Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

Hallo ihr Lieben...
Ich weiß das Thema zieht sich durchs Forum wie ein Kaugummi, aber ich hoffe Ihr seid so lieb und könnt mir weiterhelfen.
Hab heute Post von meiner KK (AOK Nord\West) bekommen mit der Zusage von Mutterschaftsgeld von 13 € bis zum ET (Geld ist sogar schon überwiesen) und das die Zahlung nach der Geburt erfolgt sobald die Geburtsurkunde eingereicht wurde.
So weit so gut...
Zahlt der Arbeitgeber die Differenz nach Rücksprache mit der KK oder muss ich mich bei ihm melden?
(Würde ungern das Gespräch mit ihm suchen, da seit der Schwangerschaft regelrechtes Mobbing läuft und ich froh bin da nicht hin zu müssen)
Und ist dieses Schreiben der Krankenkasse ausreichend für den Elterngeld antrag oder muss ich da extra was von der KK beilegen.

Ich danke Euch schon mal für die Info.

Lg und noch eine schöne Kugelzeit

1

Hi,

im Normalfall klährt das die kk mit dem AG und wenn ich mich noch richtig erinnere reicht auch das schreiben von der kk über den zuschuss zum Mutterschaftsgeld aus (aber darauf würde ich im moment nicht wetten :-p)

LG

3

Danke für die schnelle Antwort.
Ich muss eh noch mal zur KK da ich fragen wollte ob die im KH Family inn bezuschussen. (Gibt ja welche die das Glück hatten)
Mach mir nur Gedanken ob ich zu meinen Arbeitgeber muss - da dreht sich mein Magen um. Jetzt am Wochenende erreiche ich leider keinen mehr an der KK sonst würde ich dort nachfragen.

2

Hallo,

normalerweise läuft das mit dem MuSchu Geld automatisch, wird von der KK geregelt. Nach der Geburt des Kindes bekommst du noch eine extra Bescheinigung über das MuSchu-Geld von der KK für den Elterngeld Antrag.

LG und schönes WE

4

Die KK teilt dem AG in der Regel mit, was er zu zahlen hat und bis wann.

Für den Elterngeldantrag reicht das noch nicht, da bekommst du nachher von der KK ein Schrieben, wo genau die Höhe der Zahlung und die Höhe des AG-Zuschusses und vor allem bis wann drauf steht!