Mutterschaftsgeld als Studentin?

Huhu,

ist wahrscheinlich einen ganz doofe frage! Wenn mann kein Einkommen hat, dann steht einem kein Mutterschaftsgeld zu oder? (ist nur der lohnausfall oder?)

Also kann ich erst die 300€ elterngeld und 184€ Kindergeld beantragen ab Geburt des Kindes? (wann beantragt man das nochmal)

Und weiß jemand von euch was der Geschwisterbonus ist? da gibts irgendwas bis das erste kind drei jahre alt ist oder sowas???

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Genau, ohne Lohnausfall kein Anspruch auf Lohnersatz,

Kindergeld und Elterngeld gibt es ab der Geburt und das beantragt man dann auch möglichst schnell. Geschwisterbonus gibt es solange Elterngeld bezogen wird, aber höchstens bis das Geschwisterkind 3 ist oder bei zwei Geschwisterkindern das älteste 6.

Im Gegensatz zu arbeitenden gibt es aber keine Beschränkung für die Stunden, die du studieren darfst, solange du kein Geld dafür erhältst (also z.B. bezahltes Praktikum).

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danke für die schnelle antwort#winke

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Hallo,

da würde ich mal bei deiner Krankenkasse nachfragen.

Wir hatten eine Frau im Kurs die hat trotzdem 150€ Mutterschaftsgeld bekommen von der Kk.

Sie sagte sie musste nur eine bescheinigung über den Entbindungstermin einreichen.

Elterngeld und Kindergeld beantragt man wenn das Kind geboren ist (am besten soweit alles schon ausfüllen dann brauchst du es nach der Geburt nur ergänzen und abschicken)

Den Bonus bekommst du wenn du ein Kind unter 3 hast oder 2 unter 6 so wurde es mir erklärt von der Elterngeldstelle.

Lg Daisy

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Bei deinem ersten Kind war das, oder?
Es gab nämlich früher noch das sogenannte Entbindungsgeld für Hausfrauen.
Ist aber glaube ich schon seit 2004 abgeschafft. Manche KK zahlen aber generell einen Bonus bei der Entbindung.

Mutterschaftsgeld gibt's aber wie gesagt nicht, das ist an einen Arbeitsvertrag gebunden.

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Hey, kenne mich da nicht aus, habe aber für mich selber recherchiert und meine dass auch Studenten einmalig 210 € Mutterschutzleisung erhalten. Allerdings nicht von der KK wie Angestellte, sondern von ....nem Bundesversicherungsamt?! Nagel mich nicht drauf fest, aber google es doch mal. Homepage fangt mit "bm" an hlaube ich mich zu erinnern. (Bundesministerium für Familie und Gesundheit???) Alles Gute

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Nein, das ist falsch, das gilt nur, wenn sie während des Studiums gearbeitet haben.

Sonst werden sie wie Hausfrauen behandelt und die erhalten nichts.

"Kein Mutterschaftsgeld erhalten von uns z. B.:

•Pflicht- bzw. freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte, auch wenn sie eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) ausüben. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse
•Frauen, deren Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen oder wegen Befristung vor Beginn der Schutzfrist endete, •Hausfrauen, •Beamtinnen, es sei denn, sie sind noch während der Schutzfristen in ein Arbeitsverhältnis gewechselt (s. o.), oder üben eine Nebentätigkeit aus, •ausschließlich selbstständig, freiberuflich oder auf Honorarbasis Tätige, •Studentinnen ohne ein zusätzliches (auch geringfügiges) Arbeitsverhältnis,"

Seite heißt übrigens noch viel einfacher ;)

www.mutterschaftsgeld.de

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Du bist ja mal informiert. Hast du beruflich damit zu tun? Dich merk ich mir für weitere Fragen ;-) vlg