Wie wird Krankengeld bei Mutterschaftsgeld verrechnet?

Hallo Ihr lieben nachdem ich heute 10 Telefonate geführt habe bin ich genauso schlau wie vorher. Ich bekomme ab 1.1.2014 Krankengeld und werde wohl auch bis zum Mutterschutz weiterhin krankgeschrieben so dass ich 2 Monate und 1 Woche Krankengeld bekomme und Berechnungsgrundlage sind die letzen 3 Monate. Wir das Krankengeld überhaupt angerechnet? Von der Krankenkasse bekomme ich ja die 13 Euro pro Tag (390 Euro pro Monat) . Wer kann mir helfen? BV gekomme ich lt. meiner FA nicht habe ich heute nochmal nachgefragt.
LG
Angie

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Hey

Mir geht es auch so. Hab ab dem 04.12. Krankengeld bekommen.

Werde es bis 09.01. kriegen dann beginnt mein Mutterschutz.
Ich habe auch schon viel telefoniert. Laut KK stockt der Arbeitgeber bis zum Gehalt wieder auf.

Ich finde es krass das keiner wirklich weiß wie es läuft. #aerger
Auch mit dem Elterngeld Antrag habe ich schon meine Probleme. Arzt weiß nicht was ich für ein Attest bekommen soll usw. #kratz
Ich kann dir gerne dann nächstes Jahr schreiben wie es dann gelaufen ist.
Viel konnte ich dir jetzt nicht helfen sorry.
BV habe ich auch mehrmals gefragt. Angeblich wäre mein Fall kein Grund für BV und wenn das die KK rausbekommen könnte es sein das ich das dann nachzahlen müsse was sie praktisch zu viel gezahlt haben.
Ich weiß gar nicht mehr wem ich glauben soll.

Glg

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Was möchtest du denn noch wissen? Bei vielem kann ich dir weiterhelfen. Kann dir nur leider nicht per PN antworten!
Wenn also nicht hier, dann bitte mit Mailadresse!

Du hast das aber richtig verstanden, der AG zahlt soviel AG-Zuschuss, wie benötigt wird, damit du wieder auf dein Durchschnittsgehalt in den 3 Monaten vor dem Krankgengeld kommst.
Sollte es inzwischen eine Gehaltserhöhung o.ä. gegeben haben, dann muss er sogar bis dahin aufstocken!

Nachzulesen übrigens in der RVO und im MuSchG!

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Hey
Mich würde interessieren wie sich das auf dem Elterngeld auswirkt. Keiner kann mir wirklich eine Antwort geben.

Und wegen dem Attest kann mir auch nicht wirklich jemand weiter helfen was drin stehen muss.
Hattest du die gleiche Situation?

Lg

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Deine Frage kann ich dir leider auch nicht beantworten.

Darf ich mal fragen was ihr habt??
Ich hab am 10. Januar einen Termin beim Betriebsarzt wegen BV. Wenn er es ablehnt, werde ich auch bis zum Mutterschutz krank geschrieben werden.
Seid ihr denn beim Betriebsarzt gewesen??

Viele Grüße
Mausprinzessin

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Hallo ich bin am 17.11 ins Krankenhaus wegen Nierenbeckenentzündung, Darmkeim und einem Nierenstein. Bis heute habe ich immernoch mit der Niere Problem. Und zwischendurch kam dann noch Erklätungen dazu 3 Mal. Desweiteren habe ich einen sehr niedrigen Blutdruck und zugenommen habe ich auch noch nicht habe von vorher rein Untergewicht. Desweitern hab ich eine chronische Krankheit seit ich 9 Jahre bin dadurch bin ich sowie so schon geschwächt Und ich bekomme kein Beschäftigungsverbot.
LG
Angie

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Nein, Krankengeld darf nicht mitgerechnet werden, sprich dein Mutterschaftsgeld beträgt 13 Euro pro Tag und der AG soviel, dass du dein normales Gehalt in den 3 Monaten vor dem Krankengeld wieder hast!

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Hey ich habe aber einen Anruf von meiner Personalchefin bekommen das ich wenn ich ins Krankengeld rutsche enorme Abzug habe. Und leider Berechnet Sie das ja. Die müssen doch da Bescheid wissen. Das Problem ich bekomme wie gesagt ab 1.1.2014 Krankengeld bis zum Mutterschutz der erst am 7.3.214 ist..

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Bei was hast du Abzüge? Beim Mutterschaftageld nein, Gesetzestext ist eindeutig. Beim Elterngeld nicht unbedingt, wenn du vorher genauso viel verdient hast. Nur das Gehalt wäre eben von Januar bis März deutlich mehr als dein Kranke geld. Aber ansonten hat es keinerlei Auswirkungen.

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Mutterschaftsgeld wird in Höhe Krankengeld gezahlt, weiß das so genau weil ich das täglich berechne :) arbeite bei der Krankenkasse

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Das ist dann mehr als peinlich, denn das entspricht nicht der RVO!
Aber bei KK wundert mich gar nichts mehr!

Ihr Vertrag läuft weiter, also bekommt sie 13 Euro von der KK und vom AG auf ihr volles Gehalt (nicht aufs Krankengeld) aufgestockt.

So sagt es jedenfalls die RVO:

"Es beträgt höchstens 13 Euro für den Kalendertag. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (§?23?a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) sowie Tage, an denen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis kein oder ein vermindertes Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht. ...
Übersteigt das Arbeitsentgelt 13 Euro kalendertäglich, wird der übersteigende Betrag vom Arbeitgeber oder vom Bund nach den Vorschriften des Mutterschutzgesetzes gezahlt. Für andere Mitglieder wird das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt."

Da steht ja eindeutig, dass sie eben den Zuschuss vom AG erhalten und zwar berechnet aus Tagen, wo keine geminderte Leistung vorlag (also kein Krankengeld gezahlt wurde!) nach dem MuSchG:

§14 MuSchG:
"...erhalten während ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 sowie für den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt."

Also klar und eindeutig geregelt und die TE bekommt ihr volles Gehalt, da die Krankschreibung ja endet! Bitte erzähle also nicht solch einen Unsinn hier rum, dass sie nur in Höhe des Krankengeldes Geld erhält, was einfach nicht stimmt!

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Wenn sie zur Beginn der Schutzfrist im Arbeitsverhältnis steht dann erhält sie 13 Euro kalendertäglich, die Differenz trägt der AG! Wenn sie allerdings im Krankengeldbezug steht zu Beginn der Schutzfrist so erhält sie Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld

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Also du siehst, auch die Dame der KK hat dies in zwischen bestätigt, sie hatte dir nur falsch geantwortet.
Sobald deine Krankschreibung im Mutterschutz beendet ist, ist alles ok und du hast keinerlei Abzüge beim Mutterschaftsgeld!

Und es gibt ja wenig Ärzte, die so dumm sind, die Krankschreibung in den Mutterschutz rein aufrecht zu erhalten!

Außerdem denke daran dir bestätigen zu lassen, dass die Krankschreibungen schwangerschaftsbedingt sind und du somit dann keine Abzüge im Elterngeld hast!

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Wünsche dir noch ein gesundes neues Jahr. Das mit der Schwangerschaftsbedingten Krankschreibung werde ich bei nächsten Termin gleich mit meiner Frauenärztin besprechen das dürfte meines erachtens ja kein Problem sein das hoffe ich zumindestens. Vielen Dank nochmal für deine Hilfe.