Elterngeld / Alleinerziehend , aber in Partnerschaft lebend

Hallo und Guten Morgen,

mich würde mal Interessieren, ob noch jemand in folgender Konstellation entbinden und hinterher leben wird :-)

Mein Partner, mein Kind ( aus anderer Beziehung) und ich leben zusammen in einem Haushalt. Bei meinem ersten Sohn habe ich alleiniges Sorgerecht und auch nun wird es wieder so sein, das ich das alleinige Sorgerecht für unser 2. Kind nehmen werde, da wir nicht verheiratet sind und es derzeit auch nicht in der Planung steht. Und ja, ür den Vater ist das in Ordnung :-D

Nun aber zu meiner Frage : im Antrag für Elternzeit muss ich angeben, ob ich alleinerziehnd bin oder nicht und für wieviele Monate (12 oder 14 Monate) ich Elterngeld beantrage.

Als alleinerziehende stehen mir 14 Monate ( wie damals bei meinem ersten Kind) zu und wenn man eben in einer Partnerschaft mit geteiltem Sorgerecht steht nur die 12 Monate.

Was gebe ich den als alleinerziehende in einer Partnerschaft in dem Elterngeldantrag an ? 12 oder 14 Monate Elterngeld ?

Dadurch, das ich alleiniges Sorgerecht haben werde, gebe ich ja meinen Partner nicht mit an , wie es dort auch drinnen steht.

Freue mich über Antworten und schöne Grüße
Britta

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Wenn ihr in einem Haushalt wohnt bist du quasi nicht Alleinerziehende. So war es bei meiner Mutter immer. Vielleicht hat sich das aber auch geändert.

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Danke :-)

Gedacht habe ich mir sowas auch schon und derzeit habe ich in meinem Elterngeldantrag auch nur die 12 Monate angekreutz.

Hätte ja doch anders sein können ..... mit dem ganzen Behördenkram wird man ja verrückt #kratz

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Wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt, dann kann der Papa aber auch 2 Elternmonate nehmen.

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Hallo,

nein, du bist nicht alleinerziehend, da ihr ja zusammenlebt. Den Kindsvater musst du trotzdem angeben, allerdings halt nur die Grunddaten. (so war es jedenfalls vor 2 Jahren). Er hat ja die Vaterschaft anerkannt bzw. erkennt noch an.

lg, verena

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Danke für deine Antwort :-D

Haben es uns so bereits gedacht ...... ausser, das ich bisher noch keine Daten des Vaters mit im Antrag angegeben haben

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Hallo

alleinerziehend bist du, wenn du alleine mit deinem Kind bist!!!

Bist du aber nicht! Denn du lebst in einer Partnerschaft!

Wieso willst du denn das alleinige Sorgerecht? ....gehts euch ums Geld?

Gruss

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Nein, es geht uns nicht ums Geld ...... ehr darum, das wir nicht verheiratet sind und sollte es aus welchen Gründen auch immer zu einer Trennung kommen, das ist es um einiges einfacher für mich und Kind.

Wie gesagt, wir haben beide für diese Konstellation gestimmt zum jetzigem Zeitpunkt ;-)
Habe bei meinem ersten Sohn auch alleiniges Sorgerecht und wenn das anders wäre,

dann hätte es oftmals echt schon Schwierigkeiten gegen, das der Vater viel im Ausland oder auf See ist. Mein Partner und Vater unseres Kindes ist auch immer wieder beruflich unterwegs.

Vielen Dank für deine Antwort :-D

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Ok....kam bisschen so rüber;)

Alles Gute

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Hallo ,

habe die Broschüre des Staates hier, wegen Elternzeit.

Du hast in dieser Konstellation kein recht auf 14 Monate, sondern nur auf 12, da ihr zusammenlebt.

Selbst wenn ihr NICHT zusammenleben würdet, aber Du Dich in Partnerschaft zum Vater befindest, hast Du kein recht auf die 14 Monate.

So steht es dort.

LG

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=194764.html

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Vielen Dank für deine Antwort :-D Dann bleibt der Antrag so, wie wir ihn bisher ausgefüllt haben ,