Bei 450 € Job keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von KK was nun?

Hallo,
ich habe einen 450€ Job und habe nun ein schreiben meiner KK bekommen, das ich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe.

Zahlt das jetzt der Arbeitgeber alleine für die Zeit die ich in Mutterschutz bin ( also vor und nach der Geburt)?
oder muß ich das woanders beantragen?
Lg
Maren

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hi

habe das gerade selber durch,du kannst in deinem Fall einen Antrag bei der Mutterschaftsgeldstelle in Bonn stellen, allerdings bekommst du da einmalig 210 € und dein Arbeitgeber muss auch einen Antrag dafür ausfüllen. Ich gebe dir mal den Link wo du dir das runterladen und ausdrucken kannst. Alles Gute

LG Dani

https://www.mutterschaftsgeld.de/Antragsauswahl.htm

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Hi!

Wenn Du pflichtversichert bist, hast Du Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Da gilt dann §200 Abs. 1, 2. Alternative Reichsversicherungsordnung RVO !
( (1) Weibliche Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder denen wegen der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes kein Arbeitsentgeld gezahlt wird, erhalten Mutterschaftsgeld.)

Ich erlebe es immer wieder, dass die Krankenkassen in diesem Fall erst einmal ablehnen.
Widerspruch und das Einschalten der Mutterschaftsgeldstelle vom Bundesversicherungsamt erzielen dann immer Wirkung. Auch wenn es Mütter gibt, die 4 Monate auf die Gelder warten mussten. Widersprüche dauern ja ewig!

Wenn Du Hilfe brauchst, gerne PN.
LG, Uta

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Vor der Geburt kannst du - wie schon beschrieben - die 210,- EUR bei der Mutterschaftsstelle beantragen.

Nach der Geburt steht dir sofort das Elterngeld zu. Da das Mutterschaftsgeld in den meisten Fällen natürlich höher und wird dementsprechend in voller Höhe darauf angerechnet, wenn du dieses allerdings nicht bekommst, bekommst du direkt das Elterngeld.

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Hallo,

ja du bekommst nur einmalig 210€ welches du beim Bundesversicherungsamt beantragen musst.
Hier der Antrag zum ausdrucken:
http://www.mutterschaftsgeld.de/Antrag.pdf
Steht auch Adresse und so bei.

Dein Mutterschutz müsste ja am 26.8 beginnen?!?

Du brauchst dafür deine Lohnabrechnungen ab 12 Monate vor dem Mutterschutz meine ich (hab ich zumindest gemacht).

Dann eine Bescheinigung von deinem Arzt/Hebamme über den Geburtstermin. Soll "zeitnahe" am Mutterschutz ausgestellt werden. Den Zettel einfach beilegen.

Dein Arbeitgeber muss einfach nur einen Zettel ausfüllen und da aufgepasst der Arbeitgeber darf das nicht vor dem 26.8!!! Also kann er schon früher machen aber das Datum darf dann einfach nicht früher sein.

Joa und eben deinen Anteil.
Das ganze hinschicken und warten. Hab mein Antrag am 4.8 mit zwei Wochen Verspätung (weil mein AG es nicht auf die Kette bekommen hat #aerger) losgeschickt und bis dato noch nichts gehört.
Ach ja die 210€ werden nachher nicht auf das Elterngeld angerechnet.

Bei Fragen - fragen #herzlich

TB

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Wie bist du denn versichert? Bist du familienversichert, hast du tatsächlich keinen Anspruch auf Zahlungen von der KK, sondern erhältst nur einmalig 210 Euro vom BVA und vom AG die Aufstockung von 13 Euro täglich (die dir fiktiv angerechnet werden) zu deinem Gehalt.

Volles Gehalt erhältst du damit jedenfalls nicht.

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ja, ich bin über meinen Mann familienversichert bei der KK. das Mutterschaftsgeld bei der Mutterschaftsgeldstelle hab ich gerade online ausgefüllt und mir das Formular für den Arbeitgeber auch gleich ausgedruckt.

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Die Frage ist wieder, wo hast du denn den Unsinn her, denn nein, den gibt es nicht monatlich, guck mal hier:

http://www.mutterschaftsgeld.de/Merkblatt.htm

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Hab im Netz noch das Gefunden

Mutterschaftsgeld durch das BVA

Frauen, die privat krankenversichert sind oder einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, erhalten keine Zahlungen ihrer Versicherung. Stattdessen zahlt in diesem Fall das Bundesversicherungsamt in Bonn maximal 210 Euro je Monat. Wie auch bei den gesetzlich krankenversicherten Frauen zahlt aber auch hier der Arbeitgeber die Differenz zum Nettolohn, so dass es auch hier zu keinen nennenswerten Einbußen kommt.

also gibt es das nicht nur einmalig...