Unverheiratetes Paar - Sorgerecht

Huhu,

ich hoffe ich bin hier im Forum richtig.
Wir erwarten im Dezember unser 1. gemeinsames Kind. Wir leben gemeinsam in einem Einfamilienhaus, sind aber nicht verheiratet.
Demnach gehöre ich momentan der Steuerklasse 1 an.
Das ich nach der Geburt erstmal das alleinige Sorgerecht haben werde, habe ich verstanden...das soll auch - bis wir verheiratet sind - erstmal so bleiben. Gelte ich dann als Alleinerziehende und rutsche in die Steuerklasse 2 obwohl ich mit meinem Partner zusammen lebe?? Oder bleibe ich in Steuerklasse 1 ?
Ich hoffe mich kann jemand aufklären
LG #winke

1

Hallo,

nein da ändert sich nichts... Du bleibst in der 1;-)

LG
Peachii

2

Nein, als alleinerziehend gilt man nur, wenn niemand anders über 18 im gleichen Haushalt lebt. Du wohnst ja mit deinem Partner zusammen;-)

Aber wertungsfreie Frage: wieso möchtest du nicht jetzt schon das Sorgerecht teilen?

lg, verena

5

Und wie ist das, wenn man bei seinen Eltern wohnt und ueber 18 ist? Gilt man denn nicht mehr als allein erziehend und kann nicht in die Steuerklasse 2 wechseln?

6

Wenn du mit bei deinen Eltern wohnst kannst du auch nicht in Stuerklasse 2 wechseln.

weitere Kommentare laden
3

Huhu, wir sind seit fast 6Wochen Eltern. Waren vor der Geburt beim Jugendamt, wegen der Vaterschaftsanerkennung(brauchst du für Anträge) und wegen dem Sorgerecht. Haben es auch geteilt. Wieso möchtest du das alleinige Sorgerecht?

Lg

4

Darf ich mal fragen wieso ihr das mit dem Sorgerecht so machen wollt, obwohl ja anscheinend schon über Heirat und solche Dinge gesprochen wurde?

Wie ist das denn dann wenn dir etwas passieren würde? Hätte der Vater dann das Recht das Kind zu "behalten" oder würde er Schwierigkeiten bekommen?

Ich kenne mich damit nicht aus, wir haben die Vaterschaftsanerkennung das Sorgerecht schon vor der Geburt geteilt und beantragt. Und beim zweiten waren wir dann schon verheiratet.

Habt ihr denn vor die Vaterschaft vorher anerkennen zu lassen?

7

Hallo...

Wir sind auch nicht verheiratet. Hatten letzte Woche einen Termin beim Jugendamt und haben die Vaterschaftsanerkennung sowohl auch das gemeinsame Sorgerecht geregelt. Mir/Uns war das wichtig!!! Was ist wenn mir mal was passiert, zu wissen das er dann wenig handhabe hätte wäre schlimm.

LG Michaela

8

Noch ein kleiner Tipp, wenn ihr schon keine Soregerechtserklärung machen wollt, würde ich auf jeden Fall eine Vaterschaftsanerkennung machen.
Ansonsten steht der Vater z.B. auch nicht in der Geburtsurkunde, etc. bzw taucht gar nicht auf.
Für den Fall das was passiert, dir z.B. oder so, kann niemand sagen das er der Vater ist und es müsste erst ein gerichtliches Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung laufen,.......

12

Hallo,

auch das hat seine zwei Seiten.

Eine Geburtsurkunde, in der kein Vater angegeben ist, kann auch Gold wert sein.

LG
klaxx

22

Also ich sage mal so, wenn man als Eltern sich für ein Kind entscheidet, kann ich nicht verstehen, dass man weder eine Vaterschaftsanerkennung noch eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgibt.
Ich finde das dem Kindesvater gegenüber ungerecht. Beide sind Elternteile und haben Verantwortung für dieses Kind und sollten sich auch so arrangieren.

Ganz ausgenommen, dass es dem Kind gegenüber nicht Fair ist. Meine Meinung.

9

ich finde es immer recht befremdlich ein gemeinsames kind zu planen/bekommen und dann das alleinige sorgerecht zu behalten. gut, es geht mich ja auch nichts an, aber ich denk dann immer an den werdenen papa. der muss sich ja wie n samenspender vorkommen. sorry, bitte nicht böse verstehen! ihr könnt das gemeinsame sorgerecht und vaterschaftsanerkennung in einem abwasch vor der geburt beim jugendamt beantragen!

21

Hallo,

wenn der Kerl auch nur was verlangt (Sorgerecht) ohne auch was zu geben (z.B. rechtl. Dinge für das Kind durch Heirat), dann soll er sich man auch ruhig wie ein Samenspender fühlen, recht so!

LG
klaxx

10

Ich würde das mit dem geteilten Sorgerecht mal nicht so blauäugig sehen, wenn man nicht verheiratet ist.

Hinterher kommt es zu einer Trennung und die TE muss sich so ziemlich für alles eine Unterschrift ihres Partners einholen. Welcher Kindergarten, Schule, Operationen...
...und nicht selten enden Trennungen im Streit, sodass das Kind ins Kreuzfeuer gerät. Dann kümmert sich der Vater nicht so um das Kind, wie er eigentlich sollte, hat aber alle Rechte und die Mutter darf ihm dann wegen jeder Unterschrift nachdackeln. Ich finde das ist sehr heikel. Kommt natürlich darauf an, auf welchem Stand die Beziehung ist. Wenn man sowieso vorhat demnächst zu heiraten, dann würde ich das Sorgerecht teilen.

Ich bin mit meinem Freund seit 4 Jahren zusammen, wir lieben uns, aber heiraten ist erstmal einige Jahre nicht drin, weil wir studieren. Darum haben wir gemeinsam entschieden, dass ich vorerst das alleinige Sorgerecht haben werde. Wenn er es dann teilen will, kann man das natürlich immer noch machen. Für mich persönlich ist aber wichtig zu sehen, wie die Beziehung zwischen Vater und Kind ist. Wenn er sich total engagiert und bemüht, dann werde ich wohl in 1 oder 2 Jahren selbst nochmal fragen, ob wir das teilen wollen.

Aber so ist es erstmal unkomplizierter für alle Beteiligten.

Ich habe eine Bekannte, die mit ihrem Freund das Sorgerecht geteilt hat. Die sind zwar noch zusammen, aber sie ist ziemlich unglücklich inzwischen. Dass sie das geteilte Sorgerecht haben, liegt ihr ziemlich im Magen, auch wenn sie es nicht sagt. Sie hatte wohl gehofft, dass ihr Freund sie nach der Geburt ihrer Tochter heiraten wird. Aber er will grundsätzlich nicht heiraten.

Ich finde, dass man bei diesem Thema zwar nicht grundsätzlich skeptisch sein sollte, so als ob man die Trennung schon erwartet. Darum geht es nicht und das wäre auch falsch. Man sollte aber sehr vorsichtig sein und sich das alles mal rational vor Augen halten. Es ist nicht immer nur alles wunderschön und perfekt und heile Familie.

Die TE wird schon ihre Gründe haben, warum sie das alleinige Sorgerecht will. Das geht eigentlich auch niemanden etwas an und die Frage war ja auch eine völlig andere.

Nachzuhaken warum sie das so entschieden hat, finde ich ein wenig unpassend, gerade weil daraus wieder eine Grundsatzdiskussion entstehen kann. Muss doch echt nicht sein bei dem schönen Wetter. :D

14

... Deine Antwort würde ich ohne zu zögern unterschreiben!!

Wird bei uns genauso gehandhabt - auch mit unserem kleinen Hummelchen, welcher im August kommt - und alle Beteiligten sind völlig zufrieden mit dieser Lösung. Das hat nichts mit Liebe oder nicht Liebe zu tun.

"Die TE wird schon ihre Gründe haben, warum sie das alleinige Sorgerecht will. Das geht eigentlich auch niemanden etwas an und die Frage war ja auch eine völlig andere.'"

GENAU!!!

Danke und liebe Grüße mona#winke

15

Hallo,

endlich mal jemand, der das realistisch sieht und gut auf den Punkt bringen kann! #pro

Leider sind hier extrem viele Leute bezüglich des Sorgerechts nichts weiter als blauäugig und viel zu unkritisch. Und etwas später lesen wir das dann alles im Alleinerziehend-Forum... ;-)

LG
klaxx

weiteren Kommentar laden