Schwanger trotz Bindung Arbeitsvertrag !

Hallo,
ich hab meine Ausbildung im Juli 2012 beendet. Hab im Anschluss daran bis Dezember 2012 eine Weiterbildung gemacht.
Die Kosten der Weiterbildung hat mein AG bezahlt, aber mit der Bedingung, dass ich die nächsten 3 Jahre nicht kündige und wenn doch, dann muss ich die Weiterbildungskosten im Verhältnis 1/36 an meinen AG zurückzahlen. Gesamtkosten betrugen 6100€.Der Bindungsvertrag läuft noch bis Dezember 2015.
Jetzt bin ich schwanger, zwar erst in der 5. Woche aber man macht sich natürlich Gedanken. Dem AG werd ich erst nach den ersten 3 Monaten von meiner SS erzählen (bitte keine Kommentare dazu #danke).

Wenn meine Schwangerschaft normal verläuft bekomme ich nächsten Juli unser Kleines :)). Ich weiß das ich 8Wochen vor und 6Wochen danach in Mutterschutz bin.
Aber danach möchte ich natürlich Elternzeit nehmen. Mein Gedanke war 1,5-2 Jahre volle Elternzeit und danach auf Dauer Teilzeit, da ich niemanden zum Aufpassen haben werde und mein Freund in derselben Firma arbeitet und er somit die haargenau gleichen Arbeitszeiten hat wie ich. Jetzt mach ich mir natürlich wahnsinnig Gedanken darüber was mit meinem Vertrag in der Arbeit geschieht. Kann der AG das Geld von mir verlangen bevor oder wenn ich in Mutterschutz gehe? Oder kann sich diese Bindung einfach "verlängern" und ist auf Teilzeit übertragbar - verlängert sich halt dann dementsprechend. Mein AG meinte zur Zeit der Weiterbildung das ich in den nächsten 3 Jahren keine Kinder bekommen darf, da ich sonst ein Problem mit dem Vertrag habe. Wie man sieht, ist mein AG nicht grad der toleranteste wenn es um schwangere Frauen im Betrieb geht. Möchte bitte keine Vorwürfe warum ich jetzt doch schon #schwanger bin obwohl ich davon wusste.

Vielleicht hat jemand sowas ähnliches erlebt oder weiß wie die Rechtsverhältnisse sind?
Wichtig wäre für mich zu wissen ob der AG Geld verlangen kann UND ob ich nach der Elternzeit in Teilzeit weitermachen kann trotz des Vertrags. Möchte nur wissen ob die Möglichkeit grundsätzlich besteht, natürlich werde ich das genau mit meinem AG absprechen, aber erst wenn die ss sicher ist.

An welches Amt, etc. kann ich mich wenden oder wer kennt sich damit aus?

Lg #winke

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Habt ihr das so genau mit der Rückzahlung vertraglich festgelegt?

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Und stand im Vertrag vielleicht was wegen Schwangerschaft?

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Im Vertrag heißt es, wenn ich vor Ablauf der Bindung kündige muss ich das Geld anteilig zurückzahlen oder wenn ich aus dem vom AG vertretbaren Gründen gekündigt werde dann gilt dasselbe.
Und dann steht noch drin das ich wenn ich nach mehr als 3 Monate nach Ende der Weiterbildung kündige, ich die Kosten eben anteilig zurückzahlen muss. Also wenn ich die Hälfte der Bindung rumhab, muss ich nur noch die Hälfte der Kosten zurück zahlen, etc.

Mehr nicht.

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Hallo,

Also das mit der Bindung an den AG habe ich auch unterschreiben müssen, aber da ist man von der Schwangerschaft ausgeschlossen, weil du kündigst ja nicht, sondern bist in Elternzeit (dein Vertrag schläft sozusagen) und deine Weiterbildung kommt somit nicht einem anderen Unternehmen zugute! Und 170 € sind doch auch nicht das Megagelf, falls es bei dir so sein sollte!

LG

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ja, es wären halt dann 170€ pro Monat. Das wäre schon viel wenn ich in Elternzeit bin und sowieso weniger bekomme :(
Wir müssen noch unseren Hauskredit, Auto, etc. monatlich abzahlen.

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Ich denke nicht, dass der AG einem vorschreiben kann wann man schwanger wird und wann nicht.
Auch nicht mit so einem Vertrag.
Ich hab damals auch so einen Vertrag unterschrieben, ich weiß aber nicht mehr wie die Formulierung war.
Da du aber nicht kündigst, sondern nur in Mutterschutz und Elternzeit gehtst und danach Teilzeit bist (worauf du vermutlich Anspruch hast ab einer bestimmten Betriebsgröße) läuft der Vertrag einfach weiter bzw. verlängert sich halt eventuell.
Diese Verträge sind ja darauf ausgelegt, wenn man das Unternehmen verlässt - das tust du ja nicht.

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Du beendest ja nicht dein Arbeitsverhältnis, du gehst ja nur in Elternzeit, von daher sehe ich kein Problem...wäre ja noch schöner, wenn einem ein AG vorschreiben könnte, wann man schwanger werden kann!

Ich denke es geht ja hauptsächlich darum, dass der AG nicht was zahlt und dann ein anderes Unternehmen davon profitiert, aber mit dem Risiko, dass eine Frau in deinem Alter eben nun mal schwanger werden kann, muss der AG eben leben.

LG Simone

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Hi!

Also im Prinzip pausiert das Arbeitsverhältnis während Mutterschutz und Elternzeit, sodass sich dieser Bindungsvertrag eigentlich verlängern müsste. Du kündigst ja nicht...
Btw vor der Geburt sind's 6 und danach 8 Wochen, außer es sind Mehrlinge oder eine Frühgeburt.

Eigentlich dürfte sich die Bindungsdauer nicht bei einer Teilzeitbeschäftigung verlängern, aber ohne Gewähr!

Das Amt das sich damit auskennt ist z.B. ein Anwalt - am besten für Arbeitsrecht!

Aber vielleicht habt ihr ja auch einen Betriebs-/Personalratden du um Rat fragen kannst! ?

Alles Gute!

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Ich hörte, dass so eine Bindung wg. einer Weiterbildung gar nicht rechtlich ist...

Aber du gehst ja auch nicht mit der Weiterbildung zu einem anderen AG! Und darum geht es ja!! Dein jetziger AG zahlt dir ne Fortbildung und ein neuer AG hätte dann Nutzen davon. Und da das nicht so ist, dürftest du dir keine Sorgen machen!!!!

Sonst bitte beim Arbeitsgericht oder nem Rechtsanwalt fragen & auf gar keinen Fall etwas zahlen!!!!!

LG!

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hi,

du brauchst dir keine gedanken machen. du kündigst ja nicht sonder bist schwanger und gehst in elternzeit! du kannst die vereinbarte zeit nach deiner elternzeit bei deinem arbeitgeber wie geplant doch weiter "abarbeiten"?
verstehe das problem nicht ganz.

grüße

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In der Schwangerschaft bist du doppelt und dreifach geschützt. Das hat mit Kündigung überhaupt nichts zu tun, ganz im Gegenteil, du darfst jetzt nichtmal von ihm gekündigt werden.

Der Vertrag würde nur greifen, wenn darin stehen würde, dass im Falle einer Schwangerschaft du den Anteil zurückzahlen müsstest, aber da steht ja nur Kündigung und das hast du ja nicht. Ist also alles gut.