Elternzeit. Dies ist noch schwieriger abzulehnen. Und falls du das durchbekommst gibt es eigentlich auch keine gründe Teilzeitarbeit NACH deiner Elternzeit abzulehnen.

zu 2. ja, kann er mit ensprechender Kündigungsfrist.

3. ja, allerdings muss er dihc ja nicht wieder einstellen, denn du bist ja nunmal die ganze Zeit angestellt:-)

lg, verena