Frage wegen Elterngeld

Hallo an euch.
Ich bin jetzt noch in elternzeit mein kleiner ist nun fast 19 Monate alt. Ich habe bei mein Arbeitgeber elternzeit von 2 1/2 jahre beantragt. Nun bin ich ja wieder schwanger in der 27. Ssw. Es wird ein Mädchen was im November zu Welt kommen soll. .Wie läuft das dann mit dem elterngeld? Ich war ja nun nicht arbeiten dazwischen. Und wie geht es mit dem Mutterschaftsgeld? Vielleicht kann mich ja jemand helfen und aufklären. Ich bedanke mich bei euch schonmal. Lg Anett

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hi

also zu dem Elterngeld ist es so das der Berechnungszeitraum dann auf 12 Monate vor der Geburt des ersten Kindes gerechnet wird, du wirst also in etwa das gleiche Geld bekommen wie jetzt auch + 10 % Geschwisterbonus mindestens aber 75 €.
Beim Mutterschaftsgeld sieht es etwas anders aus, da gibt es 2 Moöglichkeiten je nachdem wie du Krankenversichert bist.

Bist du noch selbst in einer gesetzlichen Krankenversicherung kannst du die Bescheinigung von deinem Frauenarzt ganz normal da einreichen und hast dann anspruch auf den Satz, allerdings keinen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss. Es sei denn du beendest frühzeitig deine Elternzeit dann kannst du ganz normal Mutterschaftsgeld auch vom Arbeitgeber bekommen.

Solltest du allerdings Familienversichert sein, hast du leider keinen Anspruch bei der Kasse und kannst bei der Muttergeldstelle in Bonn einen Antrag stellen, da bekommst du einmalig für die ganze Schutzfrist 210€.

Hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen

LG und alles Gute Dani

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Bei der Berechnung des Elterngeldes werden nur Monate mit Elterngeld- oder Mutterschaftsgeldbezug ausgeklammert, nicht die gesamte Elternzeit vom 1. Kind?! Man bekommt also nicht das gleiche Geld, wenn man nicht gerade innerhalb eines Jahres das 2. Kind bekommt.

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Ich bin bei meiner antwort davon ausgegangen das sie auf 2 jahre Elterngeld bekommt und dann ist es richtig mit der berechnung. Hat sie allerdings *was ja da auch nicht wirklich bei steht* nur 1 Jahr bezogen hast du recht.

Lg Dani

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Du solltest auf jeden Fall deine Elternzeit zum Mutterschutz beende, dann gibt es den VollzeitAG Zuschuss.
Elterngeld zählen die 12 Monate vor dem Mutterschutz, Monate mit Elterngeldbezug werden durch Monate vor dem 1. Mutterschutz ersetzt.