Mutterschutz, Elternzeit ... vll. auch Verbeamtete (Lehrerinnen) hier?

Hallo ihr Lieben,

ich habe jetzt schon das Forum durchforstet, aber so recht finde ich auf meine Fragen keine Antwort ... habe jetzt auch schon die diversen Gesetzestexte durch, aber irgendwie ...

also mein "Problem" ist bissl komplexer ... wenn ihr da nicht durchblickt, hilft mir es schon wenn ihr die allgemeine Frage zur Elternzeit (1. Frage) beantworten könnt:

Ich war bis 31.12. im Referendariat, im Beamtenverhältnis (jedoch freiwillig gesetzlich versichert, nicht privat krankenversichert) ...

nun bin ich seit 01.01. arbeitslos und hab mich auf Lehrereinstellung beworben
1) in Sachsen, wo eh nicht verbeamtet wird und das mein Wunsch wäre, da ich aus Leipzig komme --> die haben für mich dieses Jahr keine Einstellung
2) in Sachsen-Anhalt ... da habe ich meine Zusage, würde 58km von Leipzig anfangen, wieder verbeamtet --> ich nehme die Stelle an, weiß aber, dass ich das als Mama niemals dann machen werde, höchstens in Teilzeit

so, also ich würde ab Februar also eingestellt bzw. verbeamtet ... am 11.03.14 beginnt mein Mutterschutz ...
da ich noch nicht weiß wie es weitergeht, will ich auch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (ich kenne die Nachteile, aber auch die Vorteile ... darum geht es jetzt nicht)

1. Frage: Elternzeit wäre ab April 2014 ... ich will 12 Monate Elterngeld ... kann ich trotzdem bis August 2015 Elternzeit beantragen? ... ich weiß, dass ich dann 4 Monate ohne Geld wäre, aber das wäre finanziell stemmbar, mir geht es nur darum, ob ich länger Elternzeit nehmen kann, als dass ich Elterngeld bekomme, ja oder? bis zu drei Jahre kann ich ja??? Man weiß ja auch nicht, wie man eine Tagesmama oder Kitaplatz bekommt ...

2. Frage: Wenn ich das Beamtengesetz richtig verstehe, kann ich ja immer kündigen? Bei Lehrern kann das zwar bis Ende Schulhalbjahr verlangt werden, dass die Kündigung erst da wirksam wird, aber generell kann ich auch als Beamte in Elternzeit doch kündigen, oder?
--> wenn es so bleiben sollte, dass ich keine 60km als Mama pendle und mich dann 2015 nochmal in Sachsen (oder irgendwo anders in Leipzig, freie Schule oder so) bewerben will, würde ich also während der Elternzeit in Sachsen-Anhalt kündigen müssen/wollen ... hoffe ihr versteht, was ich meine ...

3. Frage: war jetzt schon bei der KK ... die netten Mitarbeiterinnen wussten es aber irgendwie auch nicht 100% ... kann ich während der Elternzeit dann zu meinem Mann in die Familienversicherung? Bin ja freiwillig dann versichert, da muss man eigentlich selbst zahlen, so wie Selbstständige auch. Aber irgendwie gibts da Ausnahmen ...

entschuldigt die Länge, aber vielelicht habe ich ja Glück und jemand von euch kennt sich aus ...

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Hallo Elefantis,
ich kann Dir leider nur zu 1. antworten.
Elterngeld (voller Satz) gibt es immer nur maximal 12 Monate für einen Partner (Ausnahme: alleinerziehend).
Elternzeit ist davon unabhängig.

Du kannst sie z.B. zwei Jahre einreichen, aber auch - nach Absprache mit dem AG - z.B. nach einem Jahr wieder - in Teilzeit, bis zu 30 Stunden/Woche - arbeiten gehen.
Ob das jetzt in Deinem Fall auch so geregelt ist, weiß ich nicht.
Als Lehrerin unterrichtest Du ja als Vollzeitkraft keine 30 Stunden - wie dieses "Teilzeit in Elternzeit" da geregelt ist/berechnet wird, weiß ich nicht.

Auch bin ich nicht sicher, wie es bei Beamten, Beamten auf Probe oder Lehrern im Angestelltenverhältnis ist.
Vielleicht gibts hier grundsätzliche Anhaltspunkte oder auf den Seiten des für Dich zuständigen Kultusministeriums?
www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2010/mutterschutz_elternzeit.pdf?__blob=publicationFile
www.oeffentlichen-dienst.de/zulagen/27-verguetung-fuer-beamte/152-elternzeit-elterngeld-fuer-beamtinnen-und-beamte.html

Oder googeln? Ggf. mit Einschränkung des Zeitraumes (letztes Jahr oder so, falls ich etwas geändert hat)?

Viel Erfolg!
meyflower

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Danke dir erst einmal! Ja, bin schon die ganze Zeit am Googeln und an Broschüren und Gesetzestextenlesen ... aber man fragt sich ja immer, ob man das auch richtig versteht, was da steht ;)

Und ich bin ja sowieso die Ausnahme der Ausnahme ... schon alleine freiwillig gesetzlich versichert als Beamte ... da schauen einen alle an als ob man vom Mond kommt und keiner kennt die Ausnahmeregelungen dazu :(

Aber nun gut, bin ja einen Monat arbeitslos und habe ja neben Umzug und SS nichts anderes zu tun als mich da durchzuwurschen ...

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Hallo!
Ich hatte auch viele Fragen - und mir hat die Gleichstellungsbeauftragte beim Regierungspräsiudium sehr geholfen. In anderen Ländern heißt es Schulamt oder Oberschulamt... Jedenfalls die Stelle "unter" dem Kultusministerium.
Ich würde es MAILEN - und mir die betreffenden Ansprechpartner/Antworten geben lassen. Alles schriftlich. Am besten inkl Paragraph...
Ich bin ein gebranntes Kind - hatte mich auf mündliche Aussagen verlassen, die dann im Endeffekt falsch waren...

VIEL ERFOLG!!

Sallycat

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Hallo,
ich kenne mich leider nur mit den Bestimmungen in NRW aus, aber ich glaube, deine Fragen betreffen so grundsätzliche Sachen, das dürfte überall gleich sein...
zu 1) du kannst bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen, unabhängig vom Elterngeld.

zu 2) du kannst deine Entlassunf fordern. Dafür dürfte es dann wieder ne (Entlassungs-) Urkunde geben. Weil Du ja dann keine Beamtin mehr wärst, wirst du für die Zeit in der Rentenversicherung nachversichert.

zu 3) Während der Elternzeit bist Du grundsätzlich beihilfeberechtigt. Auch wenn Du freiwillig versichert bist. Daher kannst Du NICHT zu deinem Mann in die Familienversicherung. In die Familienversicherung kommst du nur, wenn Du Urlaub aus familienpolitischen Gründen nimmst. Für diese Zeit erwirbst Du allerdings keinen Pensions-(bzw in deinem Fall später einen Rentenanspruch).
Hoffe ich konnte ein bißchen helfen.

Alles Gute!

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Hab ein ähnliches Problem... ;-)

Bin nur noch nicht so weit fortgeschritten in der SS wie du.

Als freiwillig gesetzlich versicherte - OHNE Einkommen kannst du dich Familienversichern über deinen Mann!
Genauso werde ich es auch machen...

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naja, Elterngeld bekomm ich ja, auch wenn es lachhaft ist (du kennst ja dann sicher das Ref-Gehalt, was als Grundlage dient und dann fehlt mir ja auch 1,5 Monate durch die Arbeitslosigkeit ;) ...

naja die bei der KK meinte, dass Elterngeld nicht da als Einkommen zählt, aber sicher war sie sich nicht ... und ich denke es ja auch nicht ... naja, hoffe Ende der Woche bin ich schlauer ...

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Ne, ich kenne das Gehalt nicht... Werde bei der Polizei verbeamtet und habe bis jetzt Vollzeit im öffentlichen Dienst gearbeitet. ;-) Bekomme also normales Elterngeld. Da ich aber 2-3 Jahre zuhause bleiben möchte muss ich mir das Elterngeld auf die Zeit aufteilen.

Ich habe die Aussage von meiner kk erhalten und es steht auch so bei Spiegel.de. :-) Also das ist sicher.
Wegen der beitragsfreiheit habe ich mich für die gesetzliche entschieden.

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1. Ja, kannst du. Es ist aber möglich, dass dann in einigen Bundesländern (Beamtenrecht ist Ländersache!) der Abstand zu den Sommerferien nicht ausreicht, du also erst nach den Sommerferien wieder einsteigen darfst (müssen in der Regel mindestens 6 Wochen sein!).

2. Ja, das sollte gehen.

3. Ja, kannst du. Aber eben erst nach dem Mutterschutz.
Nein, da gibt's keine Ausnahme, wenn du kein Einkommen hast und nicht verbeamtet bist kannst du eigentlich immer in die Familienversicherung, wenn du schon mal in der GKV warst.