Mutterschutzgesetz & Gastronomie

Hallo Ihr lieben Bald-Mamis #winke

habe mal eine Frage zum Mutterschutzgesetz und Ausnahmen für die Gastronomie bzw. Hotellerie.

Ich arbeite an der Rezeption in einem Hotel. Laut Mutterschutzgesetz ist Feiertags- und Sonntagsarbeit ja ab dem 4. Monat untersagt, sowie arbeiten nach 20 Uhr.
Gibt es dafür eine Ausnahme in der Gastronomie, oder muss sich meine Chefin auch daran halten?

Ich danke euch für eure Antworten und wünsche einen schönen Abend :-)

LG schniepmaus 10+0 #verliebt

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In den ersten 4 Monaten, also bis zum 5 Monat darfst du bis 22 Uhr beschäftigt werden. Und die ganze ss über darfst du feiertags und Sonntags eingesetzt werden, wenn du dafür einen ausgleichtag bekommst

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Hey Schniepmaus,

Guck mal hier unter Paragraph 8!

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/muschg/gesamt.pdf !

Ich weiß ja nicht, wie das bei Euch an der Rezeption mit stehen ist (bei uns war es eigentlich nur stehen), aber ab dem 5. Monat musst Du auch nur noch max 4 Std am Stück stehen, schlimmstenfalls kann Dir Dein Chef allerdings Teildienst auf's Auge drücken, also einfach eine lange Pause und Du kannst nochmal 4 Std arbeiten (womit der Tag dann total im A.... wäre :-( )! Wenn Du allerdings auch sitzende Tätigkeiten dabei hast, fällt das ja flach!
Alles gut Dir

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"schlimmstenfalls kann Dir Dein Chef allerdings Teildienst auf's Auge drücken, also einfach eine lange Pause und Du kannst nochmal 4 Std arbeiten (womit der Tag dann total im A.... wäre :-( )"

Die stehende Tätigkeit darf 4 Std. am TAG nicht überschreiten