Elternzeit: wird Minijob angerechnet ?

Hallo Mädels

Wollte zwei Jahre in Elternzeit und das auch auf zwei Jahre splitten lassen. Wollte dann mir wieder einen 400 Euro Job suchen. Jetzt erzählt mir ne bekannte, dass das angerechnet wird. Wieso ? Also wenn man vorher arbeitslos war verstehe ich das ja aber ich hab immer gearbeitet und mir steht das Geld doch zu oder nicht ?

1

Hallo!

Du musst zwischen Elternzeit und - geld unterscheiden.

Elterngeld kannst du max 12 Monate beziehen oder eben auf zwei Jahr splitten lassen. Aber vergiss dabei nicht, dass 2 Monate MuSChu incl. sind und du deshalb im 13. und 14. Lebensmonat ein Elterngeld bekommst.
Im ersten Lebensjahr wird dir wirklich jeder Cent vom Elterngeld abgezogen, auch wenn du weniger als 400 Euro arbeitest. Ab den 13. Lebensmonat ist es egal, ob und wieviel du dazu verdienst.

Elternzeit musst du bei deinem AG beantragen. Da steht dir bis zu drei Jahre zu. Mit Geld hat das nichts zutun. Während der Elternzeit kannst du bis 30 Wochenstunden Teilzeit arbeiten (in Absprache mit dem AG).

Hoffe, das war soweit verständlich zusammengefasst.

lg mondlicht

2

hi

danke für deine antwort .

Also ich wollte zwei Jahre in Elternzeit gehen das ist auch soweit mit meinem Arbeitgeber bereits abgesprochen.

Ab Anfang Februar 2014 würde ich dann Elterngeld bekommen für zwei Jahre gesplittet. Wie lange würde ich dann Elterngeld bekommen bis Februar 2016???

Also verstehe ich das so, dass wenn ich das Geld splitten lasse auf zwei Jahre und ich nebenbei arbeiten gehe mir das im ersten jahr komplett angerechnet wird, aber im zweiten Jahr nicht? Wenn ja wieso im zweiten nicht???

lg

3

Ja, hast du soweit richtig verstanden.

Um es nochmal verständlicher auzuschlüsseln rechne ich jetzt in ganzen Monaten, also dein Kind kommt am 1. Februar zu Welt.
Februar und März 2014 MuSchu Geld von KK und AG
April 14 - Januar 15 halbes Elterngeld
Februar und März 15 nichts, weil du ja dein volles MuSchutzgeld bekommen hast
April 15- Januar 16 halbes Elterngeld

Das Geld steht dir nur im ersten Jahr zu, deswegen wird dir da jeder Cent angerechnet. Im zweiten Jahr steht es dir nicht mehr zu, deswegen ist es dem Staat egal, was du verdienst. Ob du es dir auf ein oder zwei Jahre auszahlen lässt, ist dem Staat in diesem Fall egal. Vielleicht freut er sich, weil du ihm ein Jahr lang Zinsen schenkst, das ist alles.

weitere Kommentare laden
11

Natürlich wird es beim Elterngeld angerechnet.
Und wieso ist doch auch klar, es wird doch auch zur Berechnung des Elterngeldes genommen, warum sollte es also später anrechnungsfrei sein?
Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, arbeitest du wieder muss weniger Lohn ersetzt werden und nichts anderes passiert dabei.

Aber im 2. Jahr wird natürlich nichts mehr angerechnet.

22

Um mal auf deine Frage zurück zu kommen: Natürlich kannst du im 2. Jahr einen 400-Euro-Job ausführen. Ich verstehe nicht, warum dich die Berechnung des Elterngeldes daran hindern sollte... Wichtig ist nur, dass dein AG informiert werden muss. Wobei ich nicht genau weiß, wie es bei einer Tätigkeit mit weniger als 15 Std. pro Woche aussieht. Ich kenne nur die Regelung von 15-30 Std., so viel darf man ja max. in der Elternzeit arbeiten.