Beschäftigungsverbot bei 400€-Job in Elternzeit - zur KK???

Hallo,

bin eigentlich noch in Elternzeit, habe aber seit dem 1. Geb meiner Tochter bei meinem AG einen 400€-Job. Nun habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen.

Muss ich das auch der KK schicken? Die Dame am Telefon hatte keine Ahnung und meinte nur, da ich ja mit einem 400€-Job kein Krankengelb bekäme, würde es sie nicht interessieren. Aber bei einem BV bekommt man doch sowieso kein Krankengeld....????

Danke

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Dein Arbeitgeber bekommt dein Gehalt, das er dir im Beschäftigungsverbot weiter zahlen muss, von der Krankenkasse erstattet. Wieviel du verdient hast spielt dafür keine Rolle.
Meines Wissens muss sich aber dein Arbeitgeber darum kümmern, denn er ist es ja auch, der das Geld zurück bekommen möchte.

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auch bei einer geringfügigen beschäftigung bekomst du im BV dein gehalt ganz normal weiter. du musst da gar nichts machen, sondern der AG kümmert sich dann darum, das er das geld rückwirkend von der krankenkasse wieder bekommt. in dem fall hat deine kk aber gar nichts damit zu tun. bei geringfügigen beschäftigungen läuft das über die knappschaft.

kannst auch hier nachlesen: www.minijob-zentrale.de/?

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Auch da läuft es in der Regel über die Krankenkasse, die Auszahlung, selbst bei Privatversicherten geht es über die letzte GKV des AN!

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sicher? ich bin im BV, geringfügig beschäftigt und mein AG bekommt das geld von der knappschaft wieder und nicht von meiner kk (aok).

siehe hier: "Arbeitgeberversicherung

Minijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie auf finanzielle Absicherung bei Mutterschaft nach den Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Da dies eine Belastung für den Minijob-Arbeitgeber darstellt, hat der Gesetzgeber ein Ausgleichsverfahren für die vom Arbeitgeber zu tragenden Aufwendungen vorgesehen. Aus diesem Grund zahlen Arbeitgeber die Umlage 1 für Aufwendungen bei Krankheit und die Umlage 2 für Aufwendungen bei Mutterschaft.

Die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft ist die zuständige Ausgleichskasse für alle Minijobber, unabhängig davon, ob und bei welcher Krankenkasse die Minijobber versichert sind."

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Hallo hab mein BV beim Chef abgegeben und bekomme weiterhin ganz normal meine 400.- von Ihm überwiesen! Der Chef holt sich dann sein Geld schon von der Versicherung.
Wen er sich nicht auskennt soll er bei seinem Steuerberater nachfragen die wissen das!
LG und viel Erholung daheim!

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Nein, das gibst du dem AG und der setzt sich mit der KK auseinander, denn die erstatten auch beim 400-Euro-b dein komplettes Gehalt, was er dir ja weiter zahlen muss.
Übrigens hat die wirklich keine Ahnung denn durch die Elternzeit z.B. bekommst du trotzdem es nur eine 400-Euro-Job ist von der KK 13 Euro täglich.

Und wen du schlau bist beendest du deine Elternzeit auch zum Mutterschutz und erhältst damit den kompletten A-Zuschuss zu deinem Vollzeitgehalt.

Bekommt der AG dann aber natürlich auch alles von der KK wieder!